Amtsgericht Stuttgart: Das RKI verkündet das Wort Gottes

Abb.
Vor dem Amtsgericht Stuttgart warteten am 9. Dez. 2020 etwa 50 Menschen gespannt auf den Ausgang eines Musterprozesses gegen den Maulkorb-Verweigerer Hans U. P. Tolzin. Wie das Urteil ausfallen würde, war im Grunde absehbar und so kam es dann auch. Die nächste Instanz ist das Oberlandesgericht Stuttgart.

(Hans U. P. Tolzin, 10.12.2020) Gestern war es soweit: Der bereits einmal aufgeschobene Amtsgerichtstermin gegen mich fand endlich statt. Mein Vergehen: Ich hatte es im Mai 2020 gewagt, mit der Stuttgarter U-Bahn ohne Maulkorb zur großen Querdenken-Demo auf dem Cannstatter Wasen zu fahren.

Der Ausgang der Verhandlung stand von vornherein fest

Auf die Verhandlung waren mein Anwalt und ich denkbar gut vorbereitet. Der Sinn der der Aktion in der U-Bahn und für die eigentliche Verhandlung war eine gerichtliche Überprüfung, ob die Corona-Maßnahmen und insbesondere der Zwang zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verhältnismäßig und damit verfassungsgemäß ist oder nicht.

Der Ausgang der Verhandlung stand im Grunde schon vorher fest. Mehr oder weniger. Meiner Schätzung nach zu 95 %, nach Schätzung meines Anwalts Dr. Lipinski zu etwa 80 %. Er ist also im Vergleich zu mir ein Optimist.

In dem Amtsgerichtsgebäude herrschte allerstrengste Maskenpflicht.

Paranoider Maskenzwang im Gerichtssaal

Wirklich pervers wurde es dann im eigentlichen Gerichtssaal. Es waren ganze fünf Zuschauer zugelassen, und das bei einer öffentlichen Verhandlung mit großem öffentlichen Interesse. Wie gesagt, strengste Maskenpflicht.

Diese bestand auch weiterhin, nachdem wir in unseren Plexiglas-Kabinen Platz genommen hatten. Die unbedingte Maskenpflicht bestand die ganze Zeit auch für meinen Anwalt, der naturgemäß am meisten vorzutragen hatte und dabei sichtbar unter Atemnot litt.

Verlautbarungen des RKI dürfen nicht hinterfragt werden!

Um es kurz zu machen: Weder die etwa 25-jährige Staatsanwältin noch die ebenfalls etwa 25-jährige Richterin sahen auch nur die geringste Notwendigkeit, die Verhältnismäßigkeit des Maskenzwangs sachlich zu prüfen. Vielmehr seien die Verlautbarungen des Robert-Koch-Instituts (RKI), der deutschen Seuchenbehörde, nicht in Frage zu stellen.

Ganz offensichtlich hatten weder die Richterin noch die Staatsanwältin ein einziges Wort der mit zahlreichen Quellen und Anlagen gespickten Beweisanträge Dr. Lipinskis gelesen.

Sämtliche Beweisanträge als auch unser Antrag, einen von uns eingeladenen Sachverständigen zu hören, wurde kategorisch abgelehnt.

Einschüchterungsversuche einer unerfahrenen Richterin

Die Staatsanwältin plädierte schließlich auf einer Erhöhung meines Bußgeldes auf 100 Euro. Die Richterin entschied dann in ihrem Urteil, diese Summe auf 200 Euro noch zu verdoppeln. Bei ihrer Begründung wies sie noch freundlich darauf hin, dass laut Infektionsschutzgesetz bis zu 25.000 Euro Bußgeld möglich seien.

Falls sie gedacht hatte, mich damit einschüchtern zu können, so hatte sie sich getäuscht:  Ich fühle mich zunehmend an schlimme Zeiten in Deutschland erinnert und meine Entschlossenheit, unsere laut Grundgesetz unantastbare Würde bis zum Letzten zu verteidigen, wird mit jedem erfahrenen Unrecht stärker.

Das Wort "Verhältnismäßigkeit" hat die Richterin anscheinend noch nie gehört. Wie kann das sein, wo sie - wie auch die Staatsanwältin – offensichtlich direkt nach dem Studium in ihr Amt gehievt worden war? Kann man derart grundlegendste Lektionen des Studiums so schnell vergessen?

Angst essen Seele auf – im Gerichtssaal wie in der Gesellschaft

Ich kann nicht ausschließen, dass bei den jungen Damen tatsächlich eine diffuse Todesangst vor unsichtbaren allgegenwärtigen Viren eine zentrale Rolle gespielt hat. Doch würde ich von gelernten Juristen die Fähigkeit erwarten, solche destruktiven Gefühle zu hinterfragen und zugunsten einer sachlichen Überprüfung der Fakten zurückzustellen.

Doch kann man das bei 25-jährigen attraktiven jungen Damen ohne Lebenserfahrung überhaupt erwarten? Vielleicht war ja gerade ihre Unerfahrenheit und damit ihre politische Formbarkeit die eigentliche Qualifikation für ihren Job und dieses Verfahren?

Nun, hätte ich bei der Gesetzgebung in Deutschland etwas zu sagen, würde ich vorschlagen, dass Richter und Staatsanwälte zunächst 10 Jahre Berufspraxis vorweisen müssen, bevor sie ihr Amt antreten können.

