Bundestag sieht sich nicht zur Transparenz verpflichtet
(ht) Noch vor ein paar Jahren erhielt jemand, der eine Petition an den Deutschen Bundestag richtete, auf Nachfrage Einblick in die vom Petitionsausschuss angeforderten Stellungnahmen der zuständigen Bundesbehörden. Das hat sich inzwischen geändert: Der Petitionsausschuss wehrt sich mit Händen und Füßen gegen eine Nachvollziehbarkeit seiner Entscheidungen.
Im Zusammenhang mit einer von mir am 18. April 2015 eingereichten Petition zur HPV-Impfung (Pet.-Nr. 51765) wurde mir der Einblick in die Stellungnahmen der angefragten zuständigen Behörden verweigert. Das Petitionsverfahren wurde im übrigen vom Ausschuss abgeschlossen und meiner Petition (Einsetzung eines Untersuchungsausschusses) nicht stattgegeben. Die Begründung war unter anderem: In keinem einzigen Fall sei bisher ein Zusammenhang zwischen der HPV-Impfung und gemeldeten Todesfällen bewiesen worden.
Die Haltung der zuständigen Behörden und des Petitionsausschusses in dieser Frage ist von einem unverkennbaren Zynismus geprägt - wird doch den Geschädigten die Beweislast auferlegt und nicht den Herstellern. Da Impfungen ausschließlich Gesunden zur Vorsorge verabreicht werden, wäre die richtige Frage im Zusammenhang mit der Impfstoffsicherheit, ob die Hersteller diesen Zusammenhang nachweislich ausschließen können!
Um die vom Petitionsausschuss möglicherweise eingeholten Stellungnahmen des Gesundheitsministeriums und den ihm untergeordneten Bundesbehörden doch noch zu bekommen, stellte ich am 16. November 2015 einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
Mein Antrag wurde mit Schreiben vom 8. Dez. 2015 abgelehnt. Begründung: Das Informationsfreiheitsgesetz sei für den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages nicht anwendbar, denn er erfülle keine öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben.
Gegen diese Ablehnung legte meine Rechtsanwältin am 8. Januar 2016 Widerspruch ein.
Der Widerspruch wurde mit Datum vom 12. Februar 2016 vom Petitionsausschuss zurückgewiesen.
Am 14. März 2016 reichte meine Anwältin vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage ein.
Das Gericht fragte daraufhin an, ob beide Seiten mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden seien.
Dazu gaben sowohl der Petitionsausschuss als auch ich (am 23. Mai 2016) unsere Einwilligung.
Am 13. September 2016 entschied das Gericht, dass meine Klage abgelehnt wird. Es schloss sich dabei der Argumentation des Petitionsausschusses an.
Am 13. Oktober 2016 stellte meine Anwältin beim Oberverwaltungsgericht Berlin einen Antrag auf Zulassung zur Berufung.
Am 14. November 2016 begründete meine Anwältin den Antrag auf Berufungszulassung.
Parallel werde ich nun beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI), der deutschen Zulassungsbehörde für Impfstoffe und beim Robert-Koch-Institut (RKI), der deutschen Seuchenbehörde, Einblick in die Stellungnahmen zu dieser Petition beantragen.
Damit wird, so hoffe ich, die ganze Farce, die hier vom einem Organ des Bundestages veranstaltet wird, für die Öffentlichkeit offensichtlich.