Nein zur Impfpflicht - Petition an den Bundespräsidenten

Abb.
Jedes vom Bundestag verabschiedete Gesetz muss vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden, sonst wird es nicht gültig. Eine Petition an den Bundespräsidenten Steinmeier will ihn darauf aufmerksam machen, dass die verabschiedete Impfpflicht eine Gefahr für die Demokratie darstellt.

zur Petition

 


Gast schrieb am 22.11.2019 um 09:09:59

Empfehlenswert ist das folgende Dokument von Pontifex Benedikt XVI. der am 22. September 2011 im Bundestag eine Rede hielt.

Diese Rede könnte aktueller nicht sein. Der Papst schildert darin, wie man legitim gegen staatlich organisierte Räuberbanden vorgehen kann.

Konkret bedeutet das, dass man seine geforderte Impfpappe auch auf dem Schwarzmarkt erwerben darf und dass ein Arzt auch mit reinem keimfreien Wasser impfen darf, ohne jegliches Gift.
Vielleicht empfiehlt der Pontifex Maximus den Katholiken auch mit absolut keimfreiem Weihwasser zu impfen?

Natürlich muss aber auch alles daran gesetzt werden, diese terrorisierenden Räuberbanden zu zerschlagen, damit wieder Ruhe und Frieden einkehren kann.

Nu ja, was wird denn eigentlich geraubt?

Das Impfzwangsgesetz raubt unmissverständlich die Gesundheit, die Integrität des Impflings und die Souveränität der Familie.

Das Impfzwangsgesetz wandelt Recht in Unrecht um und macht aus einem angeblichen Rechtsstaat einen Tyrannenstaat.


Besuch von Papst Benedikt XVI. im Deutschen Bundestag Berlin am 22. September 2011

https://www.btg-bestellservice.de/pdf/20099810.pdf


Visit by Pope Benedict XVI to the German Bundestag Berlin 22 September 2011

https://www.btg-bestellservice.de/pdf/20099810.pdf


Rede Papst Benedikt XVI. im Deutschen Bundestag am 22. September 2011

https://www.bundestag.de/parlament/geschichte/gastredner/benedict/rede-250244


Video

Rede Papst Benedikt XVI. im Deutschen Bundestag am 22. September 2011

https://www.youtube.com/watch?v=dArmbkjY_GI


Gast schrieb am 22.11.2019 um 21:08:43

So ein klasse Kommentar, aber dem Ärzteblatt gefällt das gar nicht. Dort ist er schon gelöscht.

Gast schrieb am 22.11.2019 um 13:36:38

Den Kommentar habe ich kopiert und im Ärzteblatt eingefügt. Spahn ist ja angeblich auch Katholik.
Mal sehen, ob der Kommentar gelöscht wird, wie so viele von mir.

Gast schrieb am 20.11.2019 um 13:23:35

Das Ansprechen von Impfschäden hat im Bundestag zu unterbleiben.

Frau Helling-Plahr FDP stellt den Redner Herrn Sichert AfD in den Senkel, weil dieser am Impfgesetz Kritik übt und von Impfschäden berichtet.


Rede Herr Sichert AfD

https://dbtg.tv/fvid/7401461


Rede Frau Helling-Plahr FDP

https://dbtg.tv/fvid/7401462



In Deutschland ist es eine Disziplin, Impfschäden zu unterschlagen, das fängt schon im Bundestag bei der Gesetzgebung an und zieht sich weiter durch alle Instanzen.

Die Unterschlagung von Impfschäden kann man dem Bereich der Organisierten Kriminalität zuordnen.

Nur nach Lust und Laune werden Impfschäden anerkannt. Meistens aber bleibt die Menschenwürde der Impfgeschädigten auf der Strecke.


Seite: 7 / Deutscher Bundestag / Drucksache 7/4375

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/07/043/0704375.pdf

Gast schrieb am 21.11.2019 um 09:03:58

Vielleicht könnte man die genannte Organisierte Kriminalität auch als Wirtschaftskriminalität bezeichnen?

Denn da sich Impfschäden nicht gänzlich weglügen lassen, ist es ja offiziell bewiesen, dass dem Impfmittel eine gewisse Schädlichkeit anhaftet und deshalb auch öfters mal ein Schuss nach hinten losgeht.
Ein Produkt, das eine potentielle Gefahr für den Verbraucher darstellt, darf nicht auf den Markt gebracht werden und schon gar nicht unter gesetzlichem Zwang.

Kein Jäger lässt sich eine zweifelhafte Flinte aufschwatzen, die anstatt den Rehbock, den Weidmann selber erledigt.

Und für die Ordnungshüter werden keine neuen Schießeisen ausgegeben, wenn auch nur eins nach hinten losballern könnte.

Solange ein Impfstoff das Potenzial in sich birgt, auch nur einen einzigen Impfschaden auszulösen, darf er nicht vermarktet werden, schon gar nicht unter staatlichem Zwang einem Impfling injiziert werden.

Frau Helling-Plahr nimmt sich das Recht heraus, Herrn Sichert vor aller Öffentlichkeit in irgendwelche, für das Impfgesetz aber unerlässlichen und notwendigen Schranken zu weisen.

Die Achillesverse für das Impfzwangsgesetz liegt vielleicht auch bei der Impfstoffsicherheit.

Da es definitiv immer Impfschäden geben wird, ist das Produkt Impfstoff fehlerhaft und muss zurückgerufen werden, um den Verbraucher, den per Stellungsbefehl abkommandierten Impfanwärter, zu schützen.

Wird dieser Impfstoff, der definitiv immer unsicher ist, nicht zurückgerufen, haben wir es mit Wirtschaftskriminalität zu tun.

Die Ausrede, dass bei einem Impfunglück die Gene und die Erbmasse schuldig sind, darf nicht akzeptiert werden.

Denn bei fehlerhaft zurückgerufenen Autos wird auch nie die körperliche Eigenschaft des Autofahrers in Frage gestellt und für schuldig erklärt, der zur Explosion neigende Motor aber freigesprochen.

Gast schrieb am 20.11.2019 um 22:35:16

Ich komme über ihren link nicht zu der Rede von Herrn Sichert.

Könnten Sie mal den richtigen Link nachreichen?

Gast schrieb am 21.11.2019 um 07:59:04

Der Bundestag hat die gesamten Videos vom 14. November 2019 herausgenommen?

https://www.bundestag.de/mediathek


Auf Seite: 70 ist die Rede von Herrn Sichert verfügbar und die von Frau Helling-Plahr auch.


http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19127.pdf


Am besten schnell die Datei herunterladen, denn die wird mit Sicherheit auch noch gesperrt!


offensichtlich Missverständnisse in der Öffentlichkeit? Sind wir schrieb am 21.11.2019 um 20:59:53

Folgendes findet sich in dieser stenographischen Erfassung auf Seite 15818 in der 2. Spalte:

"Drittens. Es wird nach diesem Gesetz definitiv keine Zwangsimpfung von Kindern oder sonstigen Personen geben.
(Beifall der Abg. Karin Maag [CDU/CSU])
Da hat es ja offensichtlich Missverständnisse in der Öf-fentlichkeit gegeben. Es geht hier um eine Nachweis-pflicht. Es geht nicht um Zwangsimpfungen. Die gesetz-liche Schul- und Unterbringungspflicht bleibt davon unberührt. Das stärkste Mittel sind Bußgelder. Die Durch-führung der Schutzimpfung an sich bleibt freiwillig.
Die öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses hat unterstrichen, wie wichtig starke Maßnahmen zum Schließen vorhandener Impflücken sind..."

Kann mir das mal bitte jemand erklären?

schrieb am 22.11.2019 um 13:27:56

Ach so, die Impfung ist freiwillig, aber der Nachweis hierüber ist Pflicht?! Gut, dann weisen wir halt nach, dass wir nicht geimpft sind!

Gast schrieb am 21.11.2019 um 14:20:07

Das stimmt nicht. Der Link ist weiterhin erreichbar. Bitte das Problem auf dem eigenen Rechner suchen.

Gast schrieb am 21.11.2019 um 18:47:44

Jetzt funktioniert wieder alles korrekt.

Zeitweise waren heute Morgen die Veröffentlichungen vom 14. November 2019 nicht zu erreichen. Da war seltsamerweise kein einziges Video mehr gelistet. Die Verlinkungen funktionierten auch nicht mehr.

