Masernvirusprozess: Worüber wirklich entschieden wurde
(ht) Seit Tagen werde ich von wohlmeinenden Personen und Facebook-Freunden auf den neuesten Newsletter von Dr. rer. nat. Stefan Lanka hingewiesen, in dem er den endgültigen Sieg im sogenannten Masernvirusprozess proklamiert. Der Bundesgerichtshof (BGH), so der Tenor dieser Weiterleitungen, habe darüber entschieden, dass es keine Beweise für die Existenz des Masernvirus gebe. Das sei eine Sensation und jetzt gehe des den Viruserfindern an den Kragen. Leider haben die Wenigsten diesen Newsletter sorgfältig gelesen oder sich die Mühe gemacht, die Quellen zu überprüfen. Ja, der BGH hat vermutlich entschieden. Doch worüber genau?
In seinem Newsletter gibt Lanka bekannt, dass er den sogenannte Masernvirusprozess endgültig gewonnen habe. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe das Urteil des OLG Stuttgart vom Februar 2016 bestätigt. Dr. med. David Bardens, der Kläger, hatte beim BGH Revisionsbeschwerde gegen das OLG-Urteil eingelegt, und diese sei nun abgewiesen worden. [Nachtrag: Das privat hochgeladene BGH-Urteil]
Das Erste, was mich beim Lesen von Lankas Newsletter irritiert, ist das Fehlen von Originalquellen. Der BGH-Bescheid ist nämlich bis heute (Montag, 23. Jan.) nicht online verfügbar und ein PDF mit dem Originalschreiben des BGH und dem genauen Wortlaut der Begründung stellt Lanka leider auch nicht zur Verfügung. Das ist eigentlich nicht die Vorgehensweise eines echten Wissenschaftlers.
Wie offenbar auch viele andere Impfkritiker erhielt ich den Newsletter bzw. den Verweis auf ihn in den letzten Tagen mehrmals aus verschiedensten Richtungen. Der BGH habe entschieden, dass es keine Beweise für die Existenz des Masernvirus gäbe, so der Tenor.
Ich muss alle meine Leser herzlich bitten, vorsichtig mit der Weiterleitung von solchen Sensationsmeldungen zu sein, selbst wenn sie von prominenten Kritikern der Mainstream-Medizin stammen.
Es gibt zwei ganz wichtige Fragen, die bei der Beurteilung einer jeglichen Meldung zu stellen sind:
- Sind alle Behauptungen mit Quellen belegt?
- Kann der Autor zwischen Tatsachenbehauptung und Meinung unterscheiden?
Wenn keine Originalquelle angegeben ist, irritiert mich das. Wenn ich mich beim Lesen einer Meldung mehrmals frage, ob das jetzt eine Tatsachenbehauptung war (die ich ggf. anhand von angegebenen Quellen überprüfen kann) oder ob der Autor nur seine ganz persönliche Meinung und Interpretation von sich gibt, dann ist dies in der Regel keine Meldung, die ich an Dritte weiterleite!
Richtig ist, dass Stefan Lanka den Prozess in erster Instanz verloren und in zweiter Instanz gewonnen hat. Vermutlich ist es auch richtig, dass der BGH die Revision nicht zugelassen hat, so dass das Urteil des OLG Stuttgart nun rechtskräftig ist. Eine Originalquelle dazu liegt mir bislang jedoch nicht vor.
Doch worüber wurde entschieden? Darüber, dass es das Masernvirus gibt? Oder darüber, dass es keine Beweise für seine Existenz gibt?
Mitnichten. Das Gericht entschied nicht mehr und nicht weniger, dass die von Dr. Bardens vorgelegten sechs wissenschaftlichen Publikationen keinesfalls die Auslobungsbedingungen Lankas erfüllten - denn der hatte die Vorlage "einer" wissenschaftlichen Publikation mit einer vollständigen Beweisführung gefordert.
Lanka habe das Recht, die Bedingungen seiner Auslobung selbst zu definieren, so das OlG. Und die Bedingung, "eine" Publikation vorzulegen, sei nun mal nicht erfüllt. Damit hat sich das OLG recht klug aus der Affäre gezogen. Was wissenschaftliche Wahrheit sei, so der vorsitzende Richter während der Verkündung, könne nicht per Gerichtsbeschluss entschieden werden.
