Aktuelle Entwicklung der AGBUG-Musterverfahren
Über die Spenden des AGBUG-Rechtsfonds wird eine ganze Reihe Musterverfahren gegen die sachlich unbegründeten und deshalb verfassungswidrigen Corona-Maßnahmen finanziert. Der Fonds war stark im Minus, das hat sich jedoch während der letzten Monate aufgrund zahlreicher Schenkungen sehr verbessert. Die wichtigsten aktuellen Entwicklungen:
AZ 20-109
Das Verwaltungsgericht Schwerin teilt dem Kläger Herrn D. mit Datum vom 30. Mai 2023 mit, dass es immer noch ältere Klagen gäbe, die abzuarbeiten seien. Es sei in nächster Zeit nicht mit einem mündlichen Verhandlungstermin zu rechnen.
Hintergrund: Die Festsetzungsfeststellungsklage gegen zwei Wochen häusliche Quarantäne in Mecklenburg-Vorpommern war am 22. Oktober 2020 eingereicht worden. Die Mühlen der (Un)Gerechtigkeit mahlen in Deutschland halt langsam...
AZ 20-085
Seitdem das OLG Stuttgart den Fall meines "Maskenverstoßes in der Stuttgarter U-Bahn" (vom Mai 2020) am 26. April 2023 zur Prüfung an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe weitergeleitet hatte, haben wir jetzt vom BVerfG endlich, nach „nur“ sechs Wochen und mehreren Nachfragen, ein Aktenzeichen erhalten: 2 BvL 12/23.
AZ 22-028
Im Januar 2022 filmte ich als Pressevertreter bei einem der Montagsspaziergänge in meinem Wohnort Herrenberg mehrere Polizeibeamte bei ihrem Versuch, die versammelten Personen im Sinne der verfassungswidrigen Corona-Verordnung einzuschüchtern und veröffentlichte das Video auf Youtube. Gegen den folgenden Strafbefehl über 1.500 Euro legte ich Widerspruch ein. Im Juli 2022 wurde ich vom Amtsgericht Böblingen zur Zahlung der Strafe verurteilt. Trotz sehr guter Vertretung meines Anwalts wurde das Urteil in zweiter Instanz am 8. Nov. 2022 vom Landgericht Stuttgart bestätigt.
Mein Anwalt Dirk Sattelmaier reichte Revision ein und begründete diese ausführlich. Doch nun wurde auch die Revision vom OlG Stuttgart als unbegründet verworfen, ohne auf unsere Argumentation überhaupt richtig einzugehen. Jetzt bleibt nur noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht. Ich muss mich bis zum 28. Juli entscheiden, ob das Sinn macht - und ob ich das finanzieren kann...
Aktueller finanzieller Status des AGBUG-Rechtsfonds
Aktuell sind ca. 9.000 Euro Anwaltskosten offen. Dem stehen ca. 4.000 Euro Guthaben des Fonds gegenüber, so dass der Fonds insgesamt nur noch mit ca. 5.000 Euro in den roten Zahlen steht.
Aktueller Kontoauszug
Jede Schenkung hilft!
Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Schenkung Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal: info@agbug.de