Masern: Gericht kassiert Zwangsgeld - interessante Begründung!
Durch den Nachweis des fehlenden Impfstatus bei Masern und die Wahrnehmung des Beratungsangebotes durch das Gesundheitsamt sei Zweck der Nachweis-pflicht lauf IfSG vollständig erfüllt. Da die Schulpflicht über der Nachweispflicht stehe, wäre ein Zwangsgeld nicht zielführend, denn dies käme einer Impfpflicht gleich (statt einer Nachweispflicht).
(Hans U. P. Tolzin, 21. Sept. 2023) Zitat der Meldung auf Telegram:
"Eine sehr gute Entscheidung, die Euch allen helfen kann, die Schulkinder haben, ist der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Neustadt an der Weinstraße vom 11. Mai 2023, Aktenzeichen 5 L 303/23.NW: Hier hatte das einstweilige Verfügungsverfahren Erfolg.
Den Eltern wurde ein Zwangsgeld auferlegt, weil das Schulkind nicht gegen Masern geimpft werden sollte. Beratung usw. hatte alles stattgefunden. Es gab KEIN Attest, also keine IUB. Es war schlicht die Weigerung der Eltern und des Kindes sich impfen lassen zu wollen.
Die Begründung des Gerichtes: Da die Schulpflicht die Nachweispflicht überwiegt, das Kind also auch ungeimpft in die Schule muss/kann, und jetzt für Euch laienhaft ausgedrückt..., ist ein Zwangsgeld sinnlos bzw. nicht zulässig, weil damit durch die Hintertüre eine Impfpflicht durchgesetzt würde.
Denn den Nachweis, dass das Kind nicht geimpft ist haben die Eltern ja erbracht, das sei zunächst ausreichend.
Die Eltern hatten sich insbesondere auf die noch offene Entscheidung für Schulkinder berufen, dass § 20 IfSG verfassungswidrig sei. Das ist nicht die einzige gute Entscheidung, aber eine echt SEHR GUTE BEGRÜNDUNG die man bei JEDEM Verwaltungsgericht vortragen kann."
Kommentar:
Es ist interessant, wie unterschiedlich das Ziel der im IfSG verankerten Nachweispflicht interpretiert werden kann. Wenn ich das Urteil richtig verstehe, erfüllen Eltern die gesetzliche Regelung, wenn sie Auskunft über den Impf- bzw. Immunstatus ihres Kindes geben, ggf. die Nachweise vorlegen und das Beratungsangebot des Gesundheitsamtes annehmen.
Als hilfreich könnte sich vielleicht erweisen, wenn die betroffenen Eltern nach oder während der Beratungein ein Gesprächsprotokoll anfertigen, mit dem Gesundheitsamt auf Korrektheit abstimmen und darauf bestehen, dass dieses der Akte hinzugefügt wird. Die Akte wird nämlich im Klagefall als Beweismittel dem Gericht vorgelegt. Können die Eltern nämlich nachweisen, dass ihre berechtigten Fragen von den Amtsärzten nicht zufriedenstellend beantwortet wurden, müsste ein unabhängiger Richter dies berücksichtigen.
Kommentare
Gast schrieb am 22.11.2023 um 13:07:40
Hallo,
das Gericht hat die Entscheidung des Gesundheitsamtes, welches das Zwangsgeld angeordnet hat, einkassiert. Diese Entscheidung wurde also als unzulässig erklärt und das Zwangsgeld muss an niemanden bezahlt werden.
Gast schrieb am 20.10.2023 um 19:34:37
Eilbeschluss: Titer-Nachweis Labor Sension vorläufig anerkannt
impfentscheidung.online/eilbeschluss-titer-nachweis-labor-sension-vorlaeufig-anerkannt/
Peter S. schrieb am 26.10.2023 um 08:49:47
so langsam tut sich was bei der Masern Lüge,
so auch hier:
Eilbeschluss: Titer-Nachweis Labor Sension vorläufig anerkannt
https://impfentscheidung.online/wp-content/uploads/2023/10/Beschluss-VG-Freiburg-1-K-3082_23-anonym.pdf
Total wichig für Kindergartenkinder !
Gast schrieb am 12.10.2023 um 18:59:44
Der neue Film UN-SICHTBAR von Patricia Marchart und Georg Sabransky widmet sich jenen unsichtbaren Kindern und jungen Menschen bei denen die Impfung gegen Corona schwerwiegende gesundheitliche aber auch soziale Nebenwirkungen zur Folge hatte.
www.un-sichtbar.com/
Gast schrieb am 12.10.2023 um 18:14:05
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof zur Zwangsgeldandrohung bei fehlendem Masernschutz
individuelle-impfentscheidung.de/aktuelles/detail/bayerischer-verwaltungsgerichtshof-zur-zwangsgeldandrohung-bei-fehlendem-masernschutz.html
Peter S. schrieb am 24.10.2023 um 12:09:49
der wichtige beschluss ist mittlerweile
veröffentlicht
Rechtsprechung
VGH Bayern, 21.09.2023 - 20 CS 23.1432
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-26247?hl=true
Peter S. schrieb am 27.09.2023 um 19:15:33
keine Sorge der Beschluss ist echt
notfalls anfragen per mail bei
poststelle@vgnw.jm.rlp.de
kann aber auch dort gekauft werden
der Beschluss vom 11. Mai 2023 wurde am 31. Mai 2023 rechtskräftig.
Gast mit Frage schrieb am 26.09.2023 um 13:32:27
Woher stammt das PDF? Wir haben versucht, unter dem Aktenzeichen und Datum das Urteil im Original beim VG Neustadt (RLP) zu finden, ohne Erfolg. Auch dejure.org hat hierzu keinen Eintrag. Kann dazu jemand eine verlässliche Aussage machen? Ein Link wäre schön. Danke!
Gast schrieb am 24.09.2023 um 20:01:12
Der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am 21. September 2023 geurteilt, dass ein Zwangsgeld und erst recht ersatzweise Zwangshaft bei Schulkindern im Rahmen der Masern-Impfnachweispflicht rechtswidrig sind.
https://t345034af.emailsys1a.net/mailing/206/6962599/2522268/319739/ba3fb3ced3/index.html
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VG Bayreuth, 14.11.2022 - B 7 S 22.1038
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Bayreuth&Datum=14.11.2022&Aktenzeichen=B%207%20S%2022.1038
Hans U. P. Tolzin schrieb am 24.09.2023 um 06:32:58
Ja, und dazu müssten wir unsere Angst vor Kontakt mit den "Autoritäten" überwinden und Schritt für Schritt auflösen.
Gast schrieb am 22.11.2023 um 10:01:07
Hallo!
Warum steht als Überschrift "Gericht kassiert Zwangsgeld"? Wurde dieses verlangt und eingezogen?
Vielen Dank für die Antwort!
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