Gast schrieb am 21.11.2019 um 05:25:11

schrieb am 20.11.2019 um 11:20:44

Antwort von Sebastian Hartmann, SPD:

"Sehr geehrte Frau xy,

vielen Dank für Ihren Brief zur aktuellen Diskussion über eine Impfpflicht gegen Masern.
Ich meine, dass die individuelle Entscheidungsfreiheit dort ihre Grenze finden muss, wo die Gesundheit und sogar das Leben anderer gefährdet ist und andere geeignetere Mittel nicht zur Verfügung stehen. Von einer Masernerkrankung sind besonders häufig Kinder in den ersten beiden Lebensjahren betroffen. Sie tragen auch ein erhöhtes Risiko dafür, dass eine Maserninfektion zu schwerwiegenden Komplikationen führt und müssen besonders häufig wegen einer Masern-Erkrankung stationär behandelt werden. Durch eine vorübergehende Immunschwäche kommt es nach einer Masernerkrankung zu anderen Erkrankungen wie z.B. Durchfall, Mittelohrentzündung, Hörschäden, Lungenentzündung und Gehirnentzündung. Bei 10 von 10.000 Masern-Erkrankten entwickelt sich in Folge der Erkrankung eine Gehirnentzündung, etwa 2 bis 3 Betroffene behalten schwere Schäden wie geistige Behinderungen und Lähmungen zurück. Als Spätfolge kann die so genannte subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten, eine schwere und stets tödlich verlaufende Gehirnerkrankung. Eine SSPE entwickelt sich bei 2 bis 6 von 10.000 Kindern, die zum Zeitpunkt der Maserninfektion jünger als 5 Jahre alt sind. Die Wahrscheinlichkeit, an Masern zu sterben, liegt bei 1 Todesfall pro 1.000 Masernerkrankte. Gegen die Masern-Erkrankung selbst gibt es keine Behandlung. Masern sind extrem ansteckend. Ohne Impfschutz infizieren sich etwa 95 von 100 Menschen, wenn sie Kontakt zu einem Erkrankten hatten. Sowohl für den individuellen Schutz jeder und jedes Einzelnen als auch für den Gemeinschaftsschutz zugunsten von Menschen, die nicht geimpft werden können, brauchen wir eine ausreichende Masern-Impfquote.

Unser Ziel ist es, Masern in Deutschland zu überwinden und in Europa weiter einzudämmen. Dazu brauchen wir eine Impfquote von mindestens 95 Prozent der Bevölkerung. Bei Kindern vor dem Schuleintritt erreichen wir mit der ersten Masernimpfung deutschlandweit zwar 97 Prozent, aber schon hier gibt es deutliche regionale Unterschiede. Zweimal gegen Masern geimpft sind nur noch 93 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Laut BARMER-Arzneimittelreport 2019 könnten die Impfquoten sogar noch darunter liegen. Eine Maserimpfpflicht kann helfen, Impflücken zu schließen. Manche mögen diesen Schritt als Bevormundung empfinden, aber es geht hier nicht nur um den Schutz jedes Einzelnen, sondern um den Schutz der gesamten Bevölkerung. Ein ausreichender Impfschutz kann unnötiges Leid vermeiden.

Das Paul-Ehrlich-Institut prüft und bewertet fortlaufend anhand aktueller wissenschaftlicher Daten den Nutzen und das Risiko von Impfungen und Impfstoffen und dokumentiert jährlich die Meldungen des Verdachts einer Impfkomplikation oder einer Nebenwirkung nach Impfung. Neben den bestehenden gesetzlichen Meldepflichten können seit 2012 auch betroffene Personen und deren Angehörige den Verdachtsfall einer unerwünschten Impfreaktion oder Nebenwirkung melden. Das Meldeverfahren ist in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert worden. Defizite sehe ich hier nicht.

Unser Ziel ist es, einen besseren individuellen Schutz insbesondere von Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht geimpft werden können, sowie einen ausreichenden Gemeinschaftsschutz vor Maserninfektionen zu erreichen. Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes verhindert die zweifache MMR-Impfung bei 93-99% der Geimpften den Ausbruch einer Erkrankung und führt bei diesen erfolgreich Geimpften in der Regel zu lebenslanger Immunität. Eine Antikörpertiterbestimmung führe dagegen, so das Robert-Koch-Institut, nicht immer zu einem eindeutigen Ergebnis und sei deshalb als Entscheidungskriterium für Immunität schlechter geeignet als der Nachweis einer zweimaligen Masernimpfung.

Der Deutsche Bundestag hat sich in den parlamentarischen Beratungen zum Masernschutzgesetzes der Bundesregierung intensiv mit den Regelungen des Gesetzentwurfes auseinandergesetzt. Gegenstand der Beratungen waren selbstverständlich auch die mit der Regelung verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen. Wie ich anfangs dargelegt habe, findet die individuelle Entscheidungsfreiheit meines Erachtens dort ihre Grenze, wo die Gesundheit und sogar das Leben anderer gefährdet ist und andere geeignetere Mittel nicht zur Verfügung stehen.


Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Hartmann

Sebastian Hartmann, MdB
Deutscher Bundestag
11011 Berlin
Tel: +49-30-227-74828
Fax: +49-30-227-23-74828"

Ich bin immer noch der Meinung, dass sie es sich zu einfach machen und nur vorgefertigte Texte der Pharmaindustrie übernehmen. Ich glaube, dass sie an der Wahrheit gar nicht interessiert sind. Dass Impfungen schützen, wurde noch nicht bewiesen, das wird einfach behauptet und die Menschen glauben es. Bei meinen Nachbarn ist es mir ja noch egal, aber wenn einer wie dieser Typ hier, für mich im Bundestag sitzt, dann erwarte ich schon, dass er selbständig denken kann ... ich weiß, das ist zuviel verlangt und das ist sehr traurig.

Nur, die Menschen in meiner Umgebung denken wie er, wie kann ich die zum Undenken bekommen?! Die glauben alles, was ihnen von oben eingetrichtert wird bzw. von der Lügenpresse.

Bei sovielen Lügen verlässt einen irgendwo der Mut und man fragt sich: wie mache ich weiter. Aufgeben kommt nicht in Frage, aber was kann ich aushängen, das nicht gleich abgerissen wird, was kann ich in Briefkästen verteilen, das auch geglaubt wird?

Es war schon bezeichnend, wie schnell und geduckt die Leute am Samstag in Düsseldorf am Grabbeplatz vorbeigeschlichen sind....

Es ist frustrierend!

Helena schrieb am 21.11.2019 um 07:22:46

Diesen Antworttext des Herrn Hartmann habe ich auch bekommen ... Die SPD hat sich eingeschossen auf den Slogan: 'Die Freiheit des Einzelnen endet bei der Gesundheitsgefährdung der anderen' - das halte ich für einen ganz perfide ausgedachten Werbetrick. Das ist schon echt perfide!
Das kommt mittlerweile auch schon aus dem Mund der 'Bevölkerung'. Wie soll sich dagegen auch jemand, der nicht informiert ist, abgrenzen? Die Verteilung ist dann ja klar: Ungeimpft = Gefährder, geimpft = gut. Das ist ein Totschlagargument.
Dass es eine infame Lüge ist, wie soll das denn jemand noch durchschauen, bei dem was alles so an Lügen verbreitet wird?
Ich habe übrigens schon die ersten Reportagen über die 'schlimme Gürtelrose' gesehen - da könnt ihr mal drauf achten, die Werbemühle um die Windpockenimpfung zur Akzeptanz zu bringen scheint bereits zu laufen ...

Gast schrieb am 20.11.2019 um 13:22:26

Nur, die Menschen in meiner Umgebung denken wie er, wie kann ich die zum Undenken bekommen?! Die glauben alles, was ihnen von oben eingetrichtert wird bzw. von der Lügenpresse.

Es muss so viel an die Öffentlichkeit getragen werden, dass irgendwann der letzte nicht um die Lügen herumkommt... Jetzt ist die Zeit dafür... Auch bei anderen Themen... Sonst ändert sich grundlegend nie was...

schrieb am 21.11.2019 um 12:15:51

Das ist klar und logisch, aber wie mache ich das? Ich überlege das mit dem Verteilen von Flyern, aber welche Wirkung hat das? Das wirft man doch sofort weg, denke ich mal. Wenn 97 % der Kinder geimpft sind, stehen 97 % der Menschen dem Impfen positiv gegenüber, dann kann man daran nicht rütteln. Dass es darum gar nicht geht, versteht doch eh keiner mehr. Die meisten begrüßen doch diese Pflicht. Alle, die dagegen sind, sind als Impfgegner quasi Aussätzige und denen glaub man doch nicht! Für Argumente sind diese Leute doch gar nicht empfänglich. Aber weiß, ich schreibe das dauernd, das ändert natürlich nichts. Man muss einen Flyer erstellen, der das ganze Impfen außer Acht lässt und auf Grundgesetz und Verfassung abzielt.

schrieb am 21.11.2019 um 13:26:49

Gast schrieb am 21.11.2019 um 14:24:52

Ich weiß, dass NEFUNI vermutlich nicht so viele Spendeneinnahmen hat wie ÄIIE oder IFI (dort sind Flyer umsonst), dennoch finde ich 15€ für 100 Exemplare etwas zu teuer.

schrieb am 21.11.2019 um 16:59:23

Bitte die Staffelpreise beachten!

schrieb am 21.11.2019 um 14:13:04

Ok, das stimmt! Super!

Gast schrieb am 20.11.2019 um 13:20:21

Ich bin immer noch der Meinung, dass sie es sich zu einfach machen und nur vorgefertigte Texte der Pharmaindustrie übernehmen.