Ob die Richterin von echter Virusphobie oder aber von reinem Opportunismus angetrieben wurde, spielt letztlich keine Rolle: Unser Gemein- und Staatswesen ist derzeit in einer Krise, die sich noch vor einem Jahr niemand hätte vorstellen können. Das betrifft alle offiziellen und inoffiziellen Säulen der Gewaltenteilung: Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung), Judikative (Gerichtsbarkeit) und die Mainstream-Presse als inoffizielle vierte Säule

"Angst essen Seele auf", heißt ein bekannter Film von Rainer Werner Fassbinder aus den 1970er Jahren. Ich denke, genau das geschieht derzeit, und nicht nur in Deutschland. Alle Zivilisations-Tünche, mit der wir uns bisher vielleicht weisgemacht haben, aus den Fehlern der Geschichte gelernt zu haben, ist plötzlich wie weggewischt.

Sind Verträge mit „Pandemie-Gegnern“ künftig nichtig?

Ich hatte in der Nähe des Amtsgericht einen Raum und etwas Catering angemietet, um mich vor und nach der Verhandlung mit Anwalt, Sachverständigen und Freunden in Ruhe treffen zu können.

Dummerweise hatte ich die Vermieterin beim Ankommen darauf hingewiesen, dass sie meinetwegen keinen Maulkorb tragen brauche. Das hatte zur Folge, dass wir nach der Verhandlung vor verschlossener Tür und vor 10 Polizeibeamten standen, die den Auftrag der Vermieterin hatten, mir mitzuteilen, dass sie von ihrem Vertrag zurückgetreten sei.

Ich hatte noch einige Wertsachen im angemieteten Raum. Die Vermieterin war ca. eine halbe Stunde lang nicht aufzutreiben und als sie dann endlich kam, meinte sie, sie habe nicht gewusst, dass ich ein „Pandemie-Gegner“ sei.

Offenbar muss man heutzutage gegenüber Menschen, die man für Pandemie-Gegner hält, keine Versprechen oder Verträge mehr einhalten. Nun, mir soll es in diesem Fall recht sein, denn so brauche ich auch die 95 Euro Stundenmiete nicht zu zahlen.

Für unsere Zukunft geht es jetzt um Alles oder Nichts

Angst essen Seele auf. Ganz viele Seelen von ganz vielen Menschen. Und im diffusen Nebel der Anonymität warten die heimlichen Nutznießer, die durch eine zusätzliche Verstärkung dieser irrationalen Ängste Kapital schlagen wollen.

Ich weiß, derzeit ist es nicht einfach, optimistisch zu bleiben, was unsere Zukunft angeht. Doch Aufgeben ist, wenn es um Alles oder Nichts geht, keine Alternative.

Wir sehen uns also demnächst vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Da man an dem frechen "Pandemie-Gegner" Tolzin ein Exempel statuieren will, werden ich vermutlich nicht allzu lange auf einen Termin warten müssen…


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Ihr
Hans U. P. Tolzin


Henning schrieb am 29.12.2020 um 11:59:40

Oh oh, jetzt fängt auch noch der Deutschlandfunk an, kritisch über Robert Koch zu berichten:
https://www.deutschlandfunk.de/menschenexperimente-robert-koch-und-die-verbrechen-von.740.de.html?dram:article_id=489445
Gefährdet das nicht den Maskengedanken? (Es muss ja ein Äquivalent zum Impfgedanken geben.

ParadiseOnEarthForever schrieb am 18.12.2020 um 12:46:37

Zum Titel "Das RKI verkündet das Wort Gottes!":

Welchen Gottes, frage ich mich!
Ja, es gibt viele (falsche) Götter, nur EINEN WAHREN Gott, der personifizierte LIEBE ist, dessen Haupt-Eigenschaften LIEBE, Gerechtigkeit, Weisheit und Macht sind!

Gemäß der Bibel wird Satan, der Widersacher Gottes, ein ehemals guter Engel (auch Teufel genannt), als Gott diesen Systems bezeichnet (2. Korinther 4:4 u. a.)!

Da der WAHRE Gott NIEmals möchte, dass sich Menschen toxische Stoffe injizieren lassen (müssen), die sogar Teile abgetriebener (= ermordeter!) Menschen-Föten enthalten, NIEmals möchte, dass Menschen Mund-Nasen-"Bedeckungen" tragen, wegen eines angeblich existierenden, angeblich ansteckenden und angeblich Krankheiten auslösen bzw. verursachen könnenden (!) "Virusses", dieses System auch nicht unter der liebevollen, gerechten, weisen Herrschaft des allmächtigen (!) Gottes steht, sondern (im Gegenteil) unter der Macht Satans, werden (wie vorausgesagt) auch SEHR BALD alle Regierungen (incl. WHO, RKI & Co.) auf globaler Ebene durch das im Himmel bereits regierende Königreich Gottes abgelöst werden (Daniel 2:44; 12:3,10 u. a.)!

Selbst wenn dies noch einige Zeit dauert, ist doch an der sich immer mehr zuspitzenden Weltlage erkennbar, dass das, was Jesus (der längst schon kein kleines Menschen-Kind mehr ist) für die "letzten Tage" für dieses System vorhergesagt hat, wie alles andere zuvor ebenso eintreffen wird, bspw. die kurz bevorstehende "Große Drangsal" (Matthäus 24:21), die durch das Eingreifen Gottes beendet wird, das Paradies auf Erden anschließend innerhalb des 1.000 Jahre langen Milleniums Realität werden wird!

