Impfschäden in Brandenburg: Die falschen Fragen
(ir) Eine interessante Anfrage stellte die Abgeordnete Dr. Saskia Ludwig (CDU) im September 2010 an die Landesregierung von Brandenburg. Unter anderem wollte sie die jährliche Anzahl von Impfschäden nach öffentlich empfohlenen Standard-Impfungen wissen.
Die Antwort: Zwischen 2002 und 2010 wurden in Brandenburg vier Anträge auf Anerkennung von Impfschäden gestellt. Daraus, dass weder erwähnt wurde, wie viele von diesen vier Anträgen abgelehnt oder angenommen wurde, ist zu schließen, dass die Verfahren noch laufen. Die Laufzeit der Impfschadensanerkennungsverfahren von acht und mehr Jahren zeigt schon einen der wesentlichen Gründe auf, warum so wenig Anträge von den Betroffenen gestellt werden.Ein weiterer Grund ist der Umstand, dass der Gesetzgeber zwar die Haftung für negative Folgen von öffentlich empfohlenen Impfungen übernimmt, die Beweislast jedoch den Opfern auferlegt. Da die Datenlage über die Auswirkung der verschiedenen Inhaltsstoffe auf die hochkomplexen Abläufe im lebenden Organismus sehr beschränkt ist, ist das Anerkennungsverfahren in den meisten Fällen aussichtslos.
Impfungen sind rechtlich gesehen Körperverletzungen bei Gesunden und bedürfen der mündigen Einwilligung. Mündig einwilligen kann jedoch nur, wer ausgewogen und umfassend informiert ist. Dazu gehört auch die Frage, wie viele mögliche Impfkomplikationen insgesamt gemeldet wurden und bei wie vielen dieser Meldungen Behörden und Hersteller den vermuteten Zusammenhang begründet ausschließen können. Jährlich werden in Deutschland durchschnittlich über 1.500 Verdachtsfälle von Impfkomplikationen gemeldet, darunter mehr als 30 Todesfälle. Die Melderate liegt je nach Quelle bei fünf Prozent bis hin zu einem Promille. Dementsprechend müsste man diese Zahlen mit mindestens 20 oder gar Tausend multiplizieren, um auf die tatsächliche Häufigkeit von Erkrankungen im Zusammenhang mit Impfungen zu kommen.
Stelle ich nun die Frage, wie viele dieser Fälle als Impfschäden anerkannt wurden, dann liegt die Zahl nur bei wenigen Dutzend jährlich. Stelle ich dagegen die Frage, bei wie vielen der gemeldeten Erkrankungen die Behörden und Hersteller den Zusammenhang mit der vorausgegangenen Impfung definitiv ausschließen können, so lautet die Antwort: Bei keinem Einzigen! Sie sehen also: Die Veränderung der Fragestellung bringt ein völlig gegensätzliches Ergebnis - mit ganz anderen politischen Konsequenzen - zustande.
Weitere Fragen von Dr. Ludwig betrafen die Erkrankungs- und Durchimpfungsraten in Brandenburg. Laut Antwort waren z. B. von den Schulabgängern der 10. Klassen über 98 % der Kinder mit vorgelegtem Impfpass zwei mal gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft. Allerdings bleibt bei solchen Statistischen regelmäßig die Rate derjenigen ohne Impfausweis unberücksichtigt. Diese betrug bei diesen Zehnt-Klässlern durchschnittlich 12 %. Gleichzeitig wurden in ganz Brandenburg bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren im Jahresdurchschnitt etwa 5 mal Masern, 8 mal Mumps und 1 mal Röteln erfasst. Die Unterschlagung der "Impfpass-Muffel" macht aus Sicht der Gesundheitsbehörden durchaus Sinn. Denn sonst könnten manche Eltern ihnen die peinliche Frage stellen, wie es sein kann, dass unter den Zigtausenden nicht oder nicht ausreichend Geimpften trotzdem nur derart selten Erkrankungen auftreten.
Wobei der Impfstatus der Erkrankten in der Regel gar nicht erfasst wird.