Müssen Eltern dem Gesundheitsamt den Impfstatus ihrer Kinder melden?
Frage:
Meine Tochter kam gerade aus der Schule. Dort ist wie jedes Jahr in der 5. Klasse eine Kontrolle des Gesundheitsamts gewesen. Es wurden vorher die Impfpässe eingesammelt und dann Impfempfehlungen erteilt bzw. auf Impflücken hingewiesen, sowie auffällige Hör-, Gewichts- und Sehbefunde.
Nun bekommt man einen blauen Zettel (mit Name des Schülers etc.) für den behandelnden Arzt mit, der diesen auszufüllen und an das Gesundheitsamt zurückzugeben hat. Vorher haben wir noch als Rückmeldung einen Zettel zu unterschreiben, dass wir den blauen Zettel zur Kenntnis genommen haben.
Da fragt sich, in welcher schwarzen Liste man jetzt landet, wenn man der Impfempfehlung nicht nachkommt - ziviler Ungehorsam???
Ist diese Vorgehensweise in allen Bundesländern so? Wir wohnen in Niedersachsen. Viele Grüße sendet Elke G.
Antwort:
Zunächst etwas Grundsätzliches: Eine verbindliche behördliche Anordnung muss bestimmte Formvorschriften erfüllen, z. B. der Hinweis auf Gesetze und Paragraphen, auf die man sich bezieht und eine Rechtsbehelfsbelehrung. Siehe als Beispiel eine Zahlungsaufforderung der Behörden nach Geschwindigkeitsüberschreitung oder Falschparken.
Soweit die Aufforderungen des Gesundheitsamts keine präzisen rechtlichen Bezüge auf ein Gesetz enthalten, können Sie sie im Prinzip einfach ignorieren.
Doch selbst, wenn ein Gesetz angegeben wurde, dann sollte dieses im Internet genau nachgelesen und geprüft werden, ob die behauptete Verpflichtung für Eltern dort auch wirklich eindeutig formuliert ist. Aus einer Verpflichtung der Gesundheitsbehörde zur Erhebung des Impfstatus ergibt sich z. B. nicht automatisch eine Pflicht für Eltern, den Impfpass vorzulegen! Und selbst dann, wenn diese Pflicht formuliert ist, ist sie irrelevant, wenn im Falle einer Verletzung dieser Pflicht keine Konsequenz z. B. in Form eines Bußgeldes oder Beugehaft formuliert ist.
Ist der Gesetzestext im Internet nicht zu finden, können Sie die Behörde um den genauen und vollständigen Text des entsprechenden Paragrafen bitten. Das bringt auch für die Behördenmitarbeiter einen Lerneffekt mit sich, da sie oft selbst uninformiert sind.
Wenn Sie wissen wollen, was das Gesundheitsamt über Ihre Familie speichert, fordern Sie doch einfach mal allgemeinen Einblick in Ihre Daten - ohne Bezugnahme auf das Impfthema.
Die Gesundheitsbehörden der Bundesländer haben sich auf der Nationalen Impfkonferenz verpflichtet, ihr Möglichstes zu tun, um die Durchimpfungsraten zu erhöhen. Die Umsetzung kann durchaus unterschiedlich aussehen.
Bitte beachten Sie: Ich bin kein Jurist, kann keine Rechtsberatung geben und äußere hier nur meine persönliche Meinung.