Ja, und dies ganz besonders auch die SPD! Diese Erfahrung musste ich auch machen! Man sollte echt mal eine Plagiat-Software über deren Antworten laufen lassen...

Wie war denn die Frage dazu?

Meine Empfehlung: immer wieder nachhaken auf darauf bestehen, dass konkrete Fragen konkret beantwortet werden...

Gast schrieb am 19.11.2019 um 11:36:34

Hier können sich nur noch die Ärzte, die dieses Gelöbnis ernst meinen und respektieren, stark machen.

"Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden"


Offizielle deutsche Übersetzung der Deklaration von Genf,autorisiert durch den Weltärztebund.WELTÄRZTEBUNDDEKLARATION VON GENFverabschiedet von der2. Generalversammlung des Weltärztebundes, Genf, Schweiz, September 1948und revidiert von der22. Generalversammlung des Weltärztebundes, Sydney, Australien, August 1968und revidiert von der35. Generalversammlung des Weltärztebundes, Venedig, Italien, Oktober 1983und revidiert von der46. Generalversammlung des Weltärztebundes, Stockholm, Schweden, September 1994und sprachlich überarbeitet auf der 170. Vorstandssitzung, Divonne-les-Bains, Frankreich, Mai 2005und auf der 173. Vorstandssitzung, Divonne-les-Bains, Frankreich, Mai 2006und revidiert von der 68. Generalversammlung des Weltärztebundes, Chicago, Vereinigte Staaten von Amerika, Oktober 2017

Das ärztliche Gelöbnis

Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein.Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren.Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren.Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexuellerOrientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten.Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren.Ich werde meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis ausüben.Ich werde die Ehre und die edlen Traditionen des ärztlichen Berufes fördern.Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern, meinen Kolleginnen und Kollegen und meinen Schülerinnen und Schülern die ihnen gebührende Achtung und Dankbarkeit erweisen.Ich werde mein medizinisches Wissen zum Wohle der Patientin oder des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung teilen.Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können.Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre.***

Gast schrieb am 18.11.2019 um 21:35:10

Gast schrieb am 20.11.2019 um 20:31:26

Antwort von Nezahat Baradari (SPD):

Sehr geehrter Herr Jvyyzf,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich hier gerne Stellung beziehen möchte.

Am 14. November wurde im Bundestag das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention beschlossen. Eine Maßnahme, die dieses Gesetz beinhaltet, ist die so genannte „Masern-Impfpflicht“. Künftig müssen Kinder, die in die Kita oder die Schule gehen, gegen Masern geimpft sein. Gleiches gilt für Erzieher, Lehrer, medizinisches Personal und Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben.

In der Tat bietet aktuell kein Arzneimittelhersteller in Deutschland einen Einzelimpfstoff für Masern an. Dies bestätigt auch das Bundesministerium für Gesundheit auf der eigenen Webseite. Die Produktion, des in Deutschland zugelassenen Einzelimpfstoffes "Masern-Impfstoff-Mérieux" von Sanofi-Pasteur und MSD, endete 2017. Die beiden großen Impfstoffhersteller in Deutschland, GSK und MSD, geben zudem an, dass keine Produktion eines Einzelimpfstoffes für Masern geplant ist. Beide bieten derzeit lediglich Kombinationsimpfstoffe an, die neben Masern auch gegen Mumps, Röteln und, je nach Impfstoff, gegen Varizellen schützen.

Prinzipiell besteht allerdings die Möglichkeit, einen Impfstoff aus der Schweiz importieren zu lassen. Dort ist der Einzelimpfstoff „Measles Vaccine Live“ zugelassen und wird durch die Firma „PaxVax Berna GmbH“ vertrieben. Die Qualität des Impfstoffs wird in der Schweiz von Swissmedic überprüft. Ein solcher Einzelimport über eine Apotheke ist nach § 73 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes ausdrücklich erlaubt.

Allerdings bestätigt das Paul-Ehrlich-Institut, dass dieser Einzelimpfstoff in der Schweiz nur in sehr geringen Dosen zum Einsatz kommt. Es ist daher fraglich, ob ausreichend Impfstoff vorhanden wäre, sollte es zu einer starken Nachfrage in Deutschland kommen. Zudem besteht in Deutschland keine Zulassung für diesen Impfstoff. Bei etwaigen Impfschäden bestünde also kein Anspruch auf Entschädigung.

Da also ein Einzelimpfstoff nur bedingt verfügbar ist, äußerte auch der Deutsche Ethikrat in einer am 27.06.2019 veröffentlichten Stellungnahme bedenken. Dieser führt allerdings auch an, dass Kombinationsimpfungen grundsätzlich sehr sinnvoll sind. Aus medizinischer Perspektive ist belegt, dass Kombinationsimpfstoffe keine schlechtere Verträglichkeit aufweisen als Einzelimpfstoffe. Zudem wird hiermit die Anzahl der Injektionen bei Kindern gering gehalten und mögliche Nebenwirkungen werden reduziert. Dies bestätigt auch das Robert-Koch-Institut. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt daher deutlich die Nutzung von Kombinationsimpfstoffen.

Ich hätte mir aufgrund der dargelegten Tatsachen dennoch gewünscht, dass in der Gesetzgebung ausdrücklich erwähnt wird, dass eine Masernimpfung in der Praxis, die gleichzeitige Impfung gegen Mumps und Röteln mit einschließt. Zudem hätten vorab gesetzgeberische Konflikte der Masernimpfpflicht mit dem Recht auf einen Kindergartenplatz oder mit der Schulpflicht abschließend geklärt werden müssen.

Anders als von Ihnen behauptet, habe ich mich daher bei der namentlichen Abstimmung über diesen Gesetzesentwurf enthalten.

Mit freundlichen Grüßen

Nezahat Baradari (MdB)

Gast schrieb am 18.11.2019 um 21:01:51

Gast schrieb am 19.11.2019 um 16:30:28

Danke
Das hab ich mir angehört. Frau Satory ist für mich eine Person, der ich niemals trauen würde

Gast schrieb am 18.11.2019 um 20:56:30

Es ist bewundernswert, dass viele nicht aufgeben und Hoffnung in die Petition stecken. Nun gut, der Bundespräsident ist von der SPD, das sagt eigentlich schon alles. Warum sollte ausgerechnet ER seine Unterschrift verweigern? Einmal Parteisoldat immer Parteisoldat. Aber besser wir kämpfen, als uns überrollen zu lassen.

Gast schrieb am 18.11.2019 um 21:24:54

Aufgeben?

Jetzt erst recht. Jens Spahn hat in ein Wespennest gestochen...

Gast schrieb am 18.11.2019 um 20:56:08

Gast schrieb am 18.11.2019 um 20:51:30

Es ist erschreckend wie kritiklos das Gesetz durchgewinkt wurde. Selbst in den Medien wird wenig bis gar nicht mehr gesprochen. Mann gewinnt den Eindruck es soll still und heimlich passieren damit Niemand was mitbekommt. Bloß keine Diskussion aufkommen lassen.

Gast schrieb am 18.11.2019 um 20:48:11

Gast schrieb am 02.12.2019 um 22:07:57

Antwort von Franziska Brantner (Die Grünen):

Sehr geehrter Herr Orvre,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe mich wie meine Fraktion enthalten, weil im Gesetz vor allem zu kurz kommt, wie die Impflücke bei den Erwachsenen zwischen 20 und 50 Jahren zu schließen ist. Auch hier müssen wir dringend mehr tun. Sonst ist das wichtige Ziel, die Masern endlich zu eliminieren, weiter gefährdet. In dieser Altersgruppe fehlt es häufig an den für den ausreichenden Schutz notwendigen Impfungen. Deswegen müssen Maßnahmen zur Steigerung und Stabilisierung der Impfquoten stärker als bislang auch bei den Erwachsenen ansetzen. Eine erfolgreiche Strategie zur Eliminierung der Masern und anderer Infektionserkrankungen muss vor allem auf Vernunft und den Willen zur gegenseitigen Solidarität setzen. Sie muss Falschinformationen und Verschwörungstheorien mit Aufklärung entgegentreten und darauf abzielen, das Vertrauen der Menschen zu erringen sowie Ängste abzubauen statt sie einzuschüchtern.

In unserem Antrag ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/099/1909960.pdf ) sprechen wir uns auch dafür aus, für Kinder und Beschäftigte einen ausreichenden Impfschutz zur Voraussetzung für den Besuch insbesondere der Kita zu machen. Uns hat das Argument insbesondere von Eltern überzeugt, dass dadurch Kinder, die nicht geimpft werden dürfen, weil sie noch zu jung sind oder aus medizinischen Gründen, am besten vor der Ansteckung durch Masern geschützt werden können.

Wir schlagen in unserem Antrag außerdem vor, dass Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten gezielt einladen, um ihren Impfschutz zu vervollständigen. Ein digitaler Impfpass soll sicherstellen, dass niemand mehr nach seinem Impfpass suchen muss und die Informationen zum Impfstatus immer aktuell sind. Eine App auf dem Smartphone könnte dann daran erinnern, dass eine Impfung fällig ist.

