1000-Euro-Bußgeld für Spontan-Versammlung in Heidelberg - Widerspruch läuft
Die spontane Kundgebung in Heidelberg für die Rechtsanwältin Beate Bahner soll nach Willen der Lockdown-Fanatiker nicht ungesühnt bleiben. Mir liegt jetzt ein Bußgeldbescheid über 1053,50 Euro vor. Alle Betroffenen: Bitte melden!
(Hans U. P Tolzin, 16.7.2020) Die Versammlungsfreiheit gehört zu den unveräußerlichen Grundrechten und zu den Grundfesten unserer Demokratie.
Der Mannheimer Polizeipräsident Andreas Stenger sieht das offenbar anders. Weil ich mit etwa 150 anderen Personen Mitte April vor dem Heidelberger Polizeipräsidium friedlich und gesittet unsere Solidarität für die Rechtsanwältin Beate Bahner ausdrückte, hatte er eigens eine 11-köpfige Sonderermittlungsgruppe gegründet, um die Identitäten der Teilnehmer festzustellen.
Für ihn sind wir wohl eine terroristische Vereinigung und keine verfassungstreuen und besorgten Bürger. Das ist aus meiner Sicht ein völlig verdrehtes Rechtsempfinden und erinnert an die DDR und ähnliche Diktaturen.
Nun habe ich tatsächlich einen Bußgeldbescheid über € 1053,50 für mein "Verbrechen" erhalten. Würde ich bezahlen, wäre es wie ein Einknicken vor einem neuen Honecker-Staat.
Ich werde deshalb dagegen, auch stellvertretend für alle anderen Betroffenen, und wenn es sein muss auch bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen.
Und wenn auch dort Unrecht zu Recht erklärt wird, werde ich lieber als politischer Gefangener ins Gefängnis gehen als mich diesem Unrecht zu beugen.
Mir wird immer klarer: Wenn wir nicht zu gewissen Opfern bereit sind, werden wir unsere Grundrechte in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren komplett verspielen.
Alle anderen 150 möglicherweise ebenfalls Betroffenen sind aufgerufen, ihre verfassungswidrigen Bußgeldbescheide an hans@tolzin.de zu schicken. Ich werde mit unserem Anwalt dann ein mögliches gemeinsames Vorgehen besprechen.
In unserer Klage gegen die Maskenpflicht in Baden-Württemberg hat unser Anwalt nunmehr seinen Vortrag zur aktuellen Anhörungsrüge abgeschlossen und aktualisiert.
Wir haben nunmehr insbesondere auch die Unseriösität der Corona-Tests thematisiert. Wir rechnen mit einer Zurückweisung der Anhörungsrüge, da die gleichen Richter darüber entscheiden werden. Danach steht uns der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen.
Ferner haben wir, gestützt auf eine deutlich veränderte Sachlage (kaum noch Infektionen etc.) auch einen Abänderungsantrag hinsichtlich der ersten Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg gestellt.
Darüber hinaus läuft ein Widerspruch gegen ein Bußgeld wegen maulkorbfreiem Gesicht in der Stuttgarter U-Bahn auf dem Weg zu einer Grundrechtedemo auf dem Cannstatter Wasen.
Beim inzwischen zurückgenommenen "Hängematten-Bussgeld" in Weilheim in Bayern weigert sich das Landratsamt weiterhin, die Kosten vollumfänglich zu übernehmen. Nach Akteneinsicht durch unseren Anwalt ist kein nachvollziehbarer Grund dafür ersichtlich. Auch hier läuft eine Anhörungsrüge, denn wir werden diese Anmaßung der Verwaltung gegenüber ihren Bürgern nicht hinnehmen.
Der erste Schriftsatz für die Klage gegen die hessische Corona-Verordnung liegt nun im Entwurf vor und wird demnächst eingereicht.
Parallel ist eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die bayerische Corona-Verordnung in Vorbereitung.
Um uns nicht zu verzetteln und um effektiv zu bleiben, wollen wir uns - zumindest bis auf weiteres - auf Klagen in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen beschränken. Es ist jedoch grundsätzlich eine Zusammenarbeit mit in Verfassungsfragen weniger erfahrenen Rechtsanwälten möglich, die von ihren Klienten beauftragt wurden, gegen die Corona-Verordnung ihres jeweiligen Bundeslandes vorzugehen.
Bei Interesse und Anfrage werden wir prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen wir unterstützen können.
Auf Bundesebene werden wir sobald wie möglich gegen die aktuelle Version des Bundesinfektionsschutzgesetzes (IfSG) und des Masernschutzgesetzes (MSG) klagen. Wann das soweit sein wird, kann aufgrund der Unwägbarkeiten bei den laufenden Verfahren derzeit nicht gesagt werden.
Spendenkonto für unsere Corona-Klagen:
Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal:
info@agbug.de
Stichwort: "Gerichtsverfahren Grundrechte"
Kontostand 13. Juli 2020: 22.856,14 Euro (Guthaben)
Bitte beachten Sie: Da AGBUG kein gemeinnütziger eingetragener Verein (mehr) ist, können wir leider keine Spendenquittung anbieten.
Aktualisierter AGBUG-Kontoauszug
Ihr
Hans U. P. Tolzin