Millionen-Wette: Das Virenimperium schlägt zurück!

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Wird eine Tatsachenbehauptung allein dadurch zur Tatsache, dass sie von einem Virologen geäußert wird? Dies scheint zumindest die Haltung der bekannten Würzburger Virologin Prof. Ulrike Kämmerer zu sein, die nach zwei Jahren erfolgloser Ausschreibung nun die von Samuel Eckert versprochenen 1,5 Mio. Euro für den wissenschaftlichen Nachweis eines krankmachenden Coronavirus für sich fordert.

Zufallsgesteuerte Laborergebnisse statt wissenschaftlicher Virusnachweis

(Hans U. P. Tolzin, 9.12.2022) Wie regelmäßige Leser meiner Publikationen wissen, habe ich kürzlich die Forschungshistorie des sogenannten „Coronavirus“ aufgearbeitet und meine Ergebnisse in meiner Zeitschrift (impf-report Ausgabe Nr. 126) publiziert.

Das Ergebnis: Die Forscher missachteten von Anfang an, also ab 1930, eiserne Grundregeln der Medizin und der Wissenschaft, indem u. a. alternative Krankheitsursachen und Kontrollversuche nahezu komplett außer Acht gelassen wurden. Dies wird durch die historischen Originalpublikationen, auf die sich die geltende Mehrheitsmeinung bis heute bezieht, eindeutig belegt.

Auch eine Hochaufreinigung des angeblichen Erregers wird nirgendwo in der Fachliteratur berichtet. Das darf übrigens keineswegs mit einer sogenannten „Virusisolation“ verwechselt werden, so wie die gängige Lehrmeinung sie versteht. Und genau so eine Hochaufreinigung wäre ja eine Voraussetzung dafür, den Ursache-Wirkungs-Zusammenhang eindeutig belegen und verlässliche Labortests  entwickeln zu können.

Kurz gesagt: Einen wissenschaftlichen Beweis dafür, dass es ein spezifisches krankmachendes Coronavirus gibt, konnte ich trotz monatelanger Recherchen nicht finden. Alles, was es gibt, sind mehr oder weniger zufallsgesteuerte Labortest-Ergebnisse, die man zum Götzen erhebt.

Die erste Ausschreibung von 100.000 Euro im März 2020

Deshalb hatte ich auch am 20. März 2020, also kurz nach Ausrufung der angeblichen Corona-Pandemie durch die Weltgesundheitsbehörde WHO, einen Preis von 100.000 Euro für denjenigen ausgeschrieben, der bestimmte wissenschaftliche Kriterien für den Nachweis eines krankmachenden Coronavirus vorweisen kann. Diese Ausschreibung endete wie angekündigt am 31. Dez. 2020, ohne dass jemand ernsthaft versucht hat, die Bedingungen der Ausschreibung zu erfüllen.

Mit meiner Ausschreibung folgte ich dem Vorbild des Biologen Dr. Stefan Lanka, der ein paar Jahre vorher ebenfalls 100.000 Euro für den wissenschaftlichen Nachweis des krankmachenden Masernvirus ausgeschrieben hatte. Da die damaligen Bedingungen der Ausschreibung ein wenig unscharf formuliert waren, kam es zu einem Gerichtsverfahren über zwei Instanzen, welches Lanka schließlich mit der Unterstützung einiger Gutachter und wohl auch ein wenig Glück gewann. Das OLG Stuttgart urteilte schließlich, dass die speziellen Bedingungen der Ausschreibung vom Kläger nicht erfüllt worden seien – was aber, so der Richter bei der Urteilsverkündung, keineswegs bedeute, dass es das Masernvirus nicht gebe.

Die Ausschreibung von Samuel Eckert

Noch vor Ablauf meiner eigenen Ausschreibung Ende 2020 startete der bekannte Querdenker und Unternehmer Samuel Eckert im Dezember 2020 eine ähnlich Aktion, die er mit einem Preisgeld von zunächst 10.000 Euro ausstattete.