Weitere Infos zum Nachlesen finden sich unter: https://www.gruene-bundestag.de/gesundheit/impfquoten-nachhaltig-steiger...

Ich hoffe meine Antwort konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Franziska Brantner

Gast schrieb am 18.11.2019 um 20:44:43

Gast schrieb am 01.12.2019 um 18:45:28

Antwort von Katrin Göring-Eckardt (Die Grünen):

Sehr geehrter Herr Ghexvrjvpm,

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Wir würden die Antwort gern etwas grundsätzlicher geben, nämlich das Verhältnis von Wissenschaft und Politik betreffend. Die Wissenschaft leistet ihren Beitrag zur Wahrheitsfindung. Karl Popper hat mit seinem Kritischen Rationalismus die Grundlage für ein Wissenschaftsverständnis geschaffen, das weiß, dass die menschliche Wahrnehmung für das Funktionieren der Welt beschränkt und einem Bewusstsein der Fehlbarkeit unterworfen ist. Wir fragen nicht, wie man eine Theorie letztgültig beweisen kann, sondern ob sie widerlegt werden kann. Kurz gesagt: Auch Wissenschaft weiß, dass sie fehlbar ist.

Politik hingegen dient der Willensbildung und Mehrheitsfindung. Bürgerinnen und Bürger verständigen sich in der Demokratie über die Formen und Regeln des Zusammenlebens. Wissenschaft kann diese Formen und Regeln nicht determinieren. Wir entscheiden in der Demokratie selbst in einem diskursiven Entscheidungsprozess, welche Schlüsse wir aus den Erkenntnissen der Wissenschaft ziehen. Es liegt in unserer Freiheit, selbst darüber zu entscheiden, welchen Weg wir gehen wollen.

Rund 97% der Klimawissenschaftler in der Welt stimmen überein, dass der Mensch Hauptverursacher der globalen Erwärmung ist. Und sie mahnen uns, zu handeln. Aber sie können uns nicht die Entscheidung diktieren oder vorweg nehmen, wie wir zu handeln haben. Die Entscheidung darüber fällt in den Bereich der Politik: Wie halten wir es mit der Strom- und Wärmeerzeugung? Was bedeutet das für die Mobilität und den Verbrennungsmotor? Welche Schlussfolgerungen ziehen wir für den Flugverkehr?

Auch in der Medizin sind die Antworten nicht so einfach, wie sie erscheinen. In vielen Bereichen wird noch geforscht und mitunter wissen wir nicht, warum Therapien oder Medikamente funktionieren, wir wissen aber dass sie funktionieren - bei dem einen besser, bei der anderen vielleicht auch schlechter. Eine sehr hohe Zahl an wissenschaftlichen Studien belegt, dass Homöopathie über den Placeboeffekt hinaus nicht funktioniert. Aber wenn dieser Menschen dabei hilft, gesund zu werden? Daraus Schlussfolgerungen zu ziehen, diese Fragen zu beantworten, obliegt der Politik. Der Willensbildungsprozess dazu ist auch innerhalb der Partei Bündnis 90/Die Grünen noch nicht abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

Gast schrieb am 18.11.2019 um 20:43:43

Gast schrieb am 18.11.2019 um 20:38:20

E-Mail an Parteivorsitzende Annalena Baerbock, MdB (Die Grünen):

Sehr geehrte Frau Baerbock,

Sie haben sich am 14.11.2019 - wie fast alle Fraktionsmitglieder der Grünen - bei der Abstimmung zum Masernschutzgesetz Ihrer Stimme enthalten? Darf ich nach den Beweggründen fragen?

Ist Ihnen als Bundesvorsitzende der Grünen der Antrag "V-43: FÜR DIE FREIE IMPFENTSCHEIDUNG, FÜR DIE GESUNDHEIT MÜNDIGER UND VERANTWORTLICH HANDELNDER BÜRGER*INNEN" bekannt, der auf der 44. Bundesdelegiertenkonferenz auf die Tagesordnung sollte? (1)

Warum wurde der Antrag zurückgezogen?

Finden Sie, dass eine Stimmenthaltung mit Fraktionsdisziplin bei einem die Grundrechte beschneidenden Gesetz angebracht ist?

Was würden Sie einer Krankenpflegerin empfehlen, der nach Inkrafttreten des Gesetzes gekündigt werden wird, weil Sie sich nach reiflicher Überlegung und Befassung mit dem Thema selbstbestimmt gegen eine Impfung entschieden hat?

Was würden Sie einer Familie mit schulpflichtigen Kindern empfehlen, die sich ebenfalls nach reiflicher Überlegung und aus Überzeugung bewusst gegen eine Impfung entschieden hat? Wie ist die Impfpflicht mit der Schulpflicht vereinbar?

Was würden Sie einer Erzieherin empfehlen, die demnächst Kinder und deren Eltern an das Gesundheitsamt melden muss, sich aber nicht in dieser Rolle sieht und das so wichtige Vertrauen zwischen Eltern und Erziehern gefährdet sieht?

Fragen über Fragen... Über ehrliche Antworten würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

(1) https://antraege.gruene.de/44bdk/Fuer_die_freie_Impfentscheidung_fuer_die_Gesundheit_muendiger_und_verant-30027


Gast schrieb am 18.11.2019 um 20:12:40

Frage an Georg Eisenreich (CSU), MdBR:

Sehr geehrter Herr Minister,
lieber Herr Eisenreich,

am 14.11.2019 wurde das Masernschutzgesetz vom Bundestag beschlossen.

Ich schreibe Sie an mit der Bitte, in Ihrer Funktion als Bundesratsmitglied einen Einspruch in Erwägung zu ziehen. Wann wird es eine Sitzung zu diesem Gesetz geben?

Der Bundesrat hatte sich zuletzt in seinen Ausschuss- und Beschlussempfehlungen im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit kritisch geäußert. (1)

Ein verfassungsrechtliches Gutachten von Prof. Dr. Rixen bestätigt dies im Detail. (2) Sogar der Bayerische Rundfunk berichtete hierüber. (3)

Die CSU-Landtagsfraktion kam nach einer Expertenanhörung im Bayerischen Landtag am 08.10.2019 ebenfalls zu dem Schluss, dass eine Masern-Impfpflicht nicht der richtige Weg sei. (4)

Was werden Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten tun?

Mit freundlichen Grüßen

(1) https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2019/0301-0400/0358-19.html
(2) https://www.individuelle-impfentscheidung.de/pdfs/Rixen/Verfassungsgutachten.pdf
(3) https://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/iq-wissenschaft-und-forschung/impfpflicht-impfung-masern-100.html
(4) https://www.csu-landtag.de/lokal_1_4_1505_Expertenanhoerung-zur-Masern-Impfpflicht-CSU-Fraktion-setzt-auf-Aufklaerung-statt-Zwang.html

Gast schrieb am 18.11.2019 um 19:57:32

E-Mail an Hubert Aiwanger (Freie Wähler), MdBR:

Sehr geehrter Herr Minister,
lieber Herr Aiwanger,

am 14.11.2019 wurde das Masernschutzgesetz vom Bundestag beschlossen.

Ich schreibe Sie an mit der Bitte, in Ihrer Funktion als Bundesratsmitglied einen Einspruch in Erwägung zu ziehen. Wann wird es eine Sitzung zu diesem Gesetz geben?

Der Bundesrat hatte sich zuletzt in seinen Ausschuss- und Beschlussempfehlungen im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit kritisch geäußert. (1)

Ein verfassungsrechtliches Gutachten von Prof. Dr. Rixen bestätigt dies im Detail. (2) Sogar der Bayerische Rundfunk berichtete hierüber. (3)

Die Freien Wähler kamen nach einer Expertenanhörung im Bayerischen Landtag am 08.10.2019 ebenfalls zu dem Schluss, dass eine Masern-Impfpflicht unverhältnismäßig wäre. (4)

Was werden Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten tun?

Mit freundlichen Grüßen

(1) https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2019/0301-0400/0358-19.html
(2) https://www.individuelle-impfentscheidung.de/pdfs/Rixen/Verfassungsgutachten.pdf
(3) https://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/iq-wissenschaft-und-forschung/impfpflicht-impfung-masern-100.html
(4) https://fw-landtag.de/aktuelles/presse/pressemitteilungen-details/endersfreie-waehler-masern-impfpflicht-waere-unverhaeltnismaessig/

Gast schrieb am 20.12.2019 um 12:10:43

Antwort von Hubert Aiwanger (Freie Wähler) soeben eingetroffen:

Sehr geehrte ...,



vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. November 2019. Herr Staatsminister Aiwanger hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Sie äußern sich zum Masernschutzgesetz kritisch. Ich darf Ihnen mitteilen, dass auch Herr Staatsminister Aiwanger erhebliche Vorbehalte gegen das Gesetz hat und Ihre Bedenken insbesondere in Bezug auf die Einschränkung von Grundrechten durch eine Pflichtimpfung gut nachvollziehen kann. Daher setzte er sich im Rahmen der erstmaligen Beratung des Gesetzgebungsvorhabens durch den Bundesrat im September trotz gegenteiliger Auffassung des Koalitionspartners für eine entsprechende Prüfbitte ein, die aber keine Mehrheit gefunden hat.

