MSG: Verfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Kita-Verbot ab

Abb.
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat zwei Eilanträge gegen das Kita-Betretungsverbot bzw. das Betreuungsverbot von nicht gegen Masern geimpften Kindern zurückgewiesen. Bis das BVG im Hauptsacheverfahren entschieden hat, könnten die betroffenen Kinder bereits in der Schule sein.

Pressemeldung des BVG vom 18. Mai 2020:

"Beschluss vom 11. Mai 2020, Aktenzeichen: 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20

Mit am heutigen Tag veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts Anträge auf vorläufige Außerkraftsetzung mehrerer, den Nachweis einer Masernschutzimpfung betreffende Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) abgelehnt.

Nach den angegriffenen Vorschriften des IfSG darf eine Betreuung von Kindern in einer Kindertagesstätte oder bestimmten Formen der Kindestagespflege lediglich bei Nachweis entweder eines ausreichenden Impfschutzes oder einer Immunität gegen Masern erfolgen.

Mit ihren Anträgen auf einstweilige Anordnung wollen die Beschwerdeführer erreichen, dass eine entsprechende Betreuung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden auch ohne den entsprechenden Nachweis erfolgen darf.

Sollen wie hier gesetzliche Bestimmungen außer Kraft gesetzt werden, gilt allerdings ein strenger Maßstab. Da die zugrundeliegenden Verfassungsbeschwerden nicht von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erscheinen, hatte die Kammer über die Anträge auf einstweilige Anordnung im Rahmen einer Folgenabwägung aufgrund summarischer Prüfung zu entscheiden.

Danach muss das Interesse, Kinder ohne Masernschutzimpfung in einer Gemeinschaftseinrichtung betreuen zu lassen, gegenüber dem Interesse an der Abwehr infektionsbedingter Risiken für Leib oder Leben einer Vielzahl von Personen zurücktreten."

Ängstliche Richter sind Gift für den Rechtsstaat

Was wir hier sehen, ist die gleiche Taktik der Gerichte, die wir im Augenblick auch bezüglich des Corona-Lockdowns sehen. Sowohl das Masernschutzgesetz (MSG) als auch die Corona-Verordnungen sind sowas von verfassungswidrig, dass sich jeder mit gesundem Menschenverstand ungläubig die Augen reibt, wenn er sich näher mit der Thematik beschäftigt.

Das tun zwar immer mehr Menschen, aber immer noch nicht genügend viele, so dass es einen Eindruck auf die Damen und Herren Politiker in unseren Parlamenten machen würde.

Art. 1 Abs. 1 GG gibt der Politik und den Gerichten den eindeutigen Auftrag, jede Einschränkung von Grundrechten zuvor auf das Sorgfältigste abzuwägen - also auch die Stimmen und Argumente, die dagegen sprechen, anzuhören.

Dies ist jedoch nachweislich weder beim MSG noch bei den Corona-Verordnungen geschehen.

Eigentlich müssten die Gerichte aller Ebenen den Politikern ihre Narreteien - im übertragenen Sinne - von links nach rechts um die Ohren hauen.

Doch auch Richter sind "nur" Menschen und richten sich mehr oder weniger bewusst nach aktuell geltenden Mehrheitsmeinungen und danach, was welche Entscheidung für ihre weiteren Karrierechancen bedeutet.

Sie haben also Angst, solche heißen Eisen anzufassen und scheuen z. B. davor zurück, echte Gutachterstreits zuzulassen, um zu prüfen, ob die vom Grundgesetz geforderte sorgfältige Abwägung, die Anhörung von Pro und Kontra, wirklich stattgefunden hat.

Deshalb werden sowohl beim MSG wie auch bei Corona (fast) alle Eilanträge erst einmal abgelehnt. Das bedeutet nicht automatisch, dass die Gerichte auch in den Hauptsacheverfahren gegen die Beschwerdeführer entscheiden werden.

Das Problem ist die Zeit: Es ist durchaus möglich, dass die Entscheidungen so lange aufgeschoben werden, bis sie keine unmittelbare Auswirkungen mehr auf die Betroffenen haben, weil das Kind längst in den Brunnen gefallen ist.

Wir leben nun einmal in einer Gesellschaft, die auf allen Ebenen Anpassung belohnt und Abweichler bestraft oder gar ganz ausgrenzt.

Dies muss sich in den nächsten  Jahren ändern. Auch im Justizwesen.

