Erste genehmigte Grundrechte-Demo in Stuttgart am 18. April 2020
Am Samstag, den 18. April 2020, fand während des Corona-Lockdowns erstmals eine offiziell genehmigte Grundrechte-Demonstration in Stuttgart statt. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Eilantrag des Organisators stattgegeben und die Durchführung durchgesetzt.
(Hans Tolzin, 19.04.2020) Die Auflage der Behörden: Das Einhalten eines Abstandes von 150 cm, genügend Ordner und das Nichtbetreten der Rasenflächen, da diese dem Land Baden-Württemberg gehören...
Es waren zeitweise insgesamt etwa 200 Menschen auf dem Schlossplatz, die sich sehr angeregt und friedlich über Sinn und Unsinn des Corona-Lockdowns unterhielten. Auch die Polizei machte einen entspannten Eindruck.
Die mehrfach geäußerte Forderung meiner Interviewpartner, dass endlich eine ausgewogene Diskussion des Für und Widers zwischen Befürwortern und Kritikern des Lockdowns stattfindet, findet auch meine volle Zustimmung.