Auch im Zuge der erneuten Befassung des Bundesrates am 20. Dezember 2019 mit dem vom Bundestag inzwischen beschlossenen Gesetz warb Herr Staatsminister Aiwanger dafür, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um zumindest durch eine Fristverlängerung bei der Kontrolle des Impfnachweises etwas Zeit zu gewinnen. Unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Bayerischen Staatsregierung zu dieser Frage führten letztlich jedoch dazu, dass Bayern sich im Bundesrat heute enthalten musste. Das Ergebnis der Abstimmung im Bundesrat war letztlich die Verabschiedung des Gesetzes, der Vermittlungsausschuss wurde nicht angerufen.





Mit freundlichen Grüßen

Veronika Glaser

Strategie/Koordination
Stv. Regierungssprecher

Gast schrieb am 15.01.2020 um 10:13:12

Antwort meinerseits und Einladung zur Kundgebung nach Landsaberg:

Sehr geehrte Frau Glaser,

herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Ich finde es ehrenswert, dass Herr Staatsminister Aiwanger alles gegeben hat, um zumindest ein verzögertes Inkrafttreten mittels Vermittlungsausschuss zu erreichen. Dies erfordert aufgrund der scheinbar so vielen Gegenstimmen eine Portion Mut.

Wir - das sind viele Eltern, Ärzte, Erzieher, Gesundheitsfachkräfte - werden aber nicht wehrlos zusehen wie unsere Grundrechte eingeschränkt werden. Es werden bereits Verfassungsbeschwerden vorbereitet und wir haben insgeheim die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz - den Impfpflicht- und Sanktionsteil - kippen wird.

Am 25.01.2020 soll in Landsberg am Lech erneut eine Kundgebung von Levana Landsberg, einer Elterninitiative für freie Impfentscheidung, stattfinden, für die derzeit noch prominente Redner gesucht werden. Wir würden Herr Aiwanger hierzu einladen, eine kurze Rede zu halten. Es geht hier wohlgemerkt ausschließlich darum, darüber zu sprechen, ob eine Impfpflicht notwendig, geeignet und angemessen ist und NICHT um die Frage Impfen Ja oder Nein.

Über eine Teilnahme an der Kundgebung oder eine Botschaft würden wir uns sehr freuen!

Viele Grüße und einen guten Rutsch



Antwort aus dem Vorzimmer des Ministers:

Sehr geehrte...,

im Namen von Herrn Staatsminister Hubert Aiwanger, MdL, darf ich mich für Ihre Einladung zur Kundgebung von Levana Landsberg am Samstag, 25. Januar 2020 in Landsberg am Lech bedanken. Aufgrund bereits bestehender Terminverpflichtungen ist es dem Minister leider nicht möglich zur Veranstaltung zu kommen und eine kurze Rede zu halten. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.


Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Hoffer von Ankershoffen
Vorzimmer Staatsminister

Gast schrieb am 18.11.2019 um 19:34:37

Vielleicht lohnt es auch nochmal, den Bundesratsmitgliedern zu schreiben, die könnten nämlich theoretisch Einspruch einlegen und einen Vermittlungsausschuss einberufen...

https://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/mitglieder/mitglieder-node.html

Immerhin hatte der Bundesrat ja verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet...

schrieb am 19.11.2019 um 09:50:41

Das habe ich mir gestern schon angeschaut. Dort gibt es aber kein E-Mail-Adressen. Hat da vielleicht jemand eine Übersicht oder macht es mehr Sinn, sich einzelne rauszusuchen, die einem räumlich nah sind?

Gast schrieb am 19.11.2019 um 11:27:52

Auf der genannten Website des Bundesrats sind für jedes Mitglied - meist Minister der jeweiligen Länder - E-Mail-Adressen hinterlegt, wenn man auf das Mitglied klickt. Die E-Mail-Adressen sind meist Adressen des jeweiligen Ministeriums, was aber egal ist.

Alternativ könnte man bei Abgeordnetenwatch als Parlamente auch die Landtage der jeweiligen Bundesländer verwenden, denen die Minister ja i.d.R. ebenfalls angehören. (einfach oben neben "Bundestag" auf "Landtage" klicken).

Z.B.
https://www.abgeordnetenwatch.de/baden-wuerttemberg

schrieb am 19.11.2019 um 14:54:26

Ja, danke, ich hab das jetzt einfach so gemacht für alle, die für NRW gelistet sind, insgesamt 13 Personen. Ich denke ja, dass die virtuelle Poststelle in der Lage ist, diese Post auch zu verteilen.

Gast schrieb am 19.11.2019 um 15:43:26

Gern geschehen und danke für dein Engagement. Wenn nichts dagegen spricht, bitte gern die Fragen und Antworten auch hier posten, damit es öffentlich wird.

Gast schrieb am 02.12.2019 um 22:04:39

Antwort von Katrin Göring-Eckardt (Die Grünen) - die meisten MdBs schaffen es einfach nicht, auf konkrete Fragen zu antworten, Themenverfehlung, setzen, sechs...

Sehr geehrter Herr Jhaqre,

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat im Frühjahr des Jahres bereits selbst einen Antrag zur Prävention von Infektionskrankheiten und zur Steigerung der Impfquote eingebracht (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/099/1909960.pdf) und sich deshalb bei der Abstimmung zum Masernschutzgesetz enthalten.

Unsere Vorschläge sind z.B. aufsuchende Impfangebote in Schulen, Kitas, Betrieben usw. und Impferinnerungen beim Aufsuchen von Ärztin oder Arzt und Krankenhaus. Wichtig wäre auch, dass Kinderärzte Erwachsene impfen dürfen. Dann können ungeimpfte Eltern sich zusammen mit ihren Kinder impfen lassen. Wir halten eine entsprechende Verankerung im SGB V für dringend erforderlich, um das bundesweit umzusetzen.

In unserem Antrag sprechen wir uns auch dafür aus, für Kinder und Beschäftigte einen ausreichenden Impfschutz zur Voraussetzung für den Besuch insbesondere der Kita zu machen. Uns hat das Argument insbesondere von Eltern überzeugt, dass dadurch Kinder, die nicht geimpft werden dürfen, weil sie noch zu jung sind oder aus medizinischen Gründen, am besten vor der Ansteckung durch Masern geschützt werden können. Für uns ist das ein Ausdruck gegenseitiger Solidarität.

Angesichts der geringen Impfquoten bei Erwachsenen zeigt sich: Die Forderung nach einer generellen gesetzlichen Impfpflicht geht am Kern des Problems vorbei. Sie ist außerdem kontraproduktiv, weil sie auch Menschen vor den Kopf stoßen kann, die gar keine prinzipiellen Einwände gegen Impfungen haben. Das könnte die Akzeptanz nicht nur bei Masern sondern auch bei anderen Impfungen schädigen. Wir sind der Auffassung, dass die Menschen durch Aufklärung und Informationen dazu bewegt werden können, ihren Impfschutz zu vervollständigen. Drohungen mit Sanktionen und Einschüchterung halten wir für den falschen Weg. Sie richten Schaden an und untergraben das notwendige Vertrauen der Menschen.

Weitere Infos zum Nachlesen finden sich unter: https://www.gruene-bundestag.de/gesundheit/impfquoten-nachhaltig-steiger...

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

Gast schrieb am 05.12.2019 um 19:32:37

Antwort von Frau Göring-Eckardt (Die Grünen):

Sehr geehrter Herr Jhaqre,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wir antworten auf Wunsch von Frau Göring-Eckardt.

Wir sehen den Widerspruch nicht: Die Forderung nach einer generellen gesetzlichen Impflicht für alle Menschen teilen wir nicht - obwohl es gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen erhebliche Impflücken gibt. Allerdings sehen wir eine besondere Verantwortung gegenüber Kindern, die selbst nicht geimpft werden können, zum Beispiel wegen medizinischer Gründe oder wegen ihres Alters, und die deshalb die Herdenimmunität benötigen. Diese Kinder sind darauf angewiesen, dass Menschen in ihrem Umfeld geimpft sind und ihnen dadurch Schutz vor Ausbreitung und Ansteckung bieten. Im Interesse dieser Kinder halten wir es für angemessen und vertretbar, einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern zur Voraussetzung für den Besuch einer Kita (nicht jedoch für Schulen) zu machen.

Ihre Frage, was dieser Familie zu antworten sei, lässt sich ohne Kenntnis der Gründe, die gegen die Impfentscheidung geführt haben, schwerlich anders beantworten als mit den o.g. Argumenten.