Eckert fordert die Widerlegung von sieben Postulaten, die sich in erster Linie um den fehlenden Nachweis unbedingt notwendiger Kontrollversuchen drehen, die seiner Ansicht nach durch die allgemein anerkannten Regeln der Deutschen  Forschungsgesellschaft eindeutig gefordert werden.

Er mobilisierte sehr schnell weitere Spenden für seinen „IsolateTruthFund“ und erhöhte die ausgeschriebene Summe schließlich im April 2021 mit finanzieller Unterstützung zwei weiterer Personen auf 1,5 Mio. Euro.

Wie fast zu erwarten war, tat sich die wissenschaftliche Welt trotz der ungewöhnlich hohen Summe auch bei Eckerts Ausschreibung sehr schwer, sich der Herausforderung zu stellen.

Fast genau zwei Jahre nach Beginn der erstmaligen Ausschreibung des IsolateTruthFund scheint nun doch etwas Bewegung in die Sache zu kommen:

Virologin Ulrike Kämmerer nimmt die Herausforderung an

Am 17. Oktober 2022 verschickt die Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich im Auftrag der Würzburger Virologin Prof. Ulrike Kämmerer, per Email ein Schreiben, adressiert an Samuel Eckert und seine Frau. Dieses Schreiben stellt Eckert u. a. in seinen Videos vom 10. November und 2. Dezember vor und zur Diskussion.

Ich stimme Eckert zu, wenn er davon ausgeht, dass eine seriöse Anwaltskanzlei eine solche offizielle und rechtswirksame Fristsetzung, zumal bei dieser Geldsumme, folgendermaßen verschicken würde:

a) schriftlich
b) mit Originalunterschrift
c) direkt an den Adressaten

Tatsächlich wurde das Schreiben jedoch folgendermaßen verschickt:

a) per Email
b) ohne Unterschrift
c) nicht direkt an Eckert, sondern an einen ihm bekannten Rechtsanwalt.

Erst aufgrund der freundlichen Weiterleitung sei Eckert von dem Schreiben informiert worden. Das alleine ist schon einigermaßen unverständlich, vor allem, wenn dies einer renommierten Anwaltskanzlei passiert.

Nun wäre das aber grundsätzlich nicht weiter schlimm, denn schließlich hat Schreiben Eckert letztlich ja erreicht und er hat dies auch öffentlich bestätigt. Doch das ist keineswegs alles:

Richtig merkwürdig wird es beim Inhalt des Schreibens. So heißt es darin, dass Frau Prof. Kämmerer „zweifelsohne“ den Nachweis der „Existenz eines Coronavirus“ erbringen werde. Allerdings könne dieser Nachweis erst dann vorgelegt werden, wenn feststehe, „dass es sich bei der Auslobung nicht um einen ausgemachten Betrug zu Lasten renommierter Wissenschaftler und der Spender handelt.“

Eckert habe deshalb binnen einer (unüblich kurzen) Frist bis zum 24. Oktober 2022 nachzuweisen, dass die Summe tatsächlich hinterlegt und sofort transferierbar sei.

Am 24. Oktober, also noch fristgerecht, bestätigt Eckert den Eingang des Schreibens:

„Sehr geehrter Herr Ulbrich, wir haben Ihre Email erhalten. Wir teilen Ihnen mit, dass [Rechtsanwalt X] uns in dieser Angelegenheit nicht anwaltlich vertritt. Wir können Ihren Schlussfolgerungen an dieser Stelle nicht folgen. Wir freuen uns, dass Frau Kämmerer den Nachweis antreten möchte. Wir melden uns zur gegebener Zeit mit einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen. Von Ihrer Fristsetzung sehen wir ab.“

Noch am gleichen Tag antwortet Rechtsanwalt Ulbrich per Email an Samuel Eckert:

„(…) Klarstellen wollte ich lediglich, dass unsere Mandantschaft den Nachweis der Existenz des Coronavirus bereits erbracht hat, worauf auch das Aufforderungsschreiben beruht. An den Fristablauf heute um 24 Uhr wird deshalb nochmals höflich hingewiesen. Mit dem Nachweis der ausgelobten Gelder wird unsere Mandantschaft den Nachweis öffentlich vorlegen.“