Aktualisierung am 19. Mai 2020: Erste Stellungnahme der Kläger (IFI)

 


Die bisher eingereichten Klagen waren nur durch Ihre Zuwendungen möglich. Wenn Sie die Fortführung dieser Klagen und weitere Klagen unterstützen möchten, freue ich mich über eine finanzielle Unterstützung auf das Konto:

Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
Stichwort: "Verfassungsklage"
oder Paypal:
info@agbug.de
Stichwort: "Verfassungsklage"

Bitte beachten Sie: Da AGBUG kein gemeinnütziger eingetragener Verein (mehr) ist, kann ich leider keine Spendenquittung anbieten. Leider bin ich auch immer noch nicht dazu gekommen den Kontoauszug auf www.agbug.de mit den Geldein- und ausgängen zu aktualisieren, ich bitte dies zu entschuldigen und werde das so bald wie möglich nachholen.

Ihr
Hans U. P. Tolzin




Die Eingabe von Name und Email-Adresse ist freiwillig
Bold Style Italic Style Underlined Style Insert URL Insert email adress Close Tags
emoticon wink emoticon smile emoticon cool emoticon info emoticon attention






HINWEIS:
Ich bin mit der Datenschutzerklärung und mit dem Übertragen meiner IP-Adresse einverstanden (um Spam-Angriffe zu unterbinden).

Abb.


Abb.


Abb.


Abb.


Abb.


Abb.


Abb.



Abb.


Abb.


Abb.

Abb.


Abb.

 


Abb.

impf-report Probeheft

Weißt Du schon das Neueste? Es gibt eine unabhängige Zeitschrift, den "impf-report", und da kannst Du eine Gratis-Leseprobe anfordern. Cool, gell?

Materialien bestellen

Bücher, Schriften, DVDs, CDs,impf-report

Risiken & Nebenwirkungen dieser Webseite

Impfen von A-Z

EINFÜHRUNG INS THEMA 6fach-Impfstoffe Abtreibung Adjuvans Adressen ADS AEGIS AIDS Aktionen Aktionstag Aktiv werden Aluminium Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) ansteckende Geimpfte Ansteckung Anti-D-Prophylaxe Antikörpertiter ASIA Autismus Behördenschriftwechsel Beipackzettel Bevölkerungskontrolle Blauzungenkrankheit Bücher Bundeswehr Datenschutzerklärung Coronavirus Corona-Klagen Diagnoseverschiebung Diskussionsforen Diskussionsgrundlage Durchimpfungsrate DVDs Ebola EHEC Einzelimpfstoffe Embryonenzellen Entgiftung Ethikfrage Europa Fachinfo FAQ Fieber Flugblätter Foren Formulare Furchtappellforschung FSME Gebärmutterhalskrebs Geburtenkontrolle Gesetze Golfkriegssyndrom Grippe Häufig gestellte Fragen Hepatitis Herdenschutz HIV HPV Hyperimmunisierung Impfkalender Impfkomplikationen Impf-Mobbing Impfmüdigkeit Impfnachrichten Impfpass vorlegen Impfpflicht impf-report Impfrisiken Impfschaden Impfstoffsicherheit Immunreaktion Infektionshypothese Infektionsschutzgesetz Informationsfreiheitsgesetz Influenza Inhaltsstoffe Infoblätter International Jugendamt Keuchhusten KiGGS-Studie Kinderlähmung Kindergarten Koerperverletzung Komplikationen Kontraindikation Krebsimpfung Labortests Links Literatur Makrophagische Myofasciitis Masern Masernschutzgesetz Materialien für Ihre Praxis Meldepflicht Multiple Sklerose Mumps NEFUNI Newsletter Organisationen Organspende Patientenverbände (Problem) Pertussis (Keuchhusten) Petitionen Pferde Placebo Plötzlicher Kindstod Pocken Poliomyelitis Quecksilber Rechtsprechung Rechtsfonds Referentenliste Reiseimpfungen religiöse Ausnahmen Rhesus-Antigen-D Risiken Röteln Rotavirus Rückgang der Seuchen Salzburger Elternstudie SARS Scharlach Schütteltrauma Schule Schuluntersuchung Schweinegrippe Schweiz Seuchenrückgang Sicherheit Sicherheitsstudien SIDS Spanische Grippe Sorgerechtsstreit SSPE Stammtische_DE STIKO STIKO-Protokolle Tausend Gesichter Tetanus Therapeutenliste Thiomersal Tierimpfungen Todesfälle TOKEN-Studie Tollwut Tuberkulose Ungeimpfte USA Aufenthalt Varizellen Veranstaltungskalender Verstärkerstoff Videos zum Thema Virusbeweis Vitamin A Vitamin C Vitamin D Vitamin K-Prophylaxe Vorträge Vogelgrippe Webinar Webseiten, impfkritische Windpocken Wirksamkeitsnachweis Wundstarrkrampf Zeitdokumente Zervix-Karzinom Zikavirus Zulassungsverfahren Zusatzstoffe Zwangsimpfung

Spenden

Volltextsuche

Email-Newsletter

Impressum