Was bei der Meldung einer möglichen Impfkomplikation zu beachten ist

Meldepflicht seit 2001 - Bußgeld bis 25.000 Euro

Seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gibt es eine Meldepflicht für alle Verdachtsfälle einer Impfkomplikation. Diese Meldepflicht betrifft jetzt auch Heilpraktiker. Das Nichtmelden eines Verdachtsfalls wird mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro bedroht! Das IfSG im Wortlaut. Wird der impfende oder behandelnde Arzt vom Patienten bzw. dessen Angehörigen auf den möglichen Zusammenhang hingewiesen und meldet er trotzdem den Verdachtsfall nicht weiter, riskiert er eine Anzeige. Kann der Patient nachweisen, dass er den Arzt auf den Verdachtsfall hingewiesen hat, kann es durchaus zu einer Verurteilung kommen.


WARUM sollten Sie melden?

Zum einen ist es natürlich wichtig, dass das PEI als zuständige Bundesbehörde es so früh wie möglich mitbekommt, wenn ein Impfstoff im größeren Ausmaß Probleme verursacht. In der Praxis ist dies leider nur bedingt Konsequenzen, denn erfahrungsgemäß reagiert das PEI erst dann, wenn die Öffentlichkeit auf anderem Wege Kenntnis von schweren Nebenwirkungen oder Impfschäden durch Impfstoffs genommen hat (siehe z. B. Ticovac, Hexavac, Gardasil).

Das größte Problem ist jedoch, dass die allgemeine Melderate unserer Schätzung nach weniger als ein Promille beträgt (offizielle und unbestätigte Schätzungen liegen zwischen 3 bis 20 Prozent, eine eigene Umfrage unter Heilpraktikern und Naturheilärzten auf dem Stuttgarter Impfsymposium ergab eine Melderate von weniger als 1 Prozent).

Dies ist einer der Gründe, warum es bisher nicht zur längst fälligen öffentlichen Impfdiskussion in Deutschland gekommen ist. Deshalb möchten wir Sie dringend bitten, jeden Verdachtsfall zu melden.


WAS sollten Sie melden und was nicht?

Impfkomplikation ist jede nach einer Impfung aufgetretene Krankheitserscheinung, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer Impfung stehen könnte und die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht. Kurzzeitig vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen, die als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff anzusehen sind, sind keine Impfkomplikationen, z.B.

Krankheitserscheinungen, denen offensichtlich eine andere Ursache als die Impfung zugrunde liegt, sind ebenfalls keine Impfkomplikationen. Zitat von der PEI-Webseite

Auf einen einfachen Nenner gebracht: Meldepflichtig ist jede ernsthafte gesundheitliche Schädigung im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung, wenn es gleichzeitig keine andere plausible Erklärung für die Erkrankung gibt.


WOMIT sollten Sie melden?

Meldeformular und Online-Meldung

Online-Meldung, auch für Patienten


WOHIN sollten Sie melden?

Der übliche Meldeweg ist der über das örtliche Gesundheitsamt. Schicken Sie das Meldeformular per Fax oder Brief dorthin oder bringen Sie es persönlich vorbei. Falls Sie sich Sorgen machen, dass Sie beim örtlichen Gesundheitsamt mit der Meldung "auffallen", können Sie auch direkt an das PEI melden: Fax-Nr.: 06103/77-123

Parallel können Sie zusätzlich an das Melderegister der pharmaunabhängigen Zeitschrift "arznei-telegramm" melden: Fax-Nr.: 030/79490220. Dort ist man unter Umständen wesentlich früher bereit, durch eine entsprechende Veröffentlichung zu reagieren.

Wenn Sie Betroffener sind und weder einen Arzt noch einen Heilpraktiker oder Apotheker finden, der Ihren Fall meldet, können Sie dies auch selbst tun. Seit kurzem ist dies auch offiziell möglich. Das PEI ist verpflichtet, jede Meldung zu registrieren!


WAS ist bei der Meldung zu beachten?



 

 

 

 

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