Neues Straßburger Urteil - ist der Rechtsstaat nun am Ende?

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Viele Menschen in  Deutschland warten mit Spannung auf das erste Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu den umstrittenen Coronamaßnahmen. Nun liegt ein solcher Beschluss vor, und zwar über die bayerische Coronaverordnung: Ist das für uns ein Grund aufzugeben?

(Hans U. P. Tolzin, 21.12.2021) Bereits am 6. März 2020 erließ die bayerische Landesregierung ein erstes Betretungsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder, die aus einem Land zurückkehrten, das von der umstrittenen Bundesseuchenbehörde RKI (Robert-Koch-Institut) als Covid-19-Risikogebiet deklariert wurde. Das war 5 Tage, bevor die Weltgesundheitsbehörde WHO überhaupt eine weltweite Schnupfen-Pandemie ausrief.

Am 24. April reichte ich zusammen mit einigen anderen Personen und mit der Unterstützung des Heidelberger Anwalts Dr. Uwe Lipinski eine sogenannte Popularklage gegen die damals geltende Corona-Verordnung ein. Diese Klage stieß bei den von uns angerufenen Gerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht auf große Gegenliebe und wurde, wie 99,9 % aller anderen Klagen gegen den Coronawahn abgeschmettert.

Was alle Gerichte zu einen scheint: Eine Auseinandersetzung mit den vorgebrachten zahlreichen Sachargumenten kommt für sie nicht in Frage. Dabei ist das Grundgesetz hier aus meiner Sicht eindeutig: Einschränkungen der Grundrechte müssen äußerst sorgfältig abgewogen werden! Hier hat die Politik – und nun auch die Justiz als weitere Säule der Gewaltenteilung – seit März 2020 eklatant versagt.

Als Unsicherheitsfaktor blieben quasi nur noch die internationalen Gerichtshöfe übrig. Einer davon ist der in Straßburg ansässige Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Im Dezember 2020 reichten wir deshalb eine Menschenrechtsbeschwerde beim EGMR ein. Jetzt liegt uns der Beschluss vor.

Der Schweizer Andreas Zünd hat in Straßburg als Einzelrichter und ohne auch nur ein einziges vorgetragenes Sachargument einzugehen, die wirklich umfangreiche Klage mit einem Siebenzeiler abgeschmettert, der mutmaßlich nicht mehr als 10 Minuten seiner kostbaren Zeit in Anspruch nahm. Ich zitiere:

“The European Court of Human Rights, sitting on 2. December 2021 in a single-judge formation pursuant to Articles 24 § 2 and 27 of the Convention, has examined the application as submittet. The Court finds in the light of all the material in its possession and in so far as the matters complained of are within its competence, that they do not disclose any appearance of a violation of the rights and freedoms set out in the Convention or the Protocols thereto and that the admissibility criteria set out in Articles 34 and 35 of the Convention have not been met. The Court declares the application inadmissible.”

Übersetzung (ohne Gewähr!)

“Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die eingereichte Klageschrift in Einzelrichtersitzung entsprechend Artikel 24 § 2 und 27 der Menschenrechtskonvention geprüft. Im Lichte aller in seinem Besitz befindlichen Dokumente und insofern die vorgebrachte Angelegenheit in seiner Kompetenz liegt, befindet der Gerichtshof, dass keinerlei Verletzungen der in der Konvention oder den Protokollen festgelegten Rechte und Freiheiten ersichtlich sind und dass die in den Artikeln 34 und 35 der Konvention festgelegten Zulässigkeitskriterien nicht zutreffen. Der Gerichtshof erklärt die Beschwerde für unzulässig.“

Mit diesem Beschluss setzt der EGMR in Gestalt von Andreas Zünd leider die einseitige Coronapanik-Politik der nationalen Gerichte fort und ihr gleichermaßen die Krone („Corona“) auf. Damit ist nun klar, dass sich die nun sichtbar gewordene Korruption des deutschen Justizwesens auch auf die europäische Gerichtsbarkeit erstreckt. Aber vielleicht hatte Andreas Zünd auch einfach keine Lust, mehrere hundert Seiten an Sachvorträgen durchzulesen....   Andreas Zünd auf Twitter

Die Frage ist nun, wie wir in unserem Kampf um direkte Demokratie und Rechtsstaatlichkeit weitermachen sollen. Ich muss ganz ehrlich zu mir selbst sagen, dass ich sehr frustriert bin und nicht weiß, ob ich es verantworten kann, weiterhin um Spenden für den AGBUG-Klagefonds, der unsere Corona-Klagen finanziert, zu bitten.

Prof. Martin Schwab: „Wir werden es nie erfahren, wenn wir es nicht probieren.“

Auf der anderen Seite sagt natürlich das Sprichwort: „Wer kämpft, kann verlieren, wer aufgibt, hat schon verloren.“ Zu genau diesem Punkt befragte ich vor einigen Tagen am Rande einer Tagung den Bielefelder Jura-Professor Dr. Martin Schwab. Er meinte sinngemäß, dass man weiterhin vor Gericht gegen die verfassungswidrigen Grundrechteeinschränkungen vorzugehen sollte. Wörtlich meinte er:  „Wir werden es nie erfahren, wenn wir es nicht probieren.“

Ich stehe nun mit dem von mir initiierten Klagefonds am Scheideweg.  Der Fonds steht derzeit gegenüber der Anwaltskanzlei Lipinski ca. 50.000  Euro in den roten Zahlen. Diese Summe könnte ich notfalls im Laufe des kommenden Jahres aus eigener Kraft und unter Einsatz aller Reserven aufbringen. Bei einem sehr mäßigen Spendeneingang würde dies außerdem bedeuten, dass ich alle laufenden Verfahren, und das sind mehr als ein Dutzend, einstellen müsste, um keine weiteren Schulden aufzuhäufen.

Zusätzliche Verfahren werde ich ab sofort nicht mehr anstrengen, auch wenn mich die Ungerechtigkeiten und Lügen im Zusammenhang mit der Plandemie immer wieder neu tierisch aufregen.

Wie soll es also weitergehen? Das hängt im Moment vor allem von den Spendeneingängen der nächsten Tage und Wochen ab.

Ich werde in den nächsten Wochen auch endlich mein Versprechen einlösen, die laufenden und abgeschlossenen Verfahren auf www.agbug.de ausführlich zu dokumentieren. Wer nicht regelmäßig meine Webseiten agbug.de und impfkritik.de besucht, wird auf jeden Fall über meinen Email-Newsletter (www.newsletter.tolzin.de) über Aktualisierungen informiert werden.


Vielen Dank an Alle, die unsere Musterverfahren gegen den Corona-Wahn bisher finanziell unterstützt haben!

Sie können die Wahlanfechtung und die anderen laufenden Verfahren (zwei davon liegen inzwischen dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg vor) auch weiterhin finanziell unterstützen:
Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Schenkung Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal: info@agbug.de
Nachdem ich längere Zeit keinen Spendenaufruf mehr getätigt hatte, befindet sich der Spendenfonds derzeit etwa bei 50.000 Euro im Minus. Wir freuen uns über jede kleine oder auch größere finanzielle Unterstützung.

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