Impfschaden nach Tierimpfungen: Meldedaten 2001 bis 2018
Nach einem zwei Jahre währenden und sehr zähen Ringen mit der zuständigen Bundesbehörde liegen nun die in Deutschland gemeldeten Impfschäden nach Tierimpfungen aus den Jahren 2001 bis 2018 vor.
(Hans U. P. Tolzin, 25.11.2020) Obwohl Impfungen rechtlich gesehen Körperverletzungen an gesunden Menschen darstellen, die einer individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung und mündigen Einwilligung bedürfen, und obwohl es seit 2001 eine Meldepflicht für alle Verdachtsfälle gibt, ist die Erfassung von möglichen Nebenwirkungen und Impfschäden mehr als mangelhaft. Die Schätzungen der Melderate liegen zwischen 5 % und einem Promille der tatsächlichen impfbedingten Erkrankungen.
Bei den Tierimpfungen sieht es noch viel schlimmer aus. Hier gibt es keine offizielle Meldepflicht der Tierärzte und Labore für Impfschäden und Medikamentensicherheit ist bereits bei der Zulassung der Impfstoffe so gut wie nicht existent. Während das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als zuständige Bundesbehörde seit 2007 die Meldedaten von Humanimpfungen zumindest regelmäßig veröffentlicht, erforderte dies für Tierimpfungen ein zähes Ringen mit der Behörde und den Einsatz eines Rechtsanwalts.
Um die Meldedaten der Jahre 2001 bis 2017 vorzulegen, benötigte das PEI sage und schreibe zwei Jahre. Offenbar werden die Meldungen in der Behörde nicht systematisch erfasst und bewertet, sondern einfach nur abgeheftet.
Nun liegen erstmals auch die Meldedaten für 2018 vor.
Aktualisierte Meldedaten herunterladen (2001-2018, PDF, 491 Seiten, 5 MB)