Sieg vor Gericht: Das Impfsymposium kann stattfinden!
Weil dem Oberbürgermeister von Filderstadt das - ausdrücklich coronakritische - Stuttgarter Impfsymposium möglicherweise politisch nicht genehm war, kündigte er kurzerhand den - unterzeichneten - Mietvertrag für die städtische Halle. Diese Kündigung hat nun das Verwaltungsgericht Stuttgart für nichtig erklärt. Die von der Stadt vorgebrachten Behauptungen erwiesen sich rundum als Luftnummer.
Kurzmeldung der Anwaltskanzlei Haintz-legal.de
Cancel-Culture unterliegt erneut: 13. Stuttgarter Impfsymposium darf trotz Kündigung wie geplant vom 19. bis 21. Mai 2023 in der FILharmonie Filderstadt stattfinden (VG Stuttgart, Beschl. vom 13.04.2023 - 7 K 1743/23)
Für Hans Tolzin, den Veranstalter des 13. Stuttgarter Impfsymposiums, konnten wir beim Verwaltungsgericht Stuttgart eine einstweilige Anordnung gegen die Stadt Filderstadt erwirken.
Die Stadt muss unserem Mandanten ihr Kultur- und Kongresszentrum für das 13. Stuttgarter Impfsymposium zur Verfügung stellen.
Herr Tolzin bat uns, den Beschluss der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. So kann in Parallelfällen auf die Argumente des Gerichts zurückgegriffen werden.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart kann hier heruntergeladen werden.
Bezüglich weiterer Ausführungen verweisen wir auf unsere Kanzlei-Website, welche die komplette Pressemitteilung enthält.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Haintz-legal.de
(Twitterlink)
Das Stuttgarter Impfsymposium zählt zu den renommiertesten industrieunabhängigen Veranstaltungen rund um die Impf- und Infektionsthematik.
Warum sich für das 13. Stuttgarter Impfsymposium anmelden?
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