Kritik unerwünscht: Seit 6. Mai läuft die Anhörung von Fachkreisen und Verbänden
Impfpflicht: Stimmen kritischer Verbände
sind unerwünscht
Nach der Veröffentlichung des Referenten-Entwurfs zum Masernschutzgesetz (MSG) werden nun politische, juristische und fachliche Stellungnahmen eingeholt. Wir haben einmal nachgefragt, was der aktuelle Stand ist und wer genau um Stellungnahme gebeten wurde.
Mitte Mai 2019 fragten wir beim Bundesministerium für Gesundheit, wer beim Referentenentwurf für das Masernschutzgesetz mitgewirkt hat. Hier die Antwort:
Der Referentenentwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) wurde im Bundesministerium für Gesundheit von Referentinnen und Referenten des Referates 321 (Gesundheitsschutz, Gesundheitssicherheit, Krisenmanagement bei biologischer Gefahrenlage) und des Referates 322 (Infektionskrankheiten, Antimikrobielle Resistenzen, Hygiene, Impfen) erstellt.
Außerdem waren hausintern Mitarbeiter/innen des Referates 113 (Blut und Blutprodukte, Sera, Impfstoffe und Gewebe) beteiligt. Der Entwurf wurde mit den jeweiligen Vorgesetzen auf Referatsebene, der Unterabteilungsleitung 32 und der Abteilungsleitung 3 abgestimmt.
Referat 321 deckt insbesondere durch Juristinnen und Juristen die rechtlichen Fragen des Infektionsschutzes ab, Referat 322 deckt insbesondere durch Ärztinnen und Ärzte sowie weitere wissenschaftliche Qualifikationen die medizinischen Fragen der Impfprävention ab und Referat 113 deckt insbesondere durch Pharmazeutinnen/ Pharmazeuten und Biologinnen/Biologen Fragen der Arzneimittelsicherheit ab.
Außerdem wurden für die Entwurfsarbeiten Informationen aus den Geschäftsbereichsbehörden des Bundesministeriums für Gesundheit (Paul-Ehrlich-Institut, Robert Koch-Institut) herangezogen.
Andere Bundesministerien waren an der Erstellung des Referentenentwurfs bislang nicht beteiligt. Seit 3. Mai 2019 läuft, wie bei Gesetzesvorhaben üblich, eine Abstimmung des Entwurfes mit allen Bundesressorts.
Externe Beraterinnen oder Berater oder Angehörige von Verbänden oder Unternehmen waren an der Erstellung des Referentenentwurfs nicht beteiligt.
Wie bei Gesetzesvorhaben üblich, läuft seit dem 6. Mai 2019 eine Anhörung von Ländern und kommunalen Spitzenverbänden und seit dem 8. Mai 2019 eine Anhörung von Fachkreisen und Verbänden.
Der Referentenentwurf des Gesetzes wird anschließend unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen weiterentwickelt und dem Kabinett zum Beschluss vorgelegt werden.
Einseitig zusammengestellte Liste der angefragten Verbände
Auf Nachfrage versicherte mir das BMG, dass keiner der beteiligten Mitarbeiter früher bei pharmazeutischen Unternehmen beschäftigt gewesen sei und sonstige Interessenkonflikte bekannt seien.
Auf meine Rückfrage, welche Verbände denn angefragt wurden, schickte mir das BMG eine Liste mit mehr als 50 Verbänden. Diese Liste kann hier abgerufen werden.
Impfkritische oder tendenziell eher kritische Organisationen wurden demnach nicht um Stellungnahme gebeten. Das ist bei einer geplanten gesetzlichen Einschränkung zentraler Grundrechte keine Kleinigkeit! Darum haben wir folgende Email an das BMG geschickt:
Vielen Dank für die Auskunft. Leider ist die Liste der Organisationen, die zum dem Thema etwas zu sagen haben, unvollständig und leider etwas zu einseitig und macht auf mich den Eindruck, als wolle das BMG kritische Stellungnahmen möglichst vermeiden. Immerhin geht es hier um eine Einschränkung von zentralen Grundrechten, nicht wahr? Spielst das für das BMG keine Rolle mehr? Zumindest Ihnen als Jurist müsste das eigentlich zu denken geben. Es fehlen u. a. (Reihenfolge zufällig):
- DAMID, Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland, www.damid.de
- GAÄD, Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland, www.gaed.de
- ÄIIE, Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V., www.individuelle-impfentscheidung.de
- Libertas & Sanitas e. V., www.libertas-sanitas.de
- NEFUNI, Netzwerk für unabhängige Impfaufklärung, Hans U. P. Tolzin, www.impfkritik.de
- EFI, Eltern für Impfaufklärung, Angelika Müller, www.efi-online.de
- Bundesverein Impfgeschädigter e. V., https://www.bundesverein-impfgeschädigter-ev.de/
- Bund der Freien Waldorfschulen, www.waldorfschule.de
- Vereinigung der Waldorfkindergäerten e. V., https://www.waldorfkindergarten.de
- DZVhÄ, Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte, https://www.dzvhae.de
- Berufsverband Deutsche Naturheilkunde e. V., https://berufsverband-naturheilkunde.de/
- DNB, Deutscher Naturheilbund e. V., https://www.naturheilbund.de/
- dbu, Deutscher Berufsverband Klinischer Umweltmediziner e. V., https://www.dbu-online.de/
- DGUHT, Deutsche Gesellschaft für Umwelt- und Humantoxikologie e. V., https://www.dguht.de/
- IGUMED, Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin e. V., www.igumed.de
- KMT, Ärztegesellschaft für Klinische Metalltoxikologie, https://www.metallausleitung.de/
Ich bitte um eine kurze Rückmeldung, wie Sie mit dieser von mir vorgeschlagenen ergänzenden Liste verfahren werden.
So können SIE aktiv werden
Wenn Sie Mitglied einer der 50 Verbände sind, die vom BMG um eine Stellungnahme zum Referentenentwurf gebeten wurden, können Sie mit dem Vorstand des Verbandes in Diaglog treten, welche Stellungnahme geplant ist bzw. bereits abgegeben wurde. Wurde bereits eine Stellungnahme abgegeben, sollte diese auch veröffentlicht werden.
Unsere Stellungnahmen zum Referentenentwurf auf Youtube