Masern: Gericht kassiert Zwangsgeld - interessante Begründung!
Durch den Nachweis des fehlenden Impfstatus bei Masern und die Wahrnehmung des Beratungsangebotes durch das Gesundheitsamt sei Zweck der Nachweis-pflicht lauf IfSG vollständig erfüllt. Da die Schulpflicht über der Nachweispflicht stehe, wäre ein Zwangsgeld nicht zielführend, denn dies käme einer Impfpflicht gleich (statt einer Nachweispflicht).
(Hans U. P. Tolzin, 21. Sept. 2023) Zitat der Meldung auf Telegram:
"Eine sehr gute Entscheidung, die Euch allen helfen kann, die Schulkinder haben, ist der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Neustadt an der Weinstraße vom 11. Mai 2023, Aktenzeichen 5 L 303/23.NW: Hier hatte das einstweilige Verfügungsverfahren Erfolg.
Den Eltern wurde ein Zwangsgeld auferlegt, weil das Schulkind nicht gegen Masern geimpft werden sollte. Beratung usw. hatte alles stattgefunden. Es gab KEIN Attest, also keine IUB. Es war schlicht die Weigerung der Eltern und des Kindes sich impfen lassen zu wollen.
Die Begründung des Gerichtes: Da die Schulpflicht die Nachweispflicht überwiegt, das Kind also auch ungeimpft in die Schule muss/kann, und jetzt für Euch laienhaft ausgedrückt..., ist ein Zwangsgeld sinnlos bzw. nicht zulässig, weil damit durch die Hintertüre eine Impfpflicht durchgesetzt würde.
Denn den Nachweis, dass das Kind nicht geimpft ist haben die Eltern ja erbracht, das sei zunächst ausreichend.
Die Eltern hatten sich insbesondere auf die noch offene Entscheidung für Schulkinder berufen, dass § 20 IfSG verfassungswidrig sei. Das ist nicht die einzige gute Entscheidung, aber eine echt SEHR GUTE BEGRÜNDUNG die man bei JEDEM Verwaltungsgericht vortragen kann."
Kommentar:
Es ist interessant, wie unterschiedlich das Ziel der im IfSG verankerten Nachweispflicht interpretiert werden kann. Wenn ich das Urteil richtig verstehe, erfüllen Eltern die gesetzliche Regelung, wenn sie Auskunft über den Impf- bzw. Immunstatus ihres Kindes geben, ggf. die Nachweise vorlegen und das Beratungsangebot des Gesundheitsamtes annehmen.
Als hilfreich könnte sich vielleicht erweisen, wenn die betroffenen Eltern nach oder während der Beratungein ein Gesprächsprotokoll anfertigen, mit dem Gesundheitsamt auf Korrektheit abstimmen und darauf bestehen, dass dieses der Akte hinzugefügt wird. Die Akte wird nämlich im Klagefall als Beweismittel dem Gericht vorgelegt. Können die Eltern nämlich nachweisen, dass ihre berechtigten Fragen von den Amtsärzten nicht zufriedenstellend beantwortet wurden, müsste ein unabhängiger Richter dies berücksichtigen.
Kommentare
Peter schrieb am 23.02.2024 um 20:49:02
Großer Erfolg für Kritiker des sog. „Masernschutzge-setzes“ – Verwaltungsgericht Düsseldorf ordnet auf-schiebende Wirkung gegen behördliche Zwangsgeld-androhung an mit teilweiser neuer Begründung
https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Grosser_Erfolg_fuer_Kritiker_des_sog._Masernschutzgesetzes_Verwaltungsgericht_Duesseldorf_ordnet_aufschiebende_Wirkung_gegen_behoerdliche_Zwangsgeldandrohung_an_mit_teilweiser_neuer_Begruendung
Peter schrieb am 22.02.2024 um 08:47:51
LANDESANWALTSCHAFT BAYERN
teilt mit
https://www.landesanwaltschaft.bayern.de/media/themenbereiche/gesundheit_und_verbraucherschutz/2024-02-05_infektionsschutzrecht.pdf
Peter schrieb am 19.02.2024 um 10:01:23
OLG Celle : Aussetzung Bußgeldverfahren bei schulpflichtigen Kindern
Obergerichtliche Weichenstellung durch OLG Celle
Das OLG Celle hat vor diesem Hintergrund erfreulicherweise am 15.02.2024 die Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde mit folgenden Worten „ausgesetzt“:
https://kanzlei-rohring.de/2024/02/17/olg-celle-aussetzung-bussgeldverfahren-bei-schulpflichtigen-kindern/
Peter schrieb am 31.01.2024 um 17:54:44
hier das Urteil des VGH Bayern
AN 18 S 23.1763
https://irp.cdn-website.com/8da8c3e3/files/uploaded/KANZLEI_441_BayVGH_Beschluss_v_240115_Zwangsgeld_Masern_Impfpflicht-0f81bb0a.pdf
Gast schrieb am 30.01.2024 um 14:20:53
Ganz aktuell:
https://youtu.be/2IaDJhmNYtU?feature=shared
https://kanzlei-rohring.de/2024/01/29/kein-zwangsgeld-bei-schulpflicht-moeglich-entscheidung-bay-vgh-15-01-2024/
Gast schrieb am 09.01.2024 um 15:57:57
Jahresvorausschau für 2024, betreffend das sog. "Masernschutzgesetz" und das Menschenrechtsbe- schwerdeverfahren gegen das Covid-Teilimpfpflichtge-setz
https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Jahresvorausschau_fuer_2024_betreffend_das_sog._Masernschutzgesetz_und_das_Menschenrechtsbeschwerdeverfahren_gegen_das_Covid-Teilimpflichtgesetz
Gast schrieb am 22.11.2023 um 10:01:07
Hallo!
