Tetanus-Impfung nach Unfall verhindern
Frage: "Was kann ich tun, damit ich z.B bei einem Unfall und Einlieferung in ein Krankenhaus nicht zwangsgeimpft ( Tetanus z.B.) werde?"
Antwort: Die rechtliche Situation ist eindeutig. Jede Impfung stellt rechtlich gesehen eine Körperverletzung dar, die der mündigen Einwilligung bedarf. Der Arzt darf Sie also nicht impfen, ohne Sie vorher gefragt - und über die Risiken aufgeklärt - zu haben, sonst begeht er Körperverletzung und macht sich damit strafbar.
Mit Ärzten in den Kliniken zu argumentieren, bringt in der Regel nichts, vor allem nicht, wenn Sie verletzt und geschwächt und vom guten Willen der Ärzten völlig abhängig sind. Wenn er Sie auf Impfungen anspricht, sagen Sie einfach, Sie seien vor kurzem erst aufgefrischt worden, dann hat der Arzt seine diesbezüglichen Pflichten erfüllt und wird Sie in Ruhe lassen. Noch besser ist es, das von vornherein zu klären.
Für den Fall, dass Sie nicht in der Lage sind, für sich selbst einzutreten, sollten Sie in die Patientenverfügung einen entsprechenden Passus aufnehmen oder bei einer Vorsorgevollmacht die dort benannten Vertrauenspersonen instruieren. Zumindest aber sollten Sie dafür sorgen, dass Ihre nächsten Angehörigen Ihren klaren Willen in dieser Sache kennen und respektieren.