VGH Mannheim: „Das Wort des Lothar Wieler ist das Wort Gottes“

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So könnte man wohl am besten die Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 11. April 2024 zusammenfassen. Streitgegenstand war die Gültigkeit der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg mit Stand Mai 2020 sowie Sinnhaftigkeit des Maskenzwangs. Das Ergebnis: Ein rabenschwarzer Tag für den Rechtsstaat.


Keine Pandemie in Sicht und fehlende Sinnhaftigkeit eines Maskenzwangs

(Hans U. P. Tolzin, 14.04.2024) Die Anwälte der Kläger legten in ihren Schriftsätzen und Plädoyers ausführlich dar, dass die offiziellen Verlautbarungen des Lothar Wieler dem internen Kenntnisstand des RKI völlig widersprachen. So lagen damals die Inzidenzzahlen für Covid-19 sogar noch deutlich unter dem von der WHO offiziell festgelegten Grenzwert von 50 Infizierten/Erkrankten auf 100.000 Einwohnern. Auch die sogenannten "RKI-Files" kamen in dem Zusammenhang zur Sprache.

Darüber hinaus wurde auch die Sinnhaftigkeit des Maskenzwangs von den Klägern angegriffen. Die Studienlage war bereits 2020, dass es keine klinischen Studien gibt, die belegen können, dass das Tragen von Masken die Erkrankungshäufigkeit unter Kontaktpersonen nachweisbar vermindert.

Alle von der Beklagtenseite angeführten Studien gehen vielmehr von einer reinen Hypothese aus, wonach die Reduzierung von Aerosolen beim Ausatmen automatisch auch die Reduzierung von Ansteckung und Erkrankung bedeutet.

Das Problem: Es scheint keine einzige belastbare klinischen Beobachtungsstudien zu geben, die diese Hypothese stützt.

Im Gegenteil konnte der Klägeranwalt Dr. Lipinski in seinen Schriftsätzen eine ganze Reihe von Studien anführen, wonach sogar das Operieren ohne OP-Maske nicht zu mehr Infektionen bei Patienten führte als das Operieren mit Maske. Siehe dazu auch: https://www.aerzteklaerenauf.de/thema/evidenz-zu-masken oder https://tolzin-verlag.com/bro201.


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Die Kläger-Anwältinnen Beate Bahner und Britta Gedanitz sind vor der Verhandlung noch guter Dinge.


"Die tatsächliche Faktenlage interessiert uns nicht!"

Im Endeffekt interessierte die Richter das alles nicht. Sie beharrten vielmehr auf dem mehr als fragwürdigen Standpunkt, dass die Politiker aufgrund der Information, die ihnen vom RKI-Chef Wieler vorlagen, gar nicht anders hatten entscheiden können.

Das Gericht lehnte dann auch sämtliche Beweisanträge pauschal ab, die zur Klärung der Faktenlage hätten dienen können.

Außerdem wurde eine Revision nicht zugelassen - so als sei die Rechtslage zu 100 % eindeutig.

Eine ausführliche Begründung des Urteils wird es wohl erst in einigen Wochen geben. Es besteht theoretisch noch die Möglichkeit, dass die Corona-Verordnung aus rein formalen Gründen nachträglich als ungültig erklärt wird, da die Landesregierung nicht alle verbindlichen Regeln beim Erlassen der Verordnung eingehalten hatte.

Die formalen Fehler gehen jedoch möglicherweise zu Lasten der Stuttgarter Großkanzlei Oppenländer, denn es gibt einige Verdachtsmomente, dass die Corona-Verordnung von Baden-Württemberg zumindest teilweise gar nicht von der Landesregierung, sondern von dieser Kanzlei geschrieben wurde. Laut Webseite gehören Pharmakonzerne zu den Großkunden der Kanzlei...

Das Abheben auf formale Fehler halte ich allerdings für unwahrscheinlich, denn die Richter sahen aus meiner Sicht ganz offensichtlich ihre Aufgabe darin, jegliche Kritik an den Corona-Maßnahmen abzuschmettern.

Manchmal ist es wirklich nicht einfach, nicht an eine Verschwörung gegen die Bevölkerung zu glauben.

Die Einstellung der Richter zeigte sich bereits dadurch, dass die Kläger-Anwälte im Vorfeld der Verhandlung vom Gericht gar nicht darüber informiert wurden, dass ihre insgesamt vier Verfahren zusammengelegt werden sollten. So wurde eine rechtzeitige Zusammenarbeit der Kläger-Anwälte, die ja nichts voneinander wussten, von vornherein unmöglich gemacht.

Aus meiner Sicht war das nicht nur ein schwarzer Tag für den deutschen Rechtsstaat, sondern ein rabenschwarzer. Die Frage, ob Deutschland eine Demokratie ist, oder vielmehr eine Bananenrepublik, scheint mir zunehmend berechtigt.


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Kläger-Anwalt Dr. Uwe Lipinski ist entsetzt über den Beschluss des VGH Mannheim.


Wie geht es nun weiter?

Wie es nun weitergehen soll, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Eines der vier Verfahren wird ja vom AGBUG-Rechtsfonds finanziert, den ich verwalte.

In den nächsten Monaten gehen wenigstens weitere vier vom AGBUG-Rechtsfonds finanzierte Verfahren ins Hauptsacheverfahren, darunter ein Normenkontrollantrag und eine Popularklage in Bayern und sowie ein Normenkontrollantrag in Hessen.

Ich denke, die coronamaßnahmenkritischen Anwälte und Kläger müssen sich noch besser untereinander koordinieren und sich neue Strategien überlegen, wenn sie die Mauer des Schweigens und der Ignoranz, gegen die sie ankämpfen, durchbrechen wollen.


Nachtrag am 16. April 2024:
Aktenzeichen:
1 S 278/23
1 S 930/23
1 S 931/23
1 S 932/23


Aktueller finanzieller Status des AGBUG-Rechtsfonds

Aktueller Kontostand

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IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
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Stichwort: "Schenkung Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal: info@agbug.de


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