Drei Initiativen auf dem Weg zur Verfassungsbeschwerde

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Das Masernschutzgesetz (MSG) wurde am 13. Februar im Bundesgesetzblatt verkündet und wird somit endgültig am 1. März 2020 in Kraft treten. Derzeit streben drei impfkritische Initiativen eine Verfassungsbeschwerde an.


Jede Person, die ab 1. März unmittelbar vom neuen Masernschutzgesetz betroffenen ist und dies auch anhand von Dokumenten belegen kann, kann beim Verfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde einreichen und Antrag auf einstweilige Anordnung stellen, um so sofort einen vorläufigen Aufschub zu erreichen.

Im Prinzip kostet das auch nichts. Jedoch ist es sehr ratsam, sich entweder selbst sehr sorgfältig in die Formalien einer Verfassungsbeschwerde einzulesen oder aber kompetente rechtliche Beratung einzuholen.

Die Vorbereitungen einer Verfassungsbeschwerde sind derzeit beim Verein "Initiative Freie Impfentscheidung e. V." (IFI) am weitesten fortgeschritten. IFI arbeitet eng mit den "Ärzten für individuelle Impfentscheidung e. V." (ÄIIE) zusammen. IFI wird die ersten Verfassungsbeschwerden möglicherweise bereits am 1. März einreichen.

Die Strategie von IFI/ÄIIE sieht vor, nur mit wenigen typischen Musterfällen zu arbeiten. Diese sollen dann aber möglichst optimal juristisch begleitet werden. IFI kooperiert dazu mit erfahrenen Juristen.

Libertas & Sanitas e. V. (LiSa) sammelt derzeit ebenfalls Fälle von unmittelbar Betroffenen und hat ebenfalls Juristen an der Hand. Ein Zeitfenster für eine Verfassungsbeschwerde gibt es meines Wissens noch nicht. Weitere Infos finden Sie bei www.libertas-sanitas.de.

Meine eigene Initiative, das "Netzwerk für unabhängige Impfaufklärung" (NEFUNI), die in erster Linie kostenlose Infos auf www.impfkritik.de anbietet, hat erst diesen Monat eine Anwaltskanzlei gefunden, die Erfahrungen mit Verfassungsbeschwerden hat - und sich auch an das kontroverse Thema heranwagt. Dazu wird es vermutlich Ende März erste Neuigkeiten geben.

Die Verfassungsbeschwerden, die über NEFUNI laufen, werden auf jeden Fall alle wesentlichen Argumente aufgreifen, die gegen eine Impfpflicht sprechen, einschließlich der Problematik der ansteckenden Impfversager, des fragwürdigen Wirksamkeitsnachweises, der fehlenden Daten zur Impfstoffsicherheit und der vorhandenen Alternativen zur Impfung. Dies sind Themen bzw. Argumente, die von IFI/ÄIIE aus taktischen Gründen eher gemieden werden.

Falls sich jemand unmittelbar betroffen fühlt und als Musterfall juristisch von einem der drei Initiativen begleitet werden möchte, bitte eine Email an eine (!) dieser Initiativen schicken. Unbedingt erforderlich sind folgende Infos:

  1. Vollständige Kontaktdaten der betroffenen Person(en)
  2. Scan der Geburtsurkunde/des Personalausweises
  3. Scan des Dokumentes, aus dem die unmittelbare Betroffenheit hervorgeht, z. B. ein Schreiben einer Kita über die Aufnahme oder eine Ablehnung der Aufnahme etc.
  4. Kurze Schilderung der Situation in eigenen Worten

Eine Zusammenarbeit mit IFI/ÄIIE ist derzeit nicht in Sicht, da man sich dort von "fundamentalistischen Impfgegnern" (Originalton Dr. Rabe von ÄIIE) wie mich abgrenzt. Mit LiSa bin ich jedoch im Gespräch. LiSa und NEFUNI streben eine Zusammenarbeit an.

Gute Rechtsanwälte kosten gutes Geld. Insgesamt werden die Aufwendungen sicherlich im fünfstelligen Bereich liegen. Spenden können auf folgendes Konto überwiesen werden:

Volksbank Herrenberg
Kontoinhaber: AGBUG (Arbeitsgemeinschaft Bürgerrecht und Gesundheit)
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC: GENODES1VBH
Verwendungszweck: "Verfassungsbeschwerde"

Paypal:
info@agbug.de
Verwendungszweck: "Verfassungsbeschwerde"

Bitte beachten Sie, dass eine Spendenquittung nicht möglich ist! Wir werden auf www.agbug.de jeden Spendeneingang und die Spenden-Verwendung (anonymisiert) veröffentlichen. Die derzeit auf der Webseite abgebildete Kontoübersicht ist veraltet, wird aber in den nächsten Tagen auf den aktuellen Stand gebracht.

Für Sie zur Info: AGBUG war bis 2018 ein eingetragener Verein unter meinem Vorsitz und hatte Spenden für die Begleitung von Musterfällen, für bestimmte Projekte und für die Untersuchung von Impfstoffen gesammelt

Wenn Sie vom MSG unmittelbar betroffen sind, senden Sie eine Email bitte mit mindestens den oben erwähnten vier Informationen an redaktion@impf-report.de. Fehlen diese Infos, kann es aufgrund des derzeitigen hohen Email-Aufkommens sein, dass wir aus Zeitgründen gar nicht auf solche unvollständigen Emails reagieren. Wir bitten dies zu entschuldigen.

 


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