Der Schöpfer alles wirklich Guten wird SEHR BALD auf GLOBALER Ebene eingreifen, alle Lügner und bis dahin immer noch reuelosen Leidverursacher stoppen, alles Leid, das er aus erklärbaren Gründen nur befristet zulassen wird, für immer beenden!

(Psalm 37:10,11,29,34; 46:9; 115:16; Jesaja 2:2-4; 25:8; 33:24, 65:17; Sprüche 2:21,22; 11:4; Zephanja 1:14,18; 2:3; 3:9; Offenbarung 11:18; 21:3f; 1. Joh. 5:19; 3:8; 4:16; 5:3; Galater 6:7; Hebräer 4:13; Matthäus 24:13,14; 28:19,20; 7:12; 22:36-40; Johannes 13:34,35; 3:16,36; 14:6; 5:28,29; 8:31,32; 17:17; 2. Tim. 4:3,4; 2:26; 1. Kor. 13; Römer 13:8,10; 14:12; 10:13f. u. a.)!

Ja, Aufgeben ist keine Alternative und Optimismus ist immer gut, selbst wenn letztlich nur jene im Paradies auf Erden leben dürfen, die Gott und ihre Mitgeschöpfe wirklich lieben!

Beste Wünsche allen Lesern & dem Rest der Welt (incl. Tieren -> www.aerzte-gegen-tierversuche.de u.v.a.)!

schrieb am 17.12.2020 um 00:58:34

Ich denke der "Tolzin Prozess" ist Pionierarbeit,
Und Rechtsstaat kommt mir oft wie zurechtfinden im Irrgarten vor.
Ich versuche das Geschehen und Kommentare ein bisschen zurecht zu pusseln. Und wenn ich mir manche Verläufe im Arbeitsrecht ansehe. (Sind ja auch Gerichte) Dann habe ich den Eindruck:
Das Gericht will den Fall hochkatapultieren. Sprich den Weg bis zum höchsten Gericht begünstigen. Ist auch nicht unlogisch. Es soll doch ein "MUSTERPROZESS" werden. Was wäre passiert wenn es sofort zu einem Sieg (Tolzin) gekommen wäre?
Andererseits. Man stelle sich vor, am Ende werden alle eingeleiteten Zivilprozesse gewonnen. Wenn bis dahin die Millionen Impfstoffe verkauft wurden stört das selbst die Impfunternehmen nicht. Verkauft ist verkauft. Ich vermute so "läuft der Hase".

SR schrieb am 15.12.2020 um 21:49:38

Habe eben gespendet. Viel Erfolg.

Kritischer Beobachter schrieb am 15.12.2020 um 14:58:36

Leider handelt es sich bei dem beschriebenen Vorgehen der Richter um den Standard. Beweisanträge werden einfach nicht akzeptiert, der Richter hat die "Lufthoheit" im Gerichtssaal und entscheidet "per ordre de Mutti".

Man sollte nur mal darüber nachdenken, warum sich die deutschen LGs und AGs seit Jahrzehnten sträuben Audio- und Videoaufzeichnungen anzufertigen, wenn doch alles transparent und mit rechten Dingen zugeht? Was haben die Richter zu verbergen?

Solche Aufzeichnungen sind in den meisten EU-Ländern längst Standard und lassen sich heutzutage mit minimalen Aufwand realisieren, wenn man nur wollte. Statt dessen ist alleine die Anfertigung eines Audio Mitschnittes eine Straftat. Ergo: Der Bürger wird vor Gericht verars.....

Willkommen bei Gericht, Herr Tolzin.

Gast schrieb am 15.12.2020 um 12:37:33

Mal eben gespendet. Danke für die hervorragende Arbeit und - fürs Augenöffnen!!

Gast schrieb am 15.12.2020 um 12:30:53

Mindestalter eines Richters in Deutschland beträgt 35 Jahre !

Gast schrieb am 15.12.2020 um 17:03:24

Nur Richter am BGH müssen 35j sein.
Lesen ist Trumpf

Barbara schrieb am 18.12.2020 um 10:04:50

35 ist das chronologische Alter, das bedeutet jedoch auch, dass es an anderen Vorgaben gemessen wird und nichts mit Erfahrung, Weitsicht und Objektivität zu tun haben muss

Gast schrieb am 15.12.2020 um 13:11:16

Achso https://www.mainpost.de/regional/rhoengrabfeld/lara-winkler-25-jahre-und-schon-richterin-in-bad-neustadt-art-10349233

Mr. Black schrieb am 15.12.2020 um 12:36:07

Echt jetzt? Das wahr ja wohl in Baden-Württemberg, nicht in Deutschland

schrieb am 15.12.2020 um 12:26:13

sie sollten täglich , sollte alles sriös erscheinen, ihr spendenkonto aktualisieren. heute der 15.12.
kontostand 30.11.

schrieb am 15.12.2020 um 07:48:23

Zweite Instanz klagen!!!!!!! Nicht nachgeben

schrieb am 13.12.2020 um 17:21:15

Deutschland wird durch Einspruch und Umkehr zur Wahrheit erwachen - wegen der Erfahrungen des Mittelalters und der Zeiten bis Mai 1945 > Berliner Student ruft am Geburtsort von Sophie Scholl, die Presse und Medien auf, nicht wieder Helfer von Verbrechen und Lügen zu sein > siehe oberstes Video auf https://christen-im-widerstand.de/ziele

Tiemo Schafmeister schrieb am 15.12.2020 um 09:58:32

Ich hoffe nur, dass bis dahin nicht wieder Millionen Menschen sterben müssen.

