12 Möglichkeiten des Widerstands
Impfpflicht? Wir sind nicht so ohnmächtig, wie wir glauben!
Die Impfpflicht scheint unaufhaltsam. Doch wir sind nicht ganz so ohnmächtig, wie wir vielleicht glauben. Hier stellen wir 12 Möglichkeiten des aktiven Widerstands vor.
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Impfungen sind massive Eingriffe in das Immunsystem von gesunden Menschen und stellen Körperverletzungen dar, die der mündigen Einwilligung bedürfen. Da es durchaus Alternativen der Vorsorge gibt und Wirksamkeit und Sicherheit nicht garantiert werden können, müssen Impfungen in einem demokratischen Rechtsstaat unbedingt freiwillig bleiben. Folgende Möglichkeiten des Widerstands stehen Ihnen zur Verfügung:
- Vernetzen Sie sich mit Gleichgesinnten in Ihrer Nähe. Solange wir isoliert bleiben, sind wir weitgehend machtlos. Eine Liste mit mehr als 100 impfkritischen Elternstammtischen finden Sie auf www.impfkritik.de
- Unterstützen Sie die Petition der "Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“ www.individuelle-impfentscheidung.de Derzeit 140.000 Unterstützer.
- Sprechen Sie mit dem Arzt oder Apotheker Ihres Vertrauens über die "10 Forderungen an die Durchführung von Zulassungsstudien" der "Deutschen Arbeitsgemeinschaft für unabhängige Impfaufklärung (DAGIA)" an. Diesen Forderungen haben sich bisher etwa 300 Ärzte und Apotheker angeschlossen. Unter www.dagia.org können Sie ein entsprechendes Formblatt herunterladen.
- Informieren Sie Ihr direktes Umfeld z. B. durch Verteilung von Flyern und Broschüren. Beispiel: https://tolzin-verlag.com/fab702. Weitere Flyer speziell zur Impfpflicht sind in Vorbereitung.
- Spenden Sie für die Vorbereitung einer Verfassungsklage. Derzeit sammeln zwei Vereine zu diesem Zweck: www.libertas-sanitas.de und www.individuelle-impfentscheidung.de
- Überprüfen Sie Ihre Familie auf mögliche Kontraindikationen: Vielleicht liegen bei Ihnen gesundheitliche Gründe vor, die klar gegen eine Impfung sprechen. Dazu ist möglicherweise eine ausführliche Familienanamnese beim Arzt oder Heilpraktiker Ihres Vertrauens notwendig. Atteste über Impfunfähigkeit dürfen aber allerdings nur Ärzte ausstellen!
- Überprüfen Sie Ihre Familie auf „stille Feiungen“: Viele Menschen machen Infektionskrankheiten ohne sichtbare Symptome durch und haben dadurch auch ohne Impfung einen als schützend angesehenen Antikörpertiter im Blut. Lassen Sie das überprüfen. Bei ausreichenden Titern ist nämlich eine Impfung ganz offiziell unnötig!
- Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt: Es gibt auch in Ihrer Nähe gute Rechtsanwälte, die bereit sind, sich für die Freiheit der Impfentscheidung zu engagieren. Allerdings muss man aktiv suchen, um sie zu finden. Ich fürchte, wenn wir nicht bereit sind, für unsere Grundrechte vor Gericht zu kämpfen, werden wir sie weiterhin nach und nach verlieren.
- Klagen Sie die Kosten für Antikörpertests ein: Sie werden vom Gesetzgeber dazu gezwungen, die Titer im Interesse der Volksgesundheit prüfen zu lassen. Außerdem sind Sie zahlendes Zwangsmitglied einer Krankenversicherung. Dennoch sollen Sie die Kosten für Antikörpertests zusätzlich selbst tragen? Reichen Sie die Laborrechnung beim Gesundheitsamt ein. Erstattet das Gesundheitsamt die Laborrechnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist (z. B. vier Wochen), klagen Sie mit Hilfe Ihres Rechtsanwalts auf Erstattung. Klären Sie zuvor mit Ihrem Elternstammtisch die Möglichkeit, das finanzielle Risiko auf mehrere Schultern zu verteilen.
- Klagen Sie die Kosten für Tagesmütter und Hauslehrer ein: In Deutschland gibt es ein Recht auf einen Kita-Platz und eine Schulpflicht. Wird Ihr ungeimpftes Kind aus einer solchen Einrichtung ausgeschlossen, weil es dort z. B. einen Masernfall gegeben hat, können Sie eine Tagesmutter, einen Babysitter oder Hauslehrer engagieren und die Rechnung ans örtliche Gesundheitsamt zur Erstattung schicken. Klagen Sie den Betrag mit Hilfe Ihres Rechtsanwalts ein. Klären Sie zuvor mit Ihrem Elternstammtisch die Möglichkeit, das finanzielle Risiko auf mehrere Schultern zu verteilen.
- Organisieren Sie eine Veranstaltung, z. B. einen Vortrag, eine Aktion oder eine Demo in Ihrem Ort. Laden Sie dazu Sprecher Ihrer Wahl ein. In der Regel fallen dazu Kosten z. B. für den Saal und den Referenten an. Klären Sie zuvor mit Ihrem Elternstammtisch die Möglichkeit, das finanzielle Risiko auf mehrere Schultern zu verteilen.
- Strafanzeige gegen Jens Spahn: Wir bereiten derzeit eine ausführlich begründete Strafanzeige gegen Jens Spahn vor. Sobald wir ein Aktenzeichen haben, kann jeder Bürger ebenfalls Strafanzeige stellen und sich dabei auf dieses Aktenzeichen beziehen. Es ist wünschenswert, dass sich möglichst viele Staatsanwälte mit den Fakten beschäftigen. Die Vorlagen für eine gleichlautende Strafanzeige liegen voraussichtlich Anfang Juli 2019 vor.
Ständig aktualisierte Informationen rund um die geplante Impfpflicht und den zivilgesellschaftlichen Widerstand finden Sie auf www.impfkritik.de. Wenn Sie keine wichtigen Informationen versäumen wollen, können Sie dort auch unseren kostenlosen Newsletter bestellen, der zwei- bis viermal monatlich erscheint.