Corona-Wahn: Anwalt sucht Menschen mit Bußgeldbescheiden
Normalerweise fürchtet der brave deutsche Michel einen Bußgeldbescheid wie ein Engel die Sünde. Doch angesichts des Corona-Wahns und mit Hilfe eines guten Anwalts könnte so ein Dokument das Licht am Ende des Tunnels bedeuten.
Wir sind nicht gänzlich machtlos gegenüber den aktuellen irrwitzigen Maßnahmen der Bundes- und der Landesregierungen. Ein wichtiges Mittel ist der Rechtsweg. Doch dieser erfordert den Nachweis einer unmittelbaren Betroffenheit, am besten einen dokumentierten Rechtsakt.
Seit kurzem arbeite ich mit einem erfahrenen Fachanwalt für Verfassungsrecht zusammen. Eine sogenannte Popularklage gegen die gesamte Corona-Verordnung des Bundeslandes Bayern ist bereits auf dem Weg.
Eine zweite Klage gegen das merkwürdig begründete Verbot eines Autokorsos in Düsseldorf hatte bisher keinen Erfolg, weitere rechtliche Schritte sind in Arbeit.
Um die Corona-Verordnungen des Bundes und der Länder anzugreifen, benötigen wir zwei Dinge:
- Menschen, die ein Bußgeldbescheid oder einen anderen Rechtsakt, z. B. ein schriftliches Versammlungsverbot, vorliegen haben und klagebereit sind. Bitte als eingescannte Kopie an grundrechte@impfkritik.de schicken. So ein Bußgeldbescheid erfordert unter Umständen ein wenig Mut, z. B. ohne Maske ein Geschäft zu betreten oder unerlaubt eine Versammlung durchzuführen. Eine Garantie für den Erfolg einer Klage kann ich leider nicht geben.
Aber auch ohne einen vorliegenden Bußgeldbescheid ist eine Klage möglich, z. B. für Gottesdienstbesucher, Gaststättenbesitzer oder Geschäftsinhaber, denen die Corona-Verordnung ihres Bundeslandes die freie Religionsausübung bzw. ihre Gewerbe- und Berufsfreiheit einschränkt - und unter Umständen in den Bankrott treibt. Auch in diesem Fall bitte unter genauer Angabe der Situation und der vollständigen Adresse eine Email an grundrechte@impfkritik.de schicken.
- Da der Rechtsweg Geld kostet, und zwar nicht wenig (mind. 50.000 Euro für die Klagen gegen die Corona-Verordnungen und das Masernschutzgesetz), benötigen wir außerdem finanzielle Unterstützung. Diese können Sie auf folgendes Konto überweisen: Kontoinhaber: AGBUG, IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03, Verwendungszweck: Verfassungsklage.