Bayern: Übergangsregelung gilt auch bei Umzug
Eine bayerische Gemeinde als Träger eines kommunalen Kindergartens verlangte im Falle einer Neuaufnahme eines Kindes, das umzugsbedingt zum 01.03.2020 den Kindergarten wechseln musste, den Nachweis des Masernschutzes zum 01.03.2020. (...)