Alles, was das Urteil an Ergebnis bringt, ist allenfalls die Feststellung, dass es "die eine" Publikation mit einer vollständigen Beweisführung für die Existenz eines spezifischen krankmachenden Masernvirus nicht gibt.
Doch das wird die überwältigende Mehrheit der Impfexperten und Virologen kaum erschüttern. Denn, wie Prof. Dr. Dr. Harald Walach in seiner öffentlichen Stellungnahme zum Masernvirusprozess sehr richtig feststellt: Wissenschaft ist ein Konsensprozess. Sobald sich eine Ansicht bei der Mehrheit der beteiligten Wissenschaftler und Institute durchsetzt und in den Lehrbüchern steht, gilt dies fortan als unumstößliche Wahrheit.
Wenn wir also davon ausgehen, dass die Masern durch ein von außen in unsere Kinder eindringendes aggressives Virus verursacht werden, dann bedeutet dies nicht automatisch, dass es auch wahr ist. Es bedeutet, dass sich die einflußreichsten Forscher und Institutionen einig waren. Nicht mehr und nicht weniger.
Dass Wissenschaft zumindest in der Infektions- und Impfmedizin vor allem auf Konsens beruht, ist nach vielen Jahren Kommunikation mit den zuständigen Bundesbehörden auch meine Erkenntnis. Fragt man nur lange genug und präzise genug nach, landet man in der Regel bei der letzten Aussage: "Es steht in den Lehrbüchern, also ist es wahr." (Beispiel Antikörpertiter)
Natürlich muss die Frage nach dem Masernvirus neu gestellt und die historische Beweisführung mit modernen Methoden überprüft werden. Und das nicht nur beim Masernvirus, sondern bei allen sogenannten Infektionskrankheiten. Denn das Fehlen von Kontrollversuchen, das Stefan Lanka als auch Harald Walach richtigerweise reklamieren, zieht sich durch die gesamte Forschungsgeschichte.
Nochmals: Das Gerichtsurteil sagt allenfalls aus, dass es "die eine" Publikation offenbar nicht gibt. Es sagt nichts (!) über die Existenz oder Nichtexistenz des Virus aus. Es bleibt dem geneigten Leser also nicht erspart, sich eine eigene Meinung zu diesem Thema zu bilden, bevor er solche Meldungen an Freunde, Ärzte oder Behörden weiterleitet.
Wer es wirklich genauer wissen will, worum es in den sechs von David Bardens vorgelegten Publikationen ging und wie sie zu bewerten sind, dem empfehle ich die impf-report Ausgabe Nr. 110 vom April 2016 ("Gibt es das Masernvirus? - Versuch einer wissenschaftlichen Annäherung") oder mein neuestes Buch "Die Masern-Lüge", das vor wenigen Wochen im Kopp-Verlag erschienen ist.
Nachtrag am 25. Jan. 2017:
Das OLG Stuttgart geht laut mündlicher Urteilsverkündung und schriftlicher Begründung davon aus, dass es ein Masernvirus gibt. Auch wenn die Gutachten, die Stefan Lanka im Rahmen des Berufungsverfahrens dem OLG vorgelegt hat, in der Urteilsbegründung keine Rolle spielten, so halte ich es doch für sehr wahrscheinlich, dass sie den Ausschlag für das Urteil gegeben haben, das eben keine Entscheidung in der Existenzfrage fällt. Eine Berücksichtigung der Gutachten hätte einen Gutachterkrieg vor Gericht zur Folge gehabt - und das ist etwas, was unsere Richter für gewöhnlich meiden wie der Teufel das Weihwasser, denn schließlich gibt es in unserer Gesellschaft keine wirklich unabhängige Richterschaft (dazu müssten die Richter vom Volk gewählt statt von der Politik berufen werden). Mit einem Gutachterkrieg und der daraus entstehenden Öffentlichkeit hätte der Richter für seine Karriere sicherlich keine Pluspunkte gesammelt. Hätten diese Gutachten, die ich seinerzeit alle einsehen durfte, dem OLG Stuttgart nicht vorgelegen, wäre vermutlich das Urteil des LG Ravensburg bestätigt worden.
Kommentare
Hans U. P. Tolzin schrieb am 03.02.2018 um 10:34:07
Die Frage, wie genau "Virus" definiert wird und ob diese Definition erfüllt ist, ist nicht nur berechtigt, sondern notwendig.
Das ändert aber nichts daran, worüber das Gericht entschieden hat und worüber nicht.