Gast schrieb am 16.12.2020 um 09:39:55

Sie können sicher sein, bis dahin werden Menschen sterben. Das Leben endet mit dem Tod.

Gast schrieb am 13.12.2020 um 02:00:00

Ich höre immer wieder; wir seien doch kleine Lichter und könnten nichts machen. Die haben doch die Macht und können tun und lassen, was sie wollen.

Das ist ein Irrtum.
Andreas Geisel hat in Berlin erklärt, die Polizei könne nur an zwei Standorten das Böllerverbot durchsetzen, mehr Personal sei nicht da. Deswegen gibt es auch nur an diesem beiden Standorten ein Böllerverbot.

Das gilt genauso für alles andere.

Die haben nicht die Ressourcen, ihre Ausgangssperren und andere Rechtsbrüche gegen die Bevölkerung durchzusetzen, wenn diese einfach nicht mitmacht.


Maskenzwang ist eine Straftat gemäß § 224 StGB.
Niemand muss sich an Straftaten beteiligen.


Man trägt die Masken halt einfach nicht.
Da sollen die doch die Polizei holen.
Bis dahin sind Sie lange wieder weg.
Und wenn nicht, machen Sie Strafanzeige wegen Körperverletzung, Nötigung und dergleichen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Polizei kommt, ist nicht so sonderlich groß. Und wenn, dann kann diese in dem Moment nicht woanders sein.

Ich weiß auch gar nicht, ob man für diejenigen, die diese Maßnahmen bis zum bitteren Ende - dem eigenen Versterben an den Maßnahmen - mit religiösem Eifer mitmachen, überhaupt Ressourcen verschwenden sollte.

Zynisch formuliert: Wenn die tot sind, dann haben die ganzen Merkels, Söders, Müllers, Woidkes, Kretschmars (Sachsen) und wie sie alle heißen, ein paar Wähler weniger.
Dem kann man doch was Positives abgewinnen.

schrieb am 15.12.2020 um 14:25:04

Ich verstehe die 30iger Jahre auch immer besser, warum sich niemand wehrte.


Lese nun auf diversen Blogs mit und der Tenor ist nahezu überall gleich.


Alle kennen die Fakten (alle Informierten) und würden was tun, wenn sie denn könnten. Und wenn ich dann in die Stadt gehe sehe ich nur Menschen mit Maulkrob an der frischen Luft, auf dem Fahrrad im Geschäft.


Da gehts doch schon los, was man tun könnte.


Kinder sofern ich welche im schulpflichtigen Alter hätte würden zu Hause bleiben - und dann kommt das Jugendamt und holt sie nach mehrmaliger Verwarnung ab.

Als Gastronom mache ich meine Gaststätte auf oder schon als Bäckereifiliale mit dazugehörigem Cafe´-bereich. Dann hab ich was getan, nämlich mir viel Ärger eingebracht und bin um mehrere hundert oder tausend Euro ärmer.


Mittlerweile brauchts keine weiteren Artikel und Blogs wo sich nur beklagt wird oder sich gegenseitig die Wunden geleckt wird.


Jeder sollte was beisteuern, was er konkret macht und mit welchen Erfolg.


Hier Beispiele:


https://t.me/SturkopfWilmchen18/3547

kurzer Bericht aus dem Westen von NRW

ich war gerade auf dem Weg mit meinen Kindern in einem Vorort unserer Stadt unterwegs.
Natürlich ohne Mund-Nasen Schutz.
Tote Hose in der City.
Da kam ein Polizeiwagen ( Six Pack)
Fuhr unverschämt quer über die Straße und stellte sich vor uns.

Eine Polizeiangestellte fragte:

” Wo meine Maske wäre”

Der Wagen war voll mit 3 weiteren Polizeiangetellten.

Ich entgegnete ihr:

“Ich brauche keine tragen.”

Sie entgegnete: ” Wo ist Ihr Attest.?”

Ich sagte ihr:

” Ich weise sie darauf hin, das es nach Paragraph 294 ZPO ausreicht, ihnen glaubhaft zu machen das ich aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen kann.”
Ausserdem verweise ich auf den Paragraphen 63 Abs.1 BBG, haben sie überhaupt einen schriftlichen unterzeichneten Auftrag?”

Polizeiangestellte: ” Ja den haben wir”

Ich:

“Ich weise Sie darauf hin, dass Sie für Ihre Handlungen, privat und vollumfänglich haften, wenn dem nicht so ist”
Und das werde ich durchsetzen!!!!!

Polizeiangestellte und Kollegen guckten mit heruntergefallener Kinnlade.

Und Sie meinte:

” Ich habe Sie nur drauf hingewiesen.”

Sie kurbelte das Fenster hoch und fuhr weg. Auf Wiedersehen!

Quelle:


https://michael-mannheimer.net/2020/12/13/david-icke-wie-sie-den-corona-lockdown-zur-systematischen-zerstoerung-der-menschlichen-psyche-verwenden/#comment-416278





Gast schrieb am 13.12.2020 um 01:18:16

Warum ausgerechnet wir? fragten die Kühe auf dem Transport in den Schlachthof. Wir haben doch alles gemacht, was man von uns verlangt hat!

eben - weil sie alles gemacht haben, was von Ihnen verlangt wurde.

