Bayern: Kläger mit Masken-Attest gesucht
Ein kürzliches Urteil des OVG Berlin-Brandenburg gibt Anlass zur Hoffnung, dass die unselige Debatte um ärztliche Maskenatteste bundesweit eine Wende nimmt. Deshalb suchen wir jetzt einen Kläger aus Bayern mit einem Attest, das keine Diagnose enthält.
(Hans U. P. Tolzin, 18.01.2021) Ärztliche Diagnosen sind sehr persönliche und deshalb schützenswerte Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Einige Bundesländer setzen sich jedoch darüber hinweg und fordern auf ärztlichen Masken-Attesten auch die genaue Diagnose. Diese geht nun wirklich niemanden etwas an, schon gar nicht irgendwelchen Verkäufern oder Aushilfskräften.
Leider haben offenbar sogar die deutschen Richter auf allen Instanz-Ebenen zu viel Angst um ihre Karriere, denn den verfassungswidrigen Eskapaden unserer Politiker setzen sie bisher so gut wie keinen Widerstand entgegen.
Doch hin und wieder gibt es kleine Lichtblicke. So hat kürzlich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Diagnose auf ärztlichen Maskenattesten ausdrücklich unter den Datenschutz gestellt. Weitere Infos
Da auch die Landesregierung von Bayern die Angabe der Diagnose fordert und Zuwiderhandlungen entsprechend ahndet, suchen wir jetzt einen Kläger aus Bayern mit einem Attest ohne (!) Diagnose, der bereit wäre, die Anerkennung des Attestes einzuklagen.
Da der AGBUG-Klagefonds derzeit sehr im Minus ist, sollte der Kläger bereit und in der Lage sein, die Erstellung der Klage finanziell selbst zu tragen. Sobald es zu einer Verhandlung kommt, würde der Klagefonds alle weiteren Kosten beim Gang durch die Instanzen übernehmen.
Interessenten melden sich bitte per Email bei hans @ tolzin.com
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Ihr
Hans U. P. Tolzin