Erlauben Sie uns, Ihre Aussage etwas zu präzisieren: Wir halten sehr viel vom Schutz vor Masern, teilen jedoch nicht alle Maßnahmen, die im Gesetz getroffen wurden. Aus diesem Grund hat sich die Fraktion mehrheitlich enthalten und einen eigenen Antrag eingebracht.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

Gast schrieb am 25.11.2019 um 19:14:37

Antwort von Dr. Gregor Gysi, MdB (LINKE):

Sehr geehrter Herr Wunder,

Ihre Nachricht vom 18. November hat mich erreicht. Im Leben meiner Kinder und in meinem Leben habe ich mit der Impfpflicht nie Schwierigkeiten gehabt, ganz im Gegenteil. Natürlich kann man eine Impfung freiwillig gestalten, das heißt dann aber, dass Ihre Kinder berechtigt sind, andere Kinder anzustecken mit einer Krankheit, die sich am schnellsten verbreitet. Deshalb hat sich der Gesetzgeber für eine Pflicht entschieden. Ausnahmen gibt es nur dort, wo Kinder Impfungen nicht vertragen, was ärztlich bestätigt wird. Noch ist das Gesetz ja nicht in Kraft, es muss noch der Bundesrat dazu tagen und der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnen. Wenn aber das Gesetz in Kraft treten wird, müssen Sie mit Sanktionen rechnen, falls Sie verhindern, dass Ihre Kinder der Impfpflicht nachkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Gysi

Gast schrieb am 19.11.2019 um 18:22:06

Antwort von Roderich Kiesewetter (CDU):

Antwort von Roderich Kiesewetter (CDU)

Sehr geehrter Herr Jhaqre,

vielen Dank, daß Sie sich mit Ihrer Nachricht an mich gewandt haben.

Lassen Sie mich zunächst verdeutlichen, daß unsere bisherigen Anstrengungen durch Informationskampagnen und Erinnerungssysteme leider nicht dazu geführt haben, daß die Impfquoten in Deutschland auf mindestens 95 Prozent erhöht werden konnten. Das ist die notwendige Quote, um Masern erfolgreich zu eliminieren. Dabei orientieren wir uns an dem angestrebten Ziel der Röteln- und Masernelimination der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Damit in der Bundesrepublik niemand mehr an Masern erkranken muss, ist unser Beschluss des Masernschutzgesetzes nur folgerichtig. Der weltweite Anstieg an Masererkrankungen, die zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten gehören, ist besonders schwer zu akzeptieren, da gut verträgliche und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung stehen.

Ich befürworte das Masernschutzgesetz, da nicht nur die Gewährleistung des individuellen Schutzes ermöglicht wird, sondern auch die sogenannte „Herdenimmunität“ gefördert werden. Darunter ist der Schutz von Menschen zu verstehen, die aus verschiedenen (medizinischen) Gründen nicht selbst aktiv geimpft werden können. Also jene Personen, die auf hohe Impfquoten angewiesen sind. Dazu gehören neben Neugeborenen bis zum Alter von neun Monaten auch ältere, Menschen, chronisch Erkrankte oder Schwangere - Menschen, denen auch Ihre Kinder begegnen können. Nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts können insgesamt ca. zwei Prozent der Bevölkerung (d. h. ca. 1,7 Millionen Menschen) nicht selbst gegen Masern geimpft werden und sind auf hohe Impfquoten in ihrer Umgebung angewiesen.

Gleichzeitig muss auch unterstrichen werden, daß keine spezifische Behandlung dieser Krankheit existiert. Das hat zur Folge, daß bei einer Ansteckung lediglich die Symptome behandelt werden können.

Um das Risiko dieser Infektionskrankheit zu verringern, setzt sich die Bundesregierung bewusst für das Impfen gegen Masererkrankungen ein. Da der Staat, neben seinen Pflichten gegenüber jedem einzelnen Menschen, auch die Pflicht das öffentliche Ziel des Gesundheitsschutzes zu verfolgen hat, hoffe ich hier auf Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen,

Roderich Kiesewetter

Gast schrieb am 20.11.2019 um 06:47:12

Nochmal nachgefragt:

Sehr geehrter Herr Kiesewetter,

mit Verlaub, aber mit Ihrer Antwort in https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/roderich-kiesewetter/question/2019-11-18/327625 bin ich nicht einverstanden, weil Sie auf meine konkreten Fragen nicht eingeht.

Ich wiederhole die Fragen daher gerne:


"Was würden Sie einer Familie mit drei Kindern raten, die sich sehr bewusst und aus verschiedenen Gründen gegen die MMR-Impfung entschieden hat? Ein Kind geht in den Kindergarten, zwei Kinder gehen in die Schule. Beide Eltern müssen arbeiten, um ihr Haus finanzieren zu können.

Das Kind vom Kindergarten abzumelden ist nicht möglich, weil Oma&Opa weiter weg wohnen, außerdem würde es für das Kind eine starke soziale Isolation bedeuten. Das Kind hat seine Kindergarten-Freunde bereits liebgewonnen.

Bei den beiden Schulkindern gibt es ein zusätzliches Problem, nämlich die Schulpflicht.

Was tun? Impfen ist und bleibt für diese Familie keine Option."


Über konkrete Antworten würde ich mich freuen.


Mit freundlichen Grüßen

Gast schrieb am 20.11.2019 um 15:07:47

Aggressive Antwort von Roderich Kiesewetter, MdB (CDU):

Sehr geehrte...,

ich habe Ihnen gerne so unverzüglich schnell geantwortet. Es spielt für mich keine Rolle, ob Sie mit meiner Antwort einverstanden sind oder nicht. Es ist ja auch meine Antwort und nicht Ihre Antwort. Wie ich dieses Ihr Verständnis von Frage und Antwort nicht teile, habe ich Ihre Frage auch nicht in Frage gestellt, obwohl ich Sie nicht als legitim erachte.

Ebenfalls habe ich Ihnen in meiner vorherigen Antwort versucht, eindeutig klarzumachen, weshalb ich Ihre Position unverantwortlich halte und Ihnen inhaltlich begründet meine Position dargestellt. Wenn Sie mich so konkret fragen, was ich Ihnen empfehle, kann ich Ihnen auch gerne direkt antworten: Ich empfehle Ihnen, sich objektiver zu informieren, damit Sie zu einer fundierten Position kommen, die Ihrer Verantwortung gegenüber Ihren Kindern gerecht wird!

Bitte kontaktieren Sie künftig Ihren direkt gewählten Wahlkreisabgeordneten und sehen von weiteren Anfragen an mich ab. Herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Roderich Kiesewetter


Möge jeder selbst entscheiden, ob dies die Volksvertreter sind, die er haben möchte...

Helena schrieb am 23.11.2019 um 00:29:22

Ja prima! So geht "offene und differenzierte gesselschaftliche Diskussion" (Zitat verschiedene Antworten CDU)! Da können wir noch was lernen von unseren Politikern zum Thema Diskussionskultur und demokratischer Entscheidungsfindungsprozesse ... Kurz gefasst: "Fest steht: ..." (ebenfalls Zitat, direkt nach ankündigung der offenen Diskussionsfreude...) Will heißen: Ich hab recht und Du bist jetzt still sonst bist Du doof!
Sorry - aber manchmal kann ich nur noch zynisch ...

schrieb am 22.11.2019 um 09:51:00

Unmöglich, diese Volksverräter!!!

Helena schrieb am 22.11.2019 um 07:11:17

Ja prima! So geht "offene und differenzierte gesselschaftliche Diskussion" (Zitat verschiedene Antworten CDU)! Da können wir noch was lernen von unseren Politikern zum Thema Diskussionskultur und demokratischer Entscheidungsfindungsprozesse ... Kurz gefasst: "Fest steht: ..." (ebenfalls Zitat, direkt nach ankündigung der offenen Diskussionsfreude...) Will heißen: Ich hab recht und Du bist jetzt still sonst bist Du doof!
Sorry - aber manchmal kann ich nur noch zynisch ...

Gast schrieb am 19.11.2019 um 06:29:02

Ausweichende und kurz angebundene Antwort von Thomas Oppermann (SPD):

Sehr geehrter Herr Jhaqre,

ich habe Ihnen bereits vor einigen Wochen ausführlich begründet, warum ich die Masern-Impfpflicht für notwendig halte.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann

Gast schrieb am 19.11.2019 um 18:23:15

Per E-Mail nachgehakt an Thomas Oppermann (SPD):

Sehr geehrter Herr Oppermann,

leider sind Sie auf meine Fragen in ihrer Antwort [1] in keinster Weise eingegangen.

Ich möchte daher meine Frage wiederholen, was Sie bzw. eine SOZIALDEMOKRATISCHE Partei Deutschlands Eltern sagt, die sich bewusst gegen Impfungen entschieden haben und nun massive Probleme durch soziale Ausgrenzung (Ausschluss Kindergarten) und finanzielle Bestrafung (Schulpflicht) bekommen werden?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

[1] https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thomas-oppermann/question/2019-11-18/327624

Gast schrieb am 19.11.2019 um 06:26:57

Antwort von Stephan Brandner (AfD):

Sehr geehrter Herr Jhaqre,

danke für Ihre Frage. So wenige Tage nach dem Beschluss des Gesetzes können wir noch gar keine konkreten Hinweise geben. Möglicher Weise hält das Gericht einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht auch nicht stand. Nach derzeitigem Stand wäre der Nachweis über die erfolgte Impfung bis Juli 2021 zu erbringen. Ob und inwieweit es in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit gibt, etwa durch einen ärztlichen Attest der Impfpflicht zu entgehen, kann ich zum heutigen Punkt noch nicht sagen.