Tomin schrieb am 03.07.2017 um 22:33:09
Könnte es vielleicht so sein, daß ZUERST die Erkrankung da ist und erst in der Folge der Organismus Viren und Bakterien bildet, um eine Heilung herbeizuführen? Nach den Erkenntnissen der modernen Molekularbiologie gibt es bis heute noch keinen einzigen Nachweis, daß es überhaupt ein Masernvirus gibt und dieses auch wirklich die Erkrankung auslöst. Vielleicht sucht man nach etwas, das es gar nicht gibt? Wie oft haben sich Wissenschaft und Medizin in den letzten 100 Jahren geirrt?
Studi schrieb am 29.05.2017 um 22:52:26
"Nein, das BGH hat mit Bestätigung des Urteils zu keinem Zeitpunkt die Nichtexistenz von Masern-Viren bestätigt. Die Zahlung des Preisgeldes wurde lediglich wegen eines Formfehlers abgewiesen: Bardens konnte nicht die exakten Voraussetzungen erfüllen, die Lanka in seiner Belobung forderte. Jedoch ist die Existenz des Masern-Virus durch mittlerweile über 19.000 Studien zweifelsfrei bewiesen."
Die vollständige Stellungnahme von Mimikama, einem unabhängigen Verein gibt es hier und auch um was es eigentlich in diesem Verfahren geht. Nämlich um das Preisgeld...
http://www.mimikama.at/allgemein/gibt-es-masern--
viren/
Gast schrieb am 15.07.2020 um 09:32:35
19.000 Studien werden hier in den Raum geworfen und nicht einmal eine einzige verlinkt oder zumindest genannt. also ist auch das wieder einmal ein Beispiel für "wenn ich etwas oft genug wdh. wird es wahr"
Gast schrieb am 24.02.2021 um 14:53:18
Leider gebe ich nicht mehr gerne Quellen an, da diese dann ziemlich häufig verschwinden auf nimmer Wiedersehen!
Henriette Schmitt schrieb am 20.04.2017 um 16:56:40
Ich gratuliere Herrn Stefan Lanka und wünsche ihm, dass der Kläger seine gerichtlich festgestellte Schuld endlich begleicht.
Ich gebe ja zu, dass die Gerichte hier pfeifenhaft gehandelt haben, aber seit Merkel ist Deutschland eb en so
Sylvia schrieb am 09.03.2017 um 19:23:17
Guten Abend, hier das Aktenzeichen vom Prozess.
OLG Stuttgart · Urteil vom 16. Februar 2016 · Az. 12 U 63/15
Sehr interessant und ein Teilerfolg. Lg
Leser schrieb am 03.02.2017 um 16:47:11
Schön zu sehen, dass auch hier eine (etwas) differenzierte Sicht zu Herrn Lanka besteht.
Aber "Richter werden von der Politik berufen"? Wie kommen Sie denn darauf? Und welcher Politiker soll dafür zuständig sein?
Hans schrieb am 25.01.2017 um 16:10:59
"Es gibt zwei ganz wichtige Fragen, die bei der Beurteilung einer jeglichen Meldung zu stellen sind:
Sind alle Behauptungen mit Quellen belegt?
Kann der Autor zwischen Tatsachenbehauptung und Meinung unterscheiden?"
Gilt das auch für Meldungen auf "Impfkritik.de" - und darf man da ggf. nach fehlenden Quellen fragen?
Hans U. P. Tolzin schrieb am 25.01.2017 um 17:13:23
Gast schrieb am 24.02.2021 um 14:50:26
Solange niemand nachweisen kann das man die Kochschen Postulate anwenden kann ist für mich nur ein Erweis erbracht worden. Eine körperliche Entledigung von Produzierten Giftstoffen. Virus heißt Gift/ Schleim.
Eberhard Adams schrieb am 30.01.2017 um 12:12:55
Heißt "zwei plus zwei ist vier" neuerdings Hans? Tri tra trOllala, zwei plus zwei ist wieder ..... vier.
christine schrieb am 02.02.2018 um 21:25:59
wenn ich aber die Gegenseite höre, die sagt, dass "im Masernvirus zelleigene Bestandteile (Ribosomen) enthalten sind" was bedeutet, dass "Masern" in der Klassifizierung als Virus per definitionem fraglich sein sollen.
Was sagt der Herr Tolzin dann?
Würde mich mal interessieren?
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