Wir haben nur eine Chance: Nicht mitmachen

(obiges habe ich strukturell abgekupfert von einem Kommentar einer Kulturschaffenden auf Inforadio vom RBB.)

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Es gilt das Grundgesetz. Das ist nicht durch das Infektionsschutzgesetz aufgehoben, auch wenn das fälschlicherweise verbreitet wird.

Art. 1 Abs. 3 Grundgesetz:
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht

Man muss also nicht erst vor das Verfassungsgericht ziehen, sondern die Grundrechte gelten unmittelbar.

Art. 19 Abs. 2:
"(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden."

Der Zwang,
- gegen Infektionen wirkungslose Masken
- unter denen der Arbeitsplatzgrenzwert für CO2 um ein Vielfaches überschritten wird, und
- insbesondere jede Form somatischer und/oder somatisch wirkender (Stress) Zwangsbehandlung, wie Impfung
ist eine Antastung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz in seinem Wesensgehalt.

Abgesehen davon erfüllt all dies den Straftatbestand der gefährlichen Körpververletzung gemäß § 224 Abs. 1 Satz 1, 4, 5 StGB und ist somit nichts anderes als der Zwang, sich Straftaten zu unterwerfen.

Das Infektionsschutzgesetz ist ein nachrangiges Gesetz.
Ebenso sind Entscheidungen von Gerichten dem Grundgesetz gegenüber rechtlich nachrangig. auch wenn die die Macht haben, das Recht einfach zu ignorieren, es zu brechen.

------------------

Ich persönlich habe leider auch erleben müssen, dass Richter gar nicht gewillt sind, sich mit den Sachen, über die sie urteilen, überhaupt auseinander zu setzen. Die Rechtskenntnis ist oft rudimentär. Entsprechend wird eine Menge von Fehlurteilen produziert.
Was hier in Stuttgart geschah, scheint mir eher die Normalität als die Ausnahme zu sein.


Gast schrieb am 12.12.2020 um 18:55:21

Ich habe mir das neueste Video des Kindesarztes Eugen Janzen angeschaut zum Thema Masken. Die Bundesregierung müßte genau wissen, was sie tut und das ist ein Verbrechen, vor allem an den Kindern.

schrieb am 12.12.2020 um 12:04:14

Ihre Atemnot ist sicherlich psychosomatischer Natur. Und seien Sie doch froh, dass die Richterin Ihnen nur ein so niedriges Bußgeld auferlegt hat.RichterInnen müssen übrigens mindestens 35 Jahre alt sein.

Gast schrieb am 15.12.2020 um 13:10:40

Mindestalter 35 gilt nur ab BGH

Beispiel
https://www.mainpost.de/regional/rhoengrabfeld/lara-winkler-25-jahre-und-schon-richterin-in-bad-neustadt-art-10349233

Gast schrieb am 15.12.2020 um 12:43:16

Und selbstverständlich bilden wir uns eine Fake-Pandemie nur ein. Und, klar sterben jeden Tag Millionen an der tödlichsten Seuche aller Zeiten. Da sind doch 200 Mäuse ein Kleckerchen... :-( Mann, wachen Sie doch mal auf! Hier wird mit Spatzen auf Kanonen geschossen, oder war es doch umgekehrt?? Ich muss schnell meinen Schnelltest machen....)))

schrieb am 15.12.2020 um 11:30:53

@Abc: Spielt es eine Rolle, ob eine Atemnot psychosomatisch oder nicht? Das Resultat ist dasselbe: Nicht genügend Sauerstoff erhalten. P.S. Haben Sie auch einen Namen?

schrieb am 11.12.2020 um 15:11:10

War das eine Verhandlung ohne Schöffen?

schrieb am 13.12.2020 um 17:27:15

Henning schrieb am 11.12.2020 um 01:50:03

Hatten Sie auch Zeugen vom RKI oder der lokalen Gesundheitsbehörde in Beweisanträgen benannt? Es macht deutlich mehr her, wenn ein Beamter in der Zeugenvernehmung zugeben muss, dass die Daten keine Grundlage für die Maßnahmen hergeben.

schrieb am 11.12.2020 um 10:32:12

Klar hatten wir das. Aber ich bezweifle sehr, dass die jungen Damen die Beweisanträge überhaupt gelesen haben.

Gast schrieb am 10.12.2020 um 23:19:50

Werter Herr Tolzin,

hatte Ihre Richterin denn auch einen Namen? Ich meine, sie steht doch bestimmt zu Ihrem Urteil und übernimmt auch die Verantwortung dafür. So, wie jeder aufrichtige Richter. Warum nur fallen nie Namen? Das ist doch auch wichtig für die Geschichtsbücher. Und sie selbst haben ja kürzlich auch nach dem Namen eines Richters gefragt, aber jetzt versäumen Sie es selbst, einen solchen zu nennen. Wie hieß also die gestrige die Frau Vorsitzende?

schrieb am 11.12.2020 um 10:17:03

Die Richterin hat sich nach Ihren Schilderungen strafbar gemacht!

Amtsdelikt oder auch Amtswillkür bezeichnet einen strafbaren Akt der Willkür durch einen Amtsträger in einer Behörde.