Es tut mir leid, keine besseren Nachrichten zu haben.

Beste Grüße

Stephan Brandner

Gast schrieb am 18.11.2019 um 15:19:20

"Außerdem gebe es "kein Recht auf Röteln". sagte Spahn

Soso, es gibt aber anscheinend ein Recht auf Krankenhauskeime, an denen jährlich tausende Menschen sterben. Mann oh Mann...
Zwang zur Impfung für bestimmte Berufsgruppen
Zwangsorganspende, wenn nicht widerrufen
Zwangseinweisung von Beatmungspatienten in Heime
Zwangsstudium für Hebammen
Zwangsabschaffung der ärztlichen Schweigepflicht durch
Zwangsanschluß Gematik
Zwangsverkammerung der Pflegekräfte
Zwangsstudie zur Abtreibung.....

Ich weiß nicht, welchen Zwängen Spahn unterliegt, aber Vertrauen schafft das nicht.

Gast schrieb am 18.11.2019 um 14:59:11

Ich frage mich, warum keine „Prominente“ Unterstützung kommt? Hippe Stars und Sternchen haben einen so großen Einfluss auf unsere Gesellschaft, wieso beteiligt sich niemand von euch, der ebenso denkt? Auch ihr habt Kinder oder Angehörige, die betroffen sind?!

schrieb am 20.11.2019 um 10:44:54

Die gehören eben auch zum Establishment oder es wird ihnen vorgegaukelt. Wahrscheinlich fehlt ihnen der Schneid.

Gast schrieb am 18.11.2019 um 20:42:35

schrieb am 18.11.2019 um 13:06:16

Auf www.change.org gibt es eine Petition an Angela Merkel unter dem Namen "Rücktritt von Jens Spahn".
Es geht zwar nicht um die Impfpflicht, ... aber egal ...Hauptsache weg

Gast schrieb am 18.11.2019 um 16:09:59

Es gibt mehrere Petitionen auf change.org gegen Spahns Schandtaten.

Mal unter suchen Spahn eingegeben.

Gast schrieb am 18.11.2019 um 13:25:08

Dieses digitale Versorgungsgesetz ermöglicht doch auch dem Staat, rauszubekommen, für wen Impfungen abgerechnet wurden bei gesetzlichen Krankenkassen und für wen nicht, oder täusche ich mich?

Ich werde zu einer privaten Krankenversicherung wechseln, die Eingriffe und Anmaßungen des Staates habe ich langsam satt!

Gast schrieb am 18.11.2019 um 11:38:11

Fragen an Abgeordnete zum Abstimmverhalten:

- Christian Lindner, Fraktionsvorsitzender der FDP: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christian-lindner/question/2019-11-18/327581

- Marco Buschmann, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marco-buschmann/question/2019-11-18/327580

- Andrew Ullmann, Obmann im Gesundheitsausschuss: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/andrew-ullmann/question/2019-11-18/327582

Gast schrieb am 10.01.2020 um 05:25:38

Antwort von Marco Buschmann (FDP):

Sehr geehrte Frau Fpuzvrq,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Als Freie Demokraten haben wir einen Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht, der Maßnahmen vorschlug, um die Impfquoten in Deutschland zu verbessern, ohne dazu eine entsprechende Impfpflicht einzuführen. Dieser wurde im Plenum abgelehnt.

Vor diesem Hintergrund hat die FDP-Fraktion dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zugestimmt, da er - bei aller berechtigten Kritik - einen wichtigen ersten Schritt darstellt, um einen umfassenden Impfschutz herzustellen, insbesondere für diejenigen, die selbst keine Impfung erhalten können, wie etwa Säuglinge und Menschen mit Erkrankungen des Immunsystems.

Gerne möchte ich Ihnen an dieser Stelle meine Kollegin Christine Aschenberg-Dugnus empfehlen. Als gesundheitspolitische Sprecherin unserer Fraktion steht sie Ihnen für einen vertiefenden Austausch gerne zur Verfügung. Sie erreichen sie unter christine.aschenberg-dugnus@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marco Buschmann MdB
Erster Parlamentarischer Geschäftsführer

Gast schrieb am 02.12.2019 um 15:02:35

Antwort von Andrew Ullmann (FDP):

Sehr geehrte Frau Fpuzvrq,

vielen Dank dafür, dass Sie meine und unsere Arbeit im Bundestag so intensiv verfolgen. Es freut mich auch, dass Sie die positiven Ansatzpunkte im Gesetz sehen. Im Laufe des Diskussionsprozesses innerhalb unserer Fraktion und im Bundestag selbst sind wir zu dem gleichen Schluss gekommen: die positiven Ansatzpunkte reichten für uns aus, dem Gesetz zuzustimmen und damit dem Weg zu einem besseren Impfschutz (nicht nur gegen die Masern) zuzustimmen. Wir haben in unserem eigenen Antrag weitere Vorschläge in den Bundestag eingebracht, um darauf aufmerksam zu machen, dass dieses Gesetz nicht der Endpunkt für einen besseren Impfschutz in Deutschland sein darf.

Alles Weitere können Sie meiner Rede entnehmen, die ich zum Thema im Bundestag gehalten habe:

https://dbtg.tv/fvid/7401454

Mit freundlichen Grüßen

Andrew Ullmann

Gast schrieb am 01.12.2019 um 18:41:55

Antwort von Christian Lindner (FDP):

Sehr geehrte Frau Fpuzvrq,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Die Entscheidung zur Zustimmung wurde gemeinsam nach Bewertung des Sachstands getroffen. Wir sind der Meinung, dass dringender Handlungsbedarf besteht und die bisherigen Maßnahmen zur Erhöhung der Impfquote nicht den gewünschten Erfolg bringen. Bis Mitte Juli 2019 wurden in Deutschland bereits 457 Masernfälle gemeldet, davon etwa die Hälfte bei Erwachsenen.

Allerdings greift das Gesetz an einigen Stellen noch zu kurz. Wir haben deshalb mit einem eigenen Antrag ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/140/1914061.pdf ) ein Bündel von Maßnahmen mit Augenmaß vorgeschlagen. Neben der Erweiterung niederschwelliger Impfangebote wollen wir zeitnah einen digitalen Impfpass einführen, der mittels einer Erinnerungsfunktion dafür sorgt, dass die Menschen jederzeit einen Überblick über ihren persönlichen Impfstatus und ihre notwendigen Impfungen haben.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

schrieb am 18.11.2019 um 10:26:05

https://www.individuelle-impfentscheidung.de/impfpflicht/gutachten-best%C3%A4tigt-rki-position-masernimpfquoten-in-deutschland-sind-ausreichend.html

Das Gutachten von Prof.Dr. Kekulé wurde Zeitgerecht am 23.10.2019 dem Gesundheitsausschuss des Bundestages vorgelegt,aber ignoriert!
Was sind das bloss für Menschen,die dieses Land regieren!!!!
Steinmeier wird dem Gesetz zustimmen. Wir können nur auf das Verfassungsgericht hoffen!!!

Gast schrieb am 18.11.2019 um 09:53:44

Kann ich mir auch nicht vorstellen, daß er, selbst SOZI, seine Parteikollegen vor den Kopf stößt, so bitter es auch klingen mag.

Wer hat uns verraten - Sozialdemokraten

Gast schrieb am 18.11.2019 um 13:18:27

Wenn wir schon dabei sind - ich finde es falsch, dass ein Bundespräsident aus den Reihen der (Regierungs-)Parteien kommt...

Gast schrieb am 18.11.2019 um 07:00:49

Neue Fragen an Abgeordnete über ihr Abstimmverhalten:

- Tabea Rößner, MdB (Die Grünen): [url]https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/tabea-rosner/question/2019-11-16/327535
[/url]

- Alexander Hoffmann (CSU): [url]https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/alexander-hoffmann/question/2019-11-16/327533
[/url]

Gast schrieb am 22.12.2019 um 09:28:16

Antwort von Tabea Rößner (MdB, Grüne):

Sehr geehrte Frau Fpuzvrq,

vielen Dank für Ihre Mail. Die Abstimmung war für mich in der Tat eine schwierige Abwägung. Meine Fraktion hat sich nach intensiver und kontroverser Diskussion mit einer knappen Mehrheit für die Nachweispflicht eines Masernschutzes in Kitas ausgesprochen, hat aber in ihrem eigenen Antrag auch deutlich gemacht, dass alle Kinder, auch die, die nicht geimpft werden können oder dürfen, Zugang zu frühkindlicher Bildung haben. Mit dieser Position hat sich die Fraktion darauf verständigt, mit Enthaltung zu stimmen. Dem habe ich mich nach reiflicher Überlegung angeschlossen.

