Klassenfahrt: Wie muss eine Impferklärung für den Lehrer aussehen?
Frage:
"In zwei Wochen macht mein Sohn, 11 Jahre, zum ersten Mal bei einer dreitägigen Klassenfahrt mit.
Zunächst gab es wegen der Tatsache, dass er nicht geimpft ist keine Bedenken. Doch mittlerweile möchte der Klassenlehrer ein Formular zu seiner Entlastung haben.
Kennen Sie sich mit solchen Formularen aus? An wen kann ich mich da wenden? Hat der Arzt solche Schreiben und sind diese zuverlässig? Muss ich mich dafür an das Schulministerium wenden? Kann ich ein formloses Schreiben mit der Unterschrift von uns Eltern mitgeben, würde das auch genügen? Mir fehlt da das Wissen der rechtlichen Grundlage. (...). Mit freundlichen Grüßen, Vera R."
Antwort der Redaktion:
Sehr geehrte Frau R.,
nein, für die Forderung des Klassenlehrers gibt es keinerlei rechtliche Grundlage. Zudem geht ihn der Impfstatus eigentlich auch nichts an – er ist schließlich kein Mediziner und dafür gibt es ja den Haus- oder Kinderarzt Ihres Vertrauens. Wollen Sie jegliche Diskussion mit dem Lehrer vermeiden, können Sie ihm einen verschlossenen Umschlag für den Fall eines Unfalls mitgeben.
Allerdings ist seine Sorge angesichts der allgemeinen Panikmache verständlich. Und im Interesse Ihres Kindes werden Sie natürlich bemüht sein, ein gutes Verhältnis zu ihm zu pflegen.
Geben Sie dem Lehrer deshalb ein formloses Schreiben mit, indem Sie ausführen, dass Ihr Kind aufgrund des Risikos eines anaphylaktischen Schocks nicht geimpft werden darf, auch nicht gegen Tetanus. Damit ist der Lehrer haftungsmäßig „aus dem Schneider“.
Das entsprechende Risiko kann übrigens bei keiner einzigen Impfung ausgeschlossen werden.
Sie können ihn zusätzlich mit Hilfe der ärztlichen Impferklärung für den Fall der Fälle vorbereiten. Sagen Sie ihm, Sie wären, falls der behandelnde Arzt trotz Ihres formlosen Schreibens enormen Stress macht, mit der Impfung unter der Bedingung einverstanden, dass dieser Arzt vorher diese Impferklärung unterschreibt. Dies wird kein Arzt tun - obwohl es ausschließlich Selbstverständlichkeiten enthält. Damit wird aber selbst Impffanatikern der Wind aus den Segeln genommen.
Wichtig ist, dass Sie dem Lehrer alle Ihre Telefonnummern mitgeben, und zusätzlich die des anderen Elternteiles (z. B. Handy, Geschäftsnummer) oder anderen Vertrauenspersonen aus der Familie, so dass im Ernstfall jemand für den Lehrer erreichbar ist. Auf diese Weise haben Sie notfalls noch die Möglichkeit, einzugreifen. - Hans U. P. Tolzin