Warum steht als Überschrift "Gericht kassiert Zwangsgeld"? Wurde dieses verlangt und eingezogen?
Vielen Dank für die Antwort!
Gast schrieb am 22.11.2023 um 13:07:40
Hallo,
das Gericht hat die Entscheidung des Gesundheitsamtes, welches das Zwangsgeld angeordnet hat, einkassiert. Diese Entscheidung wurde also als unzulässig erklärt und das Zwangsgeld muss an niemanden bezahlt werden.
Gast schrieb am 20.10.2023 um 19:34:37
Eilbeschluss: Titer-Nachweis Labor Sension vorläufig anerkannt
impfentscheidung.online/eilbeschluss-titer-nachweis-labor-sension-vorlaeufig-anerkannt/
Peter S. schrieb am 26.10.2023 um 08:49:47
so langsam tut sich was bei der Masern Lüge,
so auch hier:
Eilbeschluss: Titer-Nachweis Labor Sension vorläufig anerkannt
https://impfentscheidung.online/wp-content/uploads/2023/10/Beschluss-VG-Freiburg-1-K-3082_23-anonym.pdf
Total wichig für Kindergartenkinder !
Gast schrieb am 12.10.2023 um 18:59:44
Der neue Film UN-SICHTBAR von Patricia Marchart und Georg Sabransky widmet sich jenen unsichtbaren Kindern und jungen Menschen bei denen die Impfung gegen Corona schwerwiegende gesundheitliche aber auch soziale Nebenwirkungen zur Folge hatte.
www.un-sichtbar.com/
Gast schrieb am 12.10.2023 um 18:14:05
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof zur Zwangsgeldandrohung bei fehlendem Masernschutz
individuelle-impfentscheidung.de/aktuelles/detail/bayerischer-verwaltungsgerichtshof-zur-zwangsgeldandrohung-bei-fehlendem-masernschutz.html
Peter S. schrieb am 24.10.2023 um 12:09:49
der wichtige beschluss ist mittlerweile
veröffentlicht
Rechtsprechung
VGH Bayern, 21.09.2023 - 20 CS 23.1432
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-26247?hl=true
Peter S. schrieb am 27.09.2023 um 19:15:33
keine Sorge der Beschluss ist echt
notfalls anfragen per mail bei
poststelle@vgnw.jm.rlp.de
kann aber auch dort gekauft werden
der Beschluss vom 11. Mai 2023 wurde am 31. Mai 2023 rechtskräftig.
Gast mit Frage schrieb am 26.09.2023 um 13:32:27
Woher stammt das PDF? Wir haben versucht, unter dem Aktenzeichen und Datum das Urteil im Original beim VG Neustadt (RLP) zu finden, ohne Erfolg. Auch dejure.org hat hierzu keinen Eintrag. Kann dazu jemand eine verlässliche Aussage machen? Ein Link wäre schön. Danke!
Gast schrieb am 24.09.2023 um 20:01:12
Der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am 21. September 2023 geurteilt, dass ein Zwangsgeld und erst recht ersatzweise Zwangshaft bei Schulkindern im Rahmen der Masern-Impfnachweispflicht rechtswidrig sind.
https://t345034af.emailsys1a.net/mailing/206/6962599/2522268/319739/ba3fb3ced3/index.html
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VG Bayreuth, 14.11.2022 - B 7 S 22.1038
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Bayreuth&Datum=14.11.2022&Aktenzeichen=B%207%20S%2022.1038
Hans U. P. Tolzin schrieb am 24.09.2023 um 06:32:58
Ja, und dazu müssten wir unsere Angst vor Kontakt mit den "Autoritäten" überwinden und Schritt für Schritt auflösen.
Peter schrieb am 28.07.2024 um 09:07:19
weiterser wichtiger Beschluss
Gericht: VG Hamburg 14. Kammer
Entscheidungsdatum: 05.06.2024
Aktenzeichen: 14 E 923/24
.....
3. Die Aufforderung zur Vorlage eines Nachweises nach § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG binnen 14 Tagen
ab Zustellung der Aufforderung erweist sich bei Personen, bei denen keine Anhaltspunkte
für eine Impfunfähigkeit oder eine bestehende Immunität gegen Masern vorliegen, regelmäßig
als ermessensfehlerhaft.
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