"Sämtliche Beweisanträge als auch unser Antrag, einen von uns eingeladenen Sachverständigen zu hören, wurde kategorisch abgelehnt."

https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsdelikt

Der Inhaber eines öffentlichen Amtes ist wegen seiner besonderen Macht- und Vertrauensstellung zur unparteiischen Wahrnehmung der ihm übertragenen hoheitlichen und öffentlich-rechtlichen Aufgaben verpflichtet. Ihm obliegt eine besondere Sorgfalts- und Neutralitätspflicht. Entsprechend dieser regelmäßigen beruflichen Aufgabe von Amtsinhabern im Sinne der öffentlichen und rechtlichen Ordnung ergibt sich eine besondere Gefährdung für Handlungen, die im rechtlichen Sinn in einem weiten Spektrum von der Fahrlässigkeit bis zur Selbstjustiz liegen können.


Als Amtsdelikte werden in Deutschland heute diejenigen Straftaten bezeichnet, die durch einen Amtsträger der öffentlichen Verwaltung bei Vornahme oder Unterlassung von Amtsgeschäften (im Dienst) begangen wurden. Die Strafandrohungen im 30. Abschnitt des StGB sind verhältnismäßig hoch. Amtsträger sollen ihr Amt unter anderem unparteiisch, ehrlich, anständig und ohne persönliche Vorteile erfüllen. Darüber hinaus sind sie gemäß Art. 20 Abs. 3 GG und Artikel 34 GG an die verfassungsmäßige Ordnung sowie an Gesetz und Recht gebunden. Der Begriff des Amtsträgers wird in § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB definiert. Der Begriff Amtsträger umfasst auch Richter im Zusammenhang mit den Erfordernissen des Artikels 34 GG. Vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. März 2009 – 23 W 99/08

Die Richterin müsste Ihrerseits verklagt werden.
Ich wundere mich weiters über Ihren Anwalt, der selber zu 80 % der Meinung war, dass dies so ausgehen würde und er nicht vorgesorgt hat und nun seinerseits die Richterin in ihrem Namen nicht verklagt?

Gast schrieb am 13.12.2020 um 01:26:39

Ich möchte Ihre Ausführungen ergänzen:

Das Ziel des zivilrechtlichen Verfahrens ist, den Geschädigten im Idealfall so zu stellen, wie er stehen würde, wenn er den Schaden nicht erlitten hätte. Das steht auch in der Rechtsliteratur.

Man braucht nur einen Blick auf die Entschädigungen von Menschen, denen gesundheitliche Schäden beigebracht wurden (Behandlungs-"Fehler", Holzschutzmittel, Impfungen, Asbest, Staublunge ...) um zu wissen, dass das Recht in diesem Land wenig zählt.

Und es interessiert keinen dieser Justizminister, die wir bisher hatten.

Sind doch selbst Schuld, dass sie nach dem Ruin ihrere Gesundheit die Prozesskosten für eine angemessene Entschädigung nicht aufbringen konnten. Die PKH zahlt das übrigens nicht, weil man sich da an der Rechtspraxis und nicht am Recht orientiert.

Gast schrieb am 12.12.2020 um 00:55:52

Die meisten Anwälte machen es nicht eines positiven Urteils, sondern ausschließlich ihres Honorares wegen – und das offenbar auch noch dann, wenn der Staat bereits am Zusammenbrechen ist.

Gast schrieb am 10.12.2020 um 21:47:09

Die richterliche Arbeit bestand anscheinend aus Leistungsverweigerung. Wer urteilen will, muss sich einen Überblick über Fakten verschaffen. Ohne Sachverständigen-Gutachten ist das schwer möglich.
Atemmasken sind auf die Dauer im doppelten Sinne untragbar.

schrieb am 10.12.2020 um 20:57:23

Ich bin öfter im Gericht in der Nähe von Stuttgart. Maskenpflicht während man am Platz ist, gibt es keine. Es wird regelmäßig gelüftet. Daher ist dieser Punkt erheblich überzogen in Stuttgart.
Ich bin gespannt, wie es weiter geht.
Ich würde noch gerne wissen, was die Attraktivität der beiden Damen mit ihrer unqualifizierten Vorgehensweise zu tun hat?

schrieb am 10.12.2020 um 23:03:59

Ja, möglicherweise hat die entsprechende Besetzung solcher Posten in BaWü mehr mit der neuen Quotenregelung zu tun. Somit wäre es nicht die Attraktivität der Damen, sondern ihre Verfügbarkeit zur Auffüllen der Frauenquote, unabhängig von jeglicher tatsächlichen Eignung.
Herr, wirf Hirn herab und wehe Du verfehlt den Kretschmann....

schrieb am 10.12.2020 um 20:30:56

Menschliche Behörde verkündet das "Wort Gottes"? Gemäß BRD: Ja - unanfechtbar! Ich wurde vom BRD-Gericht (AG Dorsten Az. 7 Ls - 29 Js 74/08 - 43/11) als "Häretiker", d.h. Dogmenleugner, verurteilt. Aber dieses Dogma wurde mir dabei trotz Nachfrage niemals genannt. Ebensowenig wurden meine Beweise zugelassen, dass "Vatikanum 2" kein Dogma verkündet hat. Die Erklärung für diesen Wahnsinn steht im Gerichtsprotokoll schwarz auf weiß: Es ist "völlig unerheblich, ob der Angeklagte Recht hat oder nicht." Nochmals: Exakt das ist die schriftliche Begründung des Gerichts. Und da ging es ganz explizit um das Wort Gottes, also um eine geoffenbarte Wahrheit (Dogma). Was Wunder, wenn bei der rein menschengemachten Corona-Religion erst recht jede Realität völlig unerheblich ist. Oder anders: Man kann nicht selektiv Wahrheit fordern, und erst recht kann man bei einem dezidiert antichristlichen Staat mit öffentlich-rechtlicher Bibelverbrennung irgendeinen Respekt für Recht und Ordnung erwarten.

