Maskenzwang: VGH Mannheim startet nach über drei Jahren das Hauptverfahren
In einem am 6. Mai 2020 beim VGH Mannheim eingereichten Normenkontrollverfahren gegen den Maskenzwang wird nun - nach mehr als drei Jahren! - endlich das Hauptverfahren eröffnet.
(HT, 3. Aug. 2023) Der VGH fragte am 1. Juni 2023 unseren Anwalt im Rahmen des nun eröffneten Hauptverfahrens, ob wir weiterhin auf eine mündliche Verhandlung über unsere Beweisanträge bestehen. Nun, die Weiterführung des Verfahrens beinhaltet ein nicht unwesentliches Kostenrisiko – bei fragwürdiger Erfolgsaussicht. Allerdings macht die Anrufung des BVerfG Karlsruhe durch das OLG Stuttgart in einem Parallelverfahren ein wenig Hoffnung, dass bei den Richtern langsam ein Umdenken einsetzen könnte. Wir beschließen die Fortführung des Verfahrens, es ist ja eines unserer zentralen und allerersten Musterverfahren.
Am 21. Juli 2023 teilt unser Anwalt dem VGH Mannheim mit, dass wir nicht auf unser Recht auf rechtliches Gehör verzichten und das Verfahren fortführen. Das Ziel ist - endlich - eine mündliche Anhörung unserer Beweisanträge und Gutachter.
Übersicht über den bisherigen Prozessverlauf
Aktueller finanzieller Status des AGBUG-Rechtsfonds
Aktuell sind ca. 6.000 Euro Anwaltskosten offen. Dem stehen ca. 1.000 Euro Guthaben des Fonds gegenüber, so dass der Fonds insgesamt nur noch mit ca. 5.000 Euro in den roten Zahlen steht.
Sollte es vor dem BVerfG Karlsruhe oder dem VGH Mannheim tatsächlich zur mündlichen Verhandlung kommen (was ein enormer Fortschritt wäre), kommen weitere Kosten auf den Fonds zu, vor allem, wenn es zum Gutachterstreit kommt, auf den wir abzielen.
Aktueller Kontoauszug
Jede Schenkung hilft!
Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Schenkung Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal: info@agbug.de