Ärzteverband: Begründung für Impfpflicht basiert auf Unwahrheiten
Ärzteverband: Begründung für Impfpflicht basiert auf Unwahrheiten
Der Ärzteverband "Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V." nimmt in einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Spahn Stellung zum geplanten Masernschutzgesetz.
Auszug aus dem Gesamt-Dokument (12 Seiten):
Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister –
wie Sie unschwer erkennen können, erweisen sich de facto alle von Ihrem Ministerium als Begründung für diesen Gesetzentwurf vorgebrachten Behauptungen als in der Sache unhaltbar:
- Weder gibt es in Deutschland steigende Masernfallzahlen.
- Noch gibt es Hinweise auf eine fortschreitende Impfmüdigkeit.
Im Gegenteil: Die langsam aber kontinuierlich steigenden Durchimpfungsraten für die Masernimpfung beweisen, dass – anders als von Ihnen behauptet, aber in Übereinstimmung mit der Einschätzung aller relevanten Fachleute – die bisherigen, freiwilligen Maßnahmen zur Steigerung der Impfimmunität gegen Masern in Deutschland greifen.
Die bestehenden Impflücken betreffen Bevölkerungsgruppen, die durch die vorgelegte Gesetzesinitiative nicht erreicht werden. Um diese Impflücken zu schließen, existieren – wiederum anders, als vom BMG behauptet – zahlreiche alternative Ansätze mit hoher wissenschaftlicher Evidenz, die von namhaften Fachleuten in Deutschland unterstützt werden.
Dass das Masernschutzgesetz einen Eingriff in zentrale Grundrechte darstellt (z. B. in das auf körperliche Unversehrtheit und das elterliche Erziehungsrecht) steht außer Frage und wird auch vom BMG nicht bestritten.
Der Gesetzentwurf, der, im Gegensatz zu den Empfehlungen der Experten, jeder Evidenz entbehrt, ist zum Erreichen des selbstgesteckten Ziels (Erhöhung der Durchimpfungsraten und Verminderung der Masernfallzahlen) nicht geeignet.
Angesichts der seit Jahren in Deutschland langsam, aber kontinuierlich steigenden Durchimpfungsraten – gerade bei der Masernimpfung – und in Anbetracht des Fehlens einer echten epidemiologischen Bedrohungssituation, ist das Masernschutzgesetz – im Widerspruch zu Ihren öffentlichen Behauptungen, aber wiederum in Übereinstimmung mit der Expertise aller entsprechenden Fachleute (z. B. auch denen des RKI) – daher nicht erforderlich.
Vor allem ist es angesichts der auf freiwilliger Basis erreichten hohen Durchimpfungsraten sicher nicht angemessen. Zahlreiche medizinische Experten werden nicht müde zu betonen, welche Vielzahl von (im Gegensatz zu einer Impfpflicht evidenzbasierten) Alternativen es gibt, um die selbstgesteckten Ziele höherer Durchimpfungsraten, sinkender Erkrankungszahlen und damit einer Masernelimination zu erreichen. Diese Maßnahmen stehen allesamt nicht im Konflikt mit den Grundrechten und sind daher im Gegensatz zu Ihrem Gesetzentwurf sicher verfassungsgemäß.
Alle diese Maßnahmen wurden bisher, um mit dem ehemaligen Vorsitzenden der STIKO, Dr. Jan Leidel, zu sprechen, „nicht oder allenfalls halbherzig umgesetzt“. Namhafte Verfassungsjuristen sprechen einer flächendeckenden Impfpflicht (wie sie die Impfpflicht für alle KiTa-Kinder zweifellos ist) ebenfalls die geforderte Angemessenheit ab (Trapp 201536).
Gerne bieten wir Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und -mitarbeitern unsere Expertise zum Thema Impfen an, mit dem Ziel, den in unseren Augen falschen Weg einer Impfpflicht zu verhindern. Sollte dies nicht gelingen, wird dann – und daran besteht für uns kein Zweifel – das Bundesverfassungsgericht diese Aufgabe übernehmen.
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