Amtsgericht Stuttgart: Das RKI verkündet das Wort Gottes

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Vor dem Amtsgericht Stuttgart warteten am 9. Dez. 2020 etwa 50 Menschen gespannt auf den Ausgang eines Musterprozesses gegen den Maulkorb-Verweigerer Hans U. P. Tolzin. Wie das Urteil ausfallen würde, war im Grunde absehbar und so kam es dann auch. Die nächste Instanz ist das Oberlandesgericht Stuttgart.

(Hans U. P. Tolzin, 10.12.2020) Gestern war es soweit: Der bereits einmal aufgeschobene Amtsgerichtstermin gegen mich fand endlich statt. Mein Vergehen: Ich hatte es im Mai 2020 gewagt, mit der Stuttgarter U-Bahn ohne Maulkorb zur großen Querdenken-Demo auf dem Cannstatter Wasen zu fahren.

Der Ausgang der Verhandlung stand von vornherein fest

Auf die Verhandlung waren mein Anwalt und ich denkbar gut vorbereitet. Der Sinn der der Aktion in der U-Bahn und für die eigentliche Verhandlung war eine gerichtliche Überprüfung, ob die Corona-Maßnahmen und insbesondere der Zwang zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verhältnismäßig und damit verfassungsgemäß ist oder nicht.

Der Ausgang der Verhandlung stand im Grunde schon vorher fest. Mehr oder weniger. Meiner Schätzung nach zu 95 %, nach Schätzung meines Anwalts Dr. Lipinski zu etwa 80 %. Er ist also im Vergleich zu mir ein Optimist.

In dem Amtsgerichtsgebäude herrschte allerstrengste Maskenpflicht.

Paranoider Maskenzwang im Gerichtssaal

Wirklich pervers wurde es dann im eigentlichen Gerichtssaal. Es waren ganze fünf Zuschauer zugelassen, und das bei einer öffentlichen Verhandlung mit großem öffentlichen Interesse. Wie gesagt, strengste Maskenpflicht.

Diese bestand auch weiterhin, nachdem wir in unseren Plexiglas-Kabinen Platz genommen hatten. Die unbedingte Maskenpflicht bestand die ganze Zeit auch für meinen Anwalt, der naturgemäß am meisten vorzutragen hatte und dabei sichtbar unter Atemnot litt.

Verlautbarungen des RKI dürfen nicht hinterfragt werden!

Um es kurz zu machen: Weder die etwa 25-jährige Staatsanwältin noch die ebenfalls etwa 25-jährige Richterin sahen auch nur die geringste Notwendigkeit, die Verhältnismäßigkeit des Maskenzwangs sachlich zu prüfen. Vielmehr seien die Verlautbarungen des Robert-Koch-Instituts (RKI), der deutschen Seuchenbehörde, nicht in Frage zu stellen.

Ganz offensichtlich hatten weder die Richterin noch die Staatsanwältin ein einziges Wort der mit zahlreichen Quellen und Anlagen gespickten Beweisanträge Dr. Lipinskis gelesen.

Sämtliche Beweisanträge als auch unser Antrag, einen von uns eingeladenen Sachverständigen zu hören, wurde kategorisch abgelehnt.

Einschüchterungsversuche einer unerfahrenen Richterin

Die Staatsanwältin plädierte schließlich auf einer Erhöhung meines Bußgeldes auf 100 Euro. Die Richterin entschied dann in ihrem Urteil, diese Summe auf 200 Euro noch zu verdoppeln. Bei ihrer Begründung wies sie noch freundlich darauf hin, dass laut Infektionsschutzgesetz bis zu 25.000 Euro Bußgeld möglich seien.

Falls sie gedacht hatte, mich damit einschüchtern zu können, so hatte sie sich getäuscht:  Ich fühle mich zunehmend an schlimme Zeiten in Deutschland erinnert und meine Entschlossenheit, unsere laut Grundgesetz unantastbare Würde bis zum Letzten zu verteidigen, wird mit jedem erfahrenen Unrecht stärker.

Das Wort "Verhältnismäßigkeit" hat die Richterin anscheinend noch nie gehört. Wie kann das sein, wo sie - wie auch die Staatsanwältin – offensichtlich direkt nach dem Studium in ihr Amt gehievt worden war? Kann man derart grundlegendste Lektionen des Studiums so schnell vergessen?

