Bundeswehr und Zwangsimpfungen - eine Aktualisierung
(N.N.*) In der Bundeswehr gibt es eine Impf- bzw. Duldungspflicht (§ 17 Abs. 4 Satz 3 Soldatengesetz) für Einsatzkräfte. Dem kann sich kaum ein Soldat entziehen, denn die Bereitschaft zum Einsatz wird vorausgesetzt, und Voraussetzung für den Einsatz sind diverse Impfungen, die je nach Einsatzland differieren und detailliert vorgegeben sind. Nicht nur der Soldat ist verpflichtet, diese Impfungen zu empfangen / dulden, sondern auch das ärztliche Impfpersonal ist nach Feststellung der Impffähigkeit und der Einsatztauglichkeit des Soldaten verpflichtet, diese Impfungen durchzuführen, sofern keine individuellen medizinischen Kontraindikationen vorliegen. Die Impfverweigerung, sofern sie sich als unbegründet erweist, stellt eine Dienstpflichtverletzung dar, die disziplinar geahndet werden kann. Außerdem können dem Verweigerer versorgungsrechtliche Nachteile entstehen.
Die Duldungspflicht umfasst auch solche Impfstoffe, die zwar in Deutschland nicht zugelassen sind, jedoch auf Grundlage der AMG-Zivilschutzausnahmeverordnung des BMG zu § 1 Abs. 2 AMG in Verkehr gebracht werden dürfen.
Seit dem 01.06.2014 gibt es in der Bundeswehr eine Zentrale Dienstvorschrift (ZDV A-840/8), die die „Impf- und weiteren ausgewählten Prophylaxemaßnahmen“ vorschreibt, welche für die jeweiligen Einsatzgebiete und – optionen zur Anwendung kommen sollen.
Dabei wird der Begriff „Einsatzkräfte“ weit gefasst:
„Einsatzkräfte im Sinne der ZDV sind Kräfte der Bundeswehr sowie Reservedienst Leistende, für die eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Teilnahme an einem Einsatz in einem Einsatzgebiet besteht.“
Aber auch im Falle von Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen unterstützt die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe personell und materiell gemäß Artikel 35 des Grundgesetzes. Dabei stützt sie sich auf sämtliche verfügbaren Kräfte ab.
Diese umfassen neben allen aktiven Soldatinnen und Soldaten auch Reservistendienst Leistende. Damit sind alle militärischen Angehörigen der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe Bestandteil der „Hilfs- und Katastrophenkräfte Inland“ und „duldungspflichtig zu impfen gemäß dem Impfschema „Hilfs-und Katastrophenkräfte Inland“, sofern in der Person der Soldatin bzw. des Soldaten keine individuelle medizinische Kontraindikation vorliegt." Den übrigen Kräften wird der o.g. Impfschutz empfohlen.
Für die Soldaten gilt damit lösgelöst von möglichen zusätzlichen Impfungen im Rahmen besonderer Auslandsverwendungen, die Duldungspflicht für die Impfungen des Basis-Impfschutzes:
- Tetanus
- Diphtherie
- Polio
- Pertussis (Keuchhusten)
- Influenza (Grippe)
- Mumps/Masern/Röteln
- Hepatitis A und B
- FSME
Empfehlungen:
Da es die Impfstoffe in unterschiedlichen Produktionsverfahren gibt: z.B. auf Hühnereibasis, auf tumorösen Hunde- oder Affennieren oder auf abgetriebenen Föten (MRC5-Linie, z.B. bei HAVRIX) gezüchtet, empfiehlt es sich auszutesten, gegen welche Trägerstoffe man evt. allergisch ist.
Ein Soldat, der weiß, was er verträgt und was nicht, kann darauf bestehen, dass er das bekommt, was er verträgt.
Blutuntersuchungen, ob bei dem jeweiligen Soldaten eine genetische Prädisposition vorliegt, nach den Impfungen an einer Autoimmunreaktion (MS, GBS, MMF etc.) zu erkranken, werden aus Kostengründen nicht durchgeführt – auch hier würde sich ein Bluttest in Eigeninitiative empfehlen, um sicherzugehen.
Aufgrund der Vielzahl von Trägerstoffen, aber auch von Metallen und weiterer toxischer Zusätze, die sich in den Impfdosen befinden und summieren, bedarf es einer guten Aufklärung bzw. eigener Recherchen, z.B.:
http://www.impffrei.at/interessante-fakten/inhaltsstoffe
Dabei kann sich die Frage stellen, ob die Verpflichtung zur Gesunderhaltung des Soldaten nicht gerade auch eine gewisse Zurückhaltung gegenüber den genannten Giften nahelegt bzw. eine vorherige genaue Prüfung erfordert, die Aufschluss gibt, ob und in welchem Umfang die vorgesehenen Impfungen der individuellen Gesundheit förderlich oder gar abträglich sein können. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Dunkelziffer von Impfschäden (95%), dem Fehlen von Nutzen-Risiken-Analysen der Impfstoffe und dem Fehlen von Impfschadensverdachts-statistiken.
*Der Autor dieses Artikels ist Angehöriger der Bundeswehr und möchte aus verständlichen Gründen nicht genannt werden. Er ist der Redaktion jedoch persönlich bekannt.