Herzliche Grüße
Tabea Rößner

Gast schrieb am 18.11.2019 um 11:36:17

Antwort von Alexander Hoffmann (CSU):

Sehr geehrte Frau Schmied,

vielen Dank für Ihre Frage. Bei der Namentlichen Abstimmung über das sogenannte Maserschutzgesetz haben sich 105 Kolleginnen und Kollegen enthalten, 89 haben dagegen gestimmt und eine deutliche Mehrheit von 459 Abgeordneten hat dafür gestimmt - auch ich. Denn bei der Abstimmung handelte es sich um keine echte Impfpflicht, sondern nur um eine Nachweispflicht. Dieser Nachweis ist erst für den Besuch eines Kindergartens oder einer Grundschule wichtig. In vielen Wahlkreisgesprächen u.a. auch mit Medizinern aus meinem engen persönlichen Bekanntenkreis wurde mir immer wieder bestätigt, dass die Grundidee des Impfnachweises der richtige Weg sei.

Bei diesem komplexen Thema war es mir wichtig, mich in vielen Gesprächen mit Fachleuten auszutauschen und alle Positionen anzuhören. Mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn konnte ich hierzu zwei persönliche Gespräche führen. Bei zwei Besuchen in der CSU-Landesgruppe fand ein intensiver Austausch statt, in welchem ich mich durchaus kritisch eingebracht hatte. Dabei möchte ich anmerken, dass die Besuche von Bundesminister Spahn sowie der bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml erst durch zwei weitere Kolleginnen und Kollegen sowie durch mich überhaupt erst zustande gekommen sind. Diese Gespräche und Diskussionen waren für mich hilfreich und sehr wichtig, um die Thematik von allen Seiten beleuchten zu können. Ich gebe zu, dass es sich hier um eine schwierige Sachentscheidung handelt. Der Entscheidungsprozess ist vor allem durch die fachliche Einschätzung der Mediziner aus meinem Bekanntenkreis geprägt worden. Letztendlich habe ich aufgrund vieler gewichtiger Argumente mit "Ja" gestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Alexander Hoffmann, MdB

schrieb am 18.11.2019 um 13:35:51

Wie, es handelt sich nicht um eine echte Impfpflicht?! Sind die so dumm....?! Was soll das denn jetzt?!

Gast schrieb am 18.11.2019 um 14:42:56

Fragen Sie ihn doch, was er denn einer fünfköpfigen Familie vorschlagen würde, beide Eltern berufstätig, ein Kindergartenkind, zwei Schulkinder. Auf die Antwort wäre ich gespannt...

schrieb am 18.11.2019 um 03:10:40

Das wird nicht passieren, daß ein Steimeier ein Gesetz nicht unterschreibt. Dieser Präsident selbst ist meiner bescheidenen Meinung eine Gefahr für die Demokratie in diesem Land.
Sein zähes Festalten an der Großen Koalition läßt die spd weiter zerbröseln, jetzt muß sie, die spd schon Angst vor der 10% Hürde haben. Aber das ist eine andere Geschichte.

Vor allem fällt auf, daß im Gesetz zur Zwangsimpfung für Masern nichr die Rede von einer Mehrfachimpfung ist. Wenn Druck ausgeübt würde, die Babies mit Mehrfachimpfungen zu beglücken, wäre das ein weiterer Verstoß gegen die Bürgerrechte, an denen von den Politikern wie Spahn, Seehofer und Konsorten ja seit Jahren eifrig gesägt wird.
Ja Grüezimo
Karl Kammerer

Gast schrieb am 18.11.2019 um 00:29:17

schon unterschrieben und diese noch gleich mit
http://chng.it/hHtRRvpPBv

Gast schrieb am 02.12.2019 um 03:11:47

https://realnewsaustralia.com/2018/12/23/bombshell-corvelva-releases-next-vaccine-analysis-results/

Noch irgendwelche Fragen????

Ich denke, wer diese Untersuchung vom MMRV - Impfstoff erfassen kann, sagt eindeutig NEIN zum Inhaltsstoff, der angeblich gesundheitsfördernd sowohl von der Industrie, von den Kinderärzten ( setzt ihr euch damit nicht auseinandersetzt??? ;-( ), den Ämtern, Politikern und auch unserem Gesundheitsminister als überlebensnotwendig 'verkauft" wird und letztendlich den Kindern berechtigt impfverweigernder Eltern indirekt durch Ausschluß und Geldbuße aufgezwungen wird!!! Wo bleibt euer Ethos liebe Kinderärzte und impfwütige Ärzte im Allgemeinen??? Wir haben mal einen Eid geschworen...und ihr Politiker? Habt ihr vergessen, wofür ihr angetreten seid???

Eine Kinderärztin, die erlebte, dass ihre eigenen Kinder an den Impfungen schwer erkrankten und ihre ungeimpften Enkel und Kinder in der Praxis kerngesund bleiben OHNE Impfung ( auf Wunsch der Eltern übrigens, die sich auch mit diesem Thema intensiv und kompetent auseinander setzen! ) - wann sind Ärzte und Politiker bereit die Wahrheit anzuerkennen u.a. von vielen Zeugnissen der Eltern?!!!! und bereit, die Sellbstheilungskräfte des Menschen anzuerkennen und diese auf natürliche Art und Weise zu unterstützen!!!??? Wann endlich, liebe Kollegen und Kolleginnen sind Sie bereit dazu ? ???!!!!!!!!!!

impf-report Probeheft

Weißt Du schon das Neueste? Es gibt eine unabhängige Zeitschrift, den "impf-report", und da kannst Du eine Gratis-Leseprobe anfordern. Cool, gell?

Materialien bestellen

Bücher, Schriften, DVDs, CDs,impf-report

Risiken & Nebenwirkungen dieser Webseite

Impfen von A-Z

EINFÜHRUNG INS THEMA 6fach-Impfstoffe Abtreibung Adjuvans Adressen ADS AEGIS AIDS Aktionen Aktionstag Aktiv werden Aluminium Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) ansteckende Geimpfte Ansteckung Anti-D-Prophylaxe Antikörpertiter ASIA Autismus Behördenschriftwechsel Beipackzettel Bevölkerungskontrolle Blauzungenkrankheit Bücher Bundeswehr Datenschutzerklärung Coronavirus Corona-Klagen Diagnoseverschiebung Diskussionsforen Diskussionsgrundlage Durchimpfungsrate DVDs Ebola EHEC Einzelimpfstoffe Embryonenzellen Entgiftung Ethikfrage Europa Fachinfo FAQ Fieber Flugblätter Foren Formulare Furchtappellforschung FSME Gebärmutterhalskrebs Geburtenkontrolle Gesetze Golfkriegssyndrom Grippe Häufig gestellte Fragen Hepatitis Herdenschutz HIV HPV Hyperimmunisierung Impfkalender Impfkomplikationen Impf-Mobbing Impfmüdigkeit Impfnachrichten Impfpass vorlegen Impfpflicht impf-report Impfrisiken Impfschaden Impfstoffsicherheit Immunreaktion Infektionshypothese Infektionsschutzgesetz Informationsfreiheitsgesetz Influenza Inhaltsstoffe Infoblätter International Jugendamt Keuchhusten KiGGS-Studie Kinderlähmung Kindergarten Koerperverletzung Komplikationen Kontraindikation Krebsimpfung Labortests Links Literatur Makrophagische Myofasciitis Masern Masernschutzgesetz Materialien für Ihre Praxis Meldepflicht Mumps NEFUNI Newsletter Organisationen Organspende Patientenverbände (Problem) Pertussis (Keuchhusten) Petitionen Pferde Placebo Plötzlicher Kindstod Pocken Poliomyelitis Quecksilber Rechtsprechung Rechtsfonds Referentenliste Reiseimpfungen religiöse Ausnahmen Rhesus-Antigen-D Risiken Röteln Rotavirus Rückgang der Seuchen Salzburger Elternstudie SARS Scharlach Schütteltrauma Schule Schuluntersuchung Schweinegrippe Schweiz Seuchenrückgang Sicherheit Sicherheitsstudien SIDS Spanische Grippe Sorgerechtsstreit SSPE Stammtische_DE STIKO STIKO-Protokolle Tausend Gesichter Tetanus Therapeutenliste Thiomersal Tierimpfungen Todesfälle TOKEN-Studie Tollwut Tuberkulose Ungeimpfte USA Aufenthalt Varizellen Veranstaltungskalender Verstärkerstoff Videos zum Thema Virusbeweis Vitamin A Vitamin C Vitamin D Vitamin K-Prophylaxe Vorträge Vogelgrippe Webinar Webseiten, impfkritische Windpocken Wirksamkeitsnachweis Wundstarrkrampf Zeitdokumente Zervix-Karzinom Zikavirus Zulassungsverfahren Zusatzstoffe Zwangsimpfung

Spenden

Volltextsuche

Email-Newsletter

Impressum