Gast schrieb am 13.12.2020 um 01:31:56

Auf Grundlage welchen Gesetzes hat denn eigentlich das Gericht geurteilt? Mir ist kein Gesetz bekannt, dass das zulässt, außer einem Gesetz, das gegen Art. 5 GG verstößt und somit rechtswidrig ist: Gotteslästerung

Und wer betreibt eigentlich solche Strafverfahren wegen "Leugnung"

Lerserin schrieb am 10.12.2020 um 19:06:58

Lieber Herr Tolzin,
danke für den aufschlussreichen Bericht. An einer Stelle bin ich hängen geblieben: „Doch kann man das bei 25-jährigen attraktiven jungen Damen ohne Lebenserfahrung überhaupt erwarten?“ Was hat das Aussehen der Richterin mit ihrer Qualifikation zu tun? Ihre Formulierung finde ich hier unangebracht und erwarte von einem erfahrenen Journalisten etwas anderes - trotz aller verständlicher Aufgebrachtheit ob der Vorgehensweise der Justiz.

Gast schrieb am 14.12.2020 um 22:58:57

schrieb am 10.12.2020 um 16:35:32

Ich glaub nicht, dass die Anwältin und die Richterin Angst vor Corona haben. Ich denke, bei ihnen hat die "Solidaritätspropaganda" gewirkt und sie sehen keinen Anlass, die zu hinterfragen. Sie sehen sich zuständig für "Recht und Ordnung" und Dich, lieber Hans, als ein subversives Element.
Ein Recht des Andersdenkenden ist halt nur innerhalb des politisch gewollten Rahmens möglich. Grad die Maske ist ja hauptsächlich ein Signal des Zusammenhaltens, damit ist sie ein Tabu.
Meine Anerkennung für diese Vorführung der Stammessitten in der deutschen Rechtsprechung.

schrieb am 12.12.2020 um 17:43:06

Richter Thorsten Schleif:
„Zu viele Richter verstehen sich fast schon als Teil der Regierung und nicht als eigene Staatsgewalt.“

https://www.nachdenkseiten.de/?p=66971

„Wenn jemand mit dieser Verantwortung [nämlich die Corona-Maßnahmen der Regierung zu kippen] nicht fertig wird, soll er die Richterrobe ausziehen und an den Nagel hängen. Das macht ihn oder sie nicht zu einem schlechten Menschen, aber für das Richteramt ungeeignet.“

schrieb am 10.12.2020 um 15:46:32

Lieber Herr Tolzin,

Sie haben alles richtig gemacht, denn nun brauchen wir uns keiner Illusionen mehr hingeben, was die Prozesse von Dr. Wodarg und Dr. Füllmich betrifft.
Die erfahrenen Fachleute treffen auf die klassische Inkompetenz. Diesen Begriff habe ich schon vor 20 Jahren ca. kennengelernt, immer wenn es darum ging eine verantwortliche Stellung als Akademikerin zu erhalten bekamen genau solche Leute wie Sie sie kennengelernt haben den Posten.
Und nun zählen Sie 1 und 1 zusammen, wenn dass seit Jahren so läuft dann ist das überall so gelaufen
und deshalb funktioniert das auch überall so, wie es gerade funktioniert bis in die höchsten Kreise.
Das kommt mir vor wie beim Mühlespiel, kennen Sie das, wenn der Gegner die drei Steine besitzt und alle anderen Steine kassiert bis nichts mehr geht?
Genau so läuft das heute hier und überall, weil von langer Hand vorbereitet.
Ich möchte Sie nicht entmutigen, lieber Herr Tolzin, doch Sie sind zu schade, um von solchem Klientel niedergemacht zu werden.
Ich hätte ja die Damen gefragt, ob Sie Ihren Vater oder Großvater auch so neumalklug daherkommen und keinen Rat annehmen und sich für oberschlau halten? Die jungen Frauen in "Amt und Würde!" sollten einmal in sich gehen! Ich hoffe sie lesen hier mit!
Wehe denen, die das Böse gut nennen und das Gute böse; die Finsternis zu Licht machen und Licht zu Finsternis; die Bitteres zu Süßem machen und Süßes zu Bitterem! (5Mo 25,1; Spr 4,17; Jes 32,5; Hes 13,19; Am 5,7; Mi 3,2)
Bitte die Stellen in Klammern einmal aufschlagen, liebe Richterin und Staatsanwältin und alle Interessierten.
Alles Gute für Sie lieber Herr Tolzin!