Angst essen Seele auf – im Gerichtssaal wie in der Gesellschaft

Ich kann nicht ausschließen, dass bei den jungen Damen tatsächlich eine diffuse Todesangst vor unsichtbaren allgegenwärtigen Viren eine zentrale Rolle gespielt hat. Doch würde ich von gelernten Juristen die Fähigkeit erwarten, solche destruktiven Gefühle zu hinterfragen und zugunsten einer sachlichen Überprüfung der Fakten zurückzustellen.

Doch kann man das bei 25-jährigen attraktiven jungen Damen ohne Lebenserfahrung überhaupt erwarten? Vielleicht war ja gerade ihre Unerfahrenheit und damit ihre politische Formbarkeit die eigentliche Qualifikation für ihren Job und dieses Verfahren?

Nun, hätte ich bei der Gesetzgebung in Deutschland etwas zu sagen, würde ich vorschlagen, dass Richter und Staatsanwälte zunächst 10 Jahre Berufspraxis vorweisen müssen, bevor sie ihr Amt antreten können.

Ob die Richterin von echter Virusphobie oder aber von reinem Opportunismus angetrieben wurde, spielt letztlich keine Rolle: Unser Gemein- und Staatswesen ist derzeit in einer Krise, die sich noch vor einem Jahr niemand hätte vorstellen können. Das betrifft alle offiziellen und inoffiziellen Säulen der Gewaltenteilung: Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung), Judikative (Gerichtsbarkeit) und die Mainstream-Presse als inoffizielle vierte Säule

"Angst essen Seele auf", heißt ein bekannter Film von Rainer Werner Fassbinder aus den 1970er Jahren. Ich denke, genau das geschieht derzeit, und nicht nur in Deutschland. Alle Zivilisations-Tünche, mit der wir uns bisher vielleicht weisgemacht haben, aus den Fehlern der Geschichte gelernt zu haben, ist plötzlich wie weggewischt.

Sind Verträge mit „Pandemie-Gegnern“ künftig nichtig?

Ich hatte in der Nähe des Amtsgericht einen Raum und etwas Catering angemietet, um mich vor und nach der Verhandlung mit Anwalt, Sachverständigen und Freunden in Ruhe treffen zu können.

Dummerweise hatte ich die Vermieterin beim Ankommen darauf hingewiesen, dass sie meinetwegen keinen Maulkorb tragen brauche. Das hatte zur Folge, dass wir nach der Verhandlung vor verschlossener Tür und vor 10 Polizeibeamten standen, die den Auftrag der Vermieterin hatten, mir mitzuteilen, dass sie von ihrem Vertrag zurückgetreten sei.

Ich hatte noch einige Wertsachen im angemieteten Raum. Die Vermieterin war ca. eine halbe Stunde lang nicht aufzutreiben und als sie dann endlich kam, meinte sie, sie habe nicht gewusst, dass ich ein „Pandemie-Gegner“ sei.

Offenbar muss man heutzutage gegenüber Menschen, die man für Pandemie-Gegner hält, keine Versprechen oder Verträge mehr einhalten. Nun, mir soll es in diesem Fall recht sein, denn so brauche ich auch die 95 Euro Stundenmiete nicht zu zahlen.

Für unsere Zukunft geht es jetzt um Alles oder Nichts

Angst essen Seele auf. Ganz viele Seelen von ganz vielen Menschen. Und im diffusen Nebel der Anonymität warten die heimlichen Nutznießer, die durch eine zusätzliche Verstärkung dieser irrationalen Ängste Kapital schlagen wollen.

Ich weiß, derzeit ist es nicht einfach, optimistisch zu bleiben, was unsere Zukunft angeht. Doch Aufgeben ist, wenn es um Alles oder Nichts geht, keine Alternative.

Wir sehen uns also demnächst vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Da man an dem frechen "Pandemie-Gegner" Tolzin ein Exempel statuieren will, werden ich vermutlich nicht allzu lange auf einen Termin warten müssen…


Spendenkonto

Das Verfahren kostet natürlich Geld. Wer dieses Verfahren und die anderen Musterklagen, die ich vorantreibe, finanziell unterstützen will, kann die untenstehende Kontoverbindung nutzen. 

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Stichwort: "Gerichtsverfahren Grundrechte"

Kontostatus 30. Nov. 2020
(wird demnächst aktualisiert)

Saldo Spendenkonto: - 7.643,23 Euro

Bitte beachten Sie: Da AGBUG kein gemeinnütziger eingetragener Verein (mehr) ist, können wir leider keine Spendenquittung anbieten.

Aktualisierter AGBUG-Kontoauszug

Ihr
Hans U. P. Tolzin




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