Drei Wochen später, am 17. November, schreibt RA Ulbrich:

„Sehr geehrter Herr Eckert, mit Bedauern hat unsere Mandantschaft zur Kenntnis genommen, dass die gesetzte Frist zum Nachweis des Vorhandenseins der Auslobungssumme zum 24.10.2022 fruchtlos verstrichen ist und nunmehr weitere 3 Wochen ins Land gezogen sind, ohne den geforderten Nachweis zu erbringen, obgleich Sie dies in einer Videobotschaft angekündigt hatten.

Statt, wie es sich gehört, inhaltlich auf unser Schreiben zu reagieren, veröffentlichen Sie die Tatsache, dass die Auslobungssumme trotz erklärter Auslobung nie hinterlegt war. (…)“

Ulbrich unterstellt Eckert im weiteren Verlauf des Schreibens, dass die ausgelobte Summe gar nicht zur Verfügung stehe, sonst hätte er dies ja nach der Erklärung Prof. Kämmerers, die Auslobungsbedingungen erfüllt zu haben, vorlegen können.

Des Weiteren sei der geforderte Nachweis des Vorhandenseins der Auslobungssumme durch die Hinterlegung der Summe beim Amtsgericht Würzburg zu erbringen, wobei ein von der Kanzlei Ulbrich vorgeschlagene „Auszahlungsprozedere“ zum Tragen kommen müsse.

Prof. Kämmerer werde ihrerseits die angeblich bereits erbrachten Nachweise erst dann vorlegen, wenn das Geld beim Amtsgericht Würzburg bereit stehe. Es wird dann eine Nachfrist bis zum 17. Dez. gesetzt, die Eckert einhalten müsse.

Am 21. November verweist Samuel Eckert in einer Email an RA Ulbrich auf die Leitlinien der DFG,  und dass es nicht allein ausreiche, den offiziellen Status eines Virologen innezuhaben, um von einem erfolgreich vorgenommenen Virusnachweis ausgehen zu können.

Am 28. November unterstellt RA Ulbrich in einer Email im Auftrag von Prof. Kämmerer, dass die ausgelobte Summe niemals vorhanden gewesen sei und auch niemals beabsichtigt war, sie bei Erfüllung der Auslobungsbedingungen auszuzahlen.

Dadurch, dass Eckert sich weigere, den Beweis für die Existenz der Auslobungssumme anzutreten, sei quasi der Beweis eines Betrugs erbracht.

Wobei Ulbrich der Beweis der Existenz des Geldes nicht ausreicht. Er verlangt vielmehr im Namen seiner Mandantin, dass es zusätzulich beim Amtsgericht Würzburg hinterlegt wird. Folgerichtig droht er damit, ansonsten einen Staatsanwalt einzuschalten.

Darüber hinaus bringt das Schreiben deutlich zum Ausdruck, dass jegliche Bewertung einer eventuell durch Prof. Kämmerer vorgelegten Unterlagen durch Eckert - oder einer von ihm einberufenen Kommission - abgelehnt wird, so als würde schon eine Tatsachenbehauptung allein schon dadurch zur Tatsache, wenn sie von einem Virologen  geäußert wird.

Was mag die wahre Absicht hinter der Aktion von Prof. Kämmerer sein?

Die Argumentation von RA Ulbrich ist entweder völlig irrational, oder aber es geht hier um etwas ganz anderes als um einen ernstzunehmenden Versuch, sich den Preis zu holen.

Denn nicht zuletzt der Masernvirusprozess gegen Dr. Stefan Lanka hat ja gezeigt, dass eine öffentliche Ausschreibung bei Erfüllung der Bedingungen zur tatsächlichen Auszahlung verpflichtet. Deshalb war Lanka vor der entscheidenden Verhandlung vor dem OLG Stuttgart auch in arge Bedrängnis gekommen, den ausgelobten Betrag für den Fall eines Falles tatsächlich bereit zu haben.