Michael aus Sachsen schrieb am 10.12.2020 um 15:40:29

Guten Tag Herr Tolzin, bitte machen Sie weiter. Wir, meine Familie und viele, viele Freunde, hoffen auf Sie. Dieser Wahnsinn muß doch endlich mal ein Ende haben. Wieviele Studien aus Wissenschaft und Forschung werden noch benötigt, um wieder den klaren Menschenverstand in den Focus zu stellen? Jeden Tag gehe ich an einer Bushaltestelle von Schülern vorbei. Sie quasseln, sie daddeln, sie machen irgend was. Stehen quasi dicht neben einander. Alles ohne Maske. Aber in Bus und Schule müssen selbige MNS tragen. Wir sind keine Bildungs-, sondern Schildbürger geworden. Fehlt nur noch, dass wir rote und grüne Klammern an den Ohrläppchen zu tragen haben. Aber auch das würde man nicht mehr hinterfragen. Es ist einfach nicht mehr zu glaubenh, was im Land der Dichter und Denker so alles möglich geworden ist. Nochmals vielen Dank und hören Sie nicht auf. MfG Michael aus Sachsen

schrieb am 10.12.2020 um 16:26:52

Danke für den Zuspruch, aber bitte hofft nicht auf mich. Ich allein kann gar nichts bewirken, sondern allenfalls Vorreiter sein. Wir müssen zu Hundertausenden (alle, die in Berlin dabei waren...) Bußgeldbescheide provozieren und dagegen Widerspruch einlegen. Erst dann wird dies echte Wirkung entfalten!

schrieb am 10.12.2020 um 13:32:21

Hab es euch ja angekündigt klingt immer doof ist aber schmerzhaft wahr in diesem Falle.
Ach was hab ich mit Impfcoaches und Heiligen der Szene diskutiert und was haben alle auf die Rechtsstaatlichkeit hierzulande gehofft.

Ich kündige euch noch was an: Es kommt noch härter. Die Pandemie endet nie!
Sie schieben jetzt Virus für Virus hinterher, PRC für PCR und dann kommt nach ich schätze drei milden Impfstoffen der Hammer, der Sterilisator, der Mörder, der Krebserzeuger und der Gott, denn sie verändern ab nun unsere Genetik unsere heilige innere Geometrie, Struktur, unseren göttlichen Bauplan, nennt es wie ihr wollt.
Satan oder das Böse regieren diese Welt und wir können auf keinen offen ausser uns selbst Warten wir die Impfwelle ab und fangen wieder an zu demonstrieren, aber in Massen und zielgerichtet.

Grüße euch alle, bleibt stark und tankt Energie!

schrieb am 10.12.2020 um 13:23:26

Ein Erfahrungsbericht (per Email erhalten):

Noch kurz zu meiner Fahrt gestern nach Stgt zur Verhandlung von Hans Tolzin wegen Nicht-Masken-Tragens:

Bei der Ankunft im Amtsgericht wurde ich natürlich gleich aufgefordert, die Maske anzuziehen. Ich verwies auf mein Attest und wurde ins Freie geschickt, wo ca. 8 Polizisten standen. Ein Typ in Anzug (auf meine Frage der Inhaber des "Hausrechts" dort) sah sich das Attest dann an und sagte, das zähle nicht. Es begann eine Diskussion, wieso, in der er aber nicht schlüssig reagierte. Es fehle ihm die Glaubwürdigkeit - was das genau sei, wollte er nicht sagen.

Reine Schikane.

Inzwischen waren noch mehrere eingetroffen, viele auch ohne Maske.

Da kam das neue Argument: der Saal sei voll. Wir völlig erstaunt (eine Std. vorher). Es hieß dann, es seien 5 (!) Zuschauer zugelassen, 3 davon Presse.

Wir fühlten uns voll vera.... - zwei Männer sprachen das auch lautstark aus und pöbelten die Polizisten wütend an. Ich versuchte zu vermitteln und erntete dann ihre Wut direkt (verbal). Aber wir blieben dabei: wir sind eine friedliche Bewegung und wir schießen nicht mit denselben oder noch blöderen MItteln wie die Gegenseite!

Fakt ist, dass wir dann vor dem Gericht in dessen Innenhof "unter Polizeiaufsicht" 1,5 Std. rumstanden, einige bewegten sich dann noch in Kreisform (Gänsemarsch) und "patrouillierten" so etwas provokativ an den Polizisten vorbei, teilweise singend oder den Demo-Schlachtruf: "Frieden-Freiheit", "Freiheit-Frieden" von sich gebend.

Mein Autofahrer und ich gingen dann, weil es einfach kalt und ungemütlich war - er war auch noch barfuß, brrrrrrr!

T schrieb am 17.12.2020 um 12:33:54

Hier gibt es vielleicht einen Ansatzpunkt:
Man müsste die Gerichte bei Öffentlichen Prozessen dazu verpflichten, die Verhandlung im Netz live zu übertragen, da durch die Einschränkungen eine angemessene Zahl an Beobachtern nicht mehr gewährleistet ist.
Das wäre auch eine Petition wert...
Umgekehrt die Gerichte verklagen, wenn beianderen Prozesse mehr Menschen zugelassen werden...

Ich wünsche viel Erfolg! Immer mehr Menschen wachen auf, es kann sich nur noch um Monate handeln bis es alle kapiert haben.Und wenn Deutsche einmal etwas kapiert haben, dann gründlich und dann ist Schluss mit lustig. Denn dann macht auch die Polizei nicht mehr mit.

Gast schrieb am 12.12.2020 um 18:59:25

Es gab schon einmal eine Zeit, in der Kranke diskriminiert wurden und das war im Faschismus.
Mir ist gar nicht wohl dabei, daß die Schwächsten zuerst geimpft werden sollen.
Die Schweiz macht übrigens nicht mit, sie Swissmedic.

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