Kontraindikation
Letzte Änderung: 23. August 2013
Als Kontraindikation (deutsch: "Gegenanzeige") bezeichnet man einen Grund, eine Impfung besser zu unterlassen.
"Vom Impfarzt muss immer die Impffähigkeit geprüft werden, ebenso müssen die Kontraindikationen gegen die Impfung beachtet werden. Diese sind für einzelne Impfstoffe unterschiedlich. Grundsätzlich sind nur Gesunde ohne behandlungsbedürftigen Infekt zu impfen, wenn nicht zwingende Gründe die Impfung erfordern. Dazu bedarf es der gründlichen Anamnese (durchgemachte Krankheiten, Resistenzsenkung dadurch oder durch Behandlung, Verträglichkeit vorausgegangener Impfungen, Gammaglobulingaben) sowie der körperlichen Untersuchung.
Kontraindikationen können sein: Akute behandlungsbedürftige Erkrankungen, angeborene oder erworbene Immundefekte für Lebendimpfstoffe, Schwangerschaft, progressive neurologische Erkrankungen, Allergien z. B. gegen Impfstoffbestandteile wie Neomycin, Streptomycin oder Hühnerproteine.
Eine Unverträglichkeitsreaktion nach einer vorausgegangenen Impfung ist bis zur Klärung der Ursache eine Kontraindikation gegen die nochmalige Anwendung des gleichen Impfstoffs." - Heinz Spiess: Impfkompendium, 5. Auflage 1999, S. 36
Bestehende hohe Antikörper-Titer (durch vorherige Impfungen oder natürliches Durchmachen der Krankheit) können das Nebenwirkungskrisiko erhöhen. Im EpiBull 30/2012 des RKI heißt es auf Seite 299 wörtlich:
"(...) In Ausnahmefällen kann es nach wiederholter Gabe von Totimpfstoffen zu Nebenwirkungen wie einer ausgeprägten lokalen Unverträglichkeitsreaktion mit schmerzhafter Schwellung und Rötung der betroffenen Extremität (sogenanntes Arthus-Phänomen) kommen. Diese selbstlimitierende Reaktion tritt am ehesten bei hohen vorbestehenden Serum-Antikörperkonzentrationen nach sehr häufigen Impfungen mit Tetanus- und/oder Diphtherietoxoid auf. Vor weiteren Impfungen mit Td sollte eine Antikörperbestimmung erfolgen. (...)."