Ulrike Kämmerer ist eine der wichtigsten wissenschaftlichen Kritiker der Corona-Maßnahmen in Deutschland und damit auch eine der populärsten Personen in der coronakritischen Bevölkerung. Was mag sie dazu bewegt haben, derart merkwürdig und widersprüchlich auf die öffentliche Auslobung durch Samuel Eckert zu reagieren?

Möglichkeit A wäre, dass sie einfach zu oft von sogenannten „Virusleugnern“ angeschrieben oder sogar verbal angegriffen wurde, weil sie als Virologin logischerweise von der Existenz krankmachender Viren ausgeht.

Und tatsächlich treten nicht wenige Kritiker der Virushypothese derart fanatisch und rechthaberisch auf, dass man sie sich am besten auf Abstand hält. Der in Laufe der Zeit aufgeschaukelte Ärger könnte somit der Grund sein, dass die Schreiben derart irrational – und ihrerseits rechthaberisch – ausfallen, um endlich Ruhe vor diesen Attacken zu haben.

Möglichkeit B wäre, dass nicht öffentlich auftretende Kräfte Samuel Eckert und seine Webseite zum Schweigen bringen wollen, weil sie merken, dass die Virushypothese, mit deren Hilfe sie unzählige Milliarden verdienen, kurz vor dem Fall steht.

Falls dem so ist, haben sie entweder eine Menge Geld in die Hand genommen oder die Akteure durch Nötigung „überzeugt“. Für letzteres könnte sprechen, dass Prof. Kämmerer (meines Wissens nach) nicht selbst öffentlich zu der Aktion steht und RA Ulbrich seine Schreiben wiederholt nicht unterzeichnet.

Das Virenimperium schlägt zurück

Wie dem auch sei, es sieht für mich so aus, als wäre dies nur ein Vorgeplänkel für einen juristischen Angriff auf Samuel Eckert und die Einleitung eines Verfahrens gegen ihn, mit Hilfe eines systemkonformen Staatsanwalts.

Zahlreiche Beispiele, nicht zuletzt der rechtswidrige Umgang mit Michael Ballweg, dem Gründer der Querdenken-Bewegung, zeigen, dass unser Justizsystem nach 16 Jahren Merkel-Regierung offenbar durch und durch korrupt ist und nicht etwa dem Grundgesetz, sondern wohl mehr der globalen Finanzmafia dient.

Egal, wie das dann am Ende ausgeht, es werden die Mainstream-Medien Eckert bis dahin als Betrüger anprangern und vielleicht sogar versuchen, seine Existenzgrundlage zu zerstören.

Die eigentliche Frage nach dem wissenschaftlichen Virusbeweis würde dann in der öffentlichen Diskussion völlig nach hinten treten und jedem, der sich auf die Auslobung beziehen will, würde unterstellt, auf einen „allseits bekannten Betrüger“ reinzufallen.

Ich meine, die Art und Weise, wie sich das Virenimperium in Gestalt der Virologin Kämmerer und dem Rechtsanwalt Ulbrich gegen kritische Fragen wehrt, zeigt, dass die Virushypothese kurz vor dem Zusammenbruch steht und ihre Profiteure ziemlich verzweifelt sind.

So wie ich den überzeugten Christen Samuel Eckert einschätze, wird er sich nicht beirren lassen, wo auch immer ihn diese Angelegenheit hinführen wird. Sein Kampf für die Wahrheit ist glaubwürdig.

Was wir anderen beitragen können, ist vor allem, uns weiterhin eine eigene Meinung zu bilden, nicht auf die Massenmedien hereinzufallen und gute sowie sachliche Aufklärungsartikel zur Virusfrage munter zu verbreiten.

Interview Torsten Engelbrecht mit Samuel Eckert (25 Nov. 2022)

Nachtrag: Online-Gesprächsrunde mit Dr. Reiner Fuellmich, Dr. med. Claus Köhnlein, Dr. Hans-Joachim Maaz und Samuel Eckert, im Januar 2023.


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