foodwatch gewinnt Prozess gegen Bayerisches Umweltministerium
Wenn Behörden Informationen vorliegen, haben Bürger das Recht, diese einzufordern. Von diesem Recht dürfen sie weder Wucherrechnungen noch Fehlentscheidungen von Beamten abhalten. Das Verwaltungsgericht in München hat nun eine Gebührenfestsetzung des Bayerischen Umweltministeriums für Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) für rechtswidrig erklärt. Die Richter gaben damit einer Klage von foodwatch gegen einen Kostenbescheid des Ministeriums statt: Für die Weitergabe von Daten zur Uranbelastung von Mineralwässern – die zudem erst deutlich nach den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen erfolgte – stellte das Ministerium foodwatch nicht weniger als 1.132 Euro in Rechnung. Ein Betrag, den niemand aus der Portokasse zahlt. Und der Bürger im Zweifelsfall davon abhält, ihr Recht auf Information in Anspruch zu nehmen.
foodwatch hatte im August 2008 beim Bayerischen Umweltministerium Uranwerte von Mineralwasser angefragt. Die Beamten hätten nur nach den Aktenordnern greifen müssen, in denen die Zahlen bereits dokumentiert waren. Stattdessen baten sie die Hersteller um Stellungnahmen – obwohl eine Anhörung der Unternehmen nicht erforderlich war. "Der Urangehalt von Mineralwässern kann [...] von jedermann durch Messung festgestellt werden, so dass es sich nicht um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis handelt", stellt das Gericht klar.
Den Kostenbescheid hob das Verwaltungsgericht nun auf. Gebühren dürfen Bürger nicht davon abschrecken, sich zu informieren, und sie müssen verhältnismäßig sein, betonten die Richter. "Gemessen an diesen Grundsätzen sind die [...] Gebühren und Auslagen in der konkret festgesetzten Höhe rechtswidrig", heißt es im Urteil.
Dieser Rechtsspruch macht deutlich, dass das VIG nicht funktioniert: Wachsweiche Gesetze verunsichern Beamte wohl so sehr, dass sie, bevor sie Informationen an Bürger herausgeben, bei den Unternehmen um Erlaubnis bitten – nach dem Prinzip: Im Zweifel für die Wirtschaft und gegen das Bürgerrecht! Ein Praxistest von foodwatch hatte übrigens gezeigt, dass rund 80 Prozent solcher Anfragen ohne Auskunft bleiben.
Deshalb ist eine umfassende Reform des VIG dringend nötig. Verleihen Sie dieser Forderung von foodwatch jetzt mit Ihrer Stimme Nachdruck:
http://www.foodwatch.de/vig-aktion
Quelle: foodwatch-Newsletter vom 26. Nov. 2010