Masern: Ärzteverband missbraucht Tod einer 13-jährigen für Impf-Marketing

 Cover der Masernausgabe der Zeitschrift "impf-report"
  

(ht) Den durch ihren Tod beendeten vierjährigen Leidensweg der 13-jährigen Natalie nahm der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte zum Anlass, für die Masernimpfung zu werben. Der Tod des Mädchens hätte angeblich verhindert werden können, wenn das Kind, dass Natalie vor 10 Jahren in einer Kinderarztpraxis angesteckt habe, geimpft worden wäre. Seit damals habe sie an einer chronischen Maserngehirnentzündung (SSPE), als Folge einer Komplikation gelitten, die schließlich ausgebrochen sei und zum Tode geführt habe. Zahlreiche Medien haben die Pressemeldung nun aufgegriffen.

Kommentar:

Die Geschichte von den Masern-Spätfolgen, die angeblich vor zig Jahren durch ein ungeimpftes Kind ausgelöst wurden, enthält einige Ungereimtheiten und Widersprüche.

Zum einen wird nicht gemeldet, dass Natalie ungeimpft gewesen sei. Es ist als davon auszugehen, dass sie als damals etwa Dreijährig TROTZ ihrer eigenen Masernimpfung an Masern erkrankt ist. Womöglich hätte sie die Masern ohne diese Impfung sogar ganz normal überstanden und hätte danach lebenslang natürliche Immunität genossen.

Zum zweiten ist es schon recht abenteuerlich, ohne Nachweis zu behaupten, der 10 Jahre zurückliegende Kontakt zu einem bestimmten ungeimpften Kind sei die Ursache ihres Todes. Natalie hätte sich genau so gut bei einem frisch geimpften Kind anstecken können. Die Masernimpfung ist eine sogenannte Lebendimpfung und frisch geimpfte Kinder sind somit - aus schulmedizinischer Sicht - Virenausscheider. Solche Kinder sind in den meisten Kinderarztpraxen weitaus häufiger anzutreffen.

Zum Dritten gibt es für die Masernimpfung gar keinen Wirkungsnachweis. Bei der Zulassung wird ausschließlich die Zahl der spezifischen Antikörper im Blut erhoben. Die zuständigen Bundesbehörden können jedoch laut der kritischen Zeitschrift "impf-report" keinerlei wissenschaftliche Beweise dafür anführen, dass Menschen mit hohen Titerwerten gesünder sind als Menschen mit fehlenden  Antikörpertitern. Der „impf-report“ hält deshalb die Schutzwirkung des Antikörpertiters für einen wissenschaftlichen Mythos.

Als viertes und letztes muss darauf hingewiesen werden, dass zahlreiche Medikamente, die von Schulmedizinern unverantwortlicherweise bei Masern zur Symptomunterdrückung verabreicht werden, als Nebenwirkung eine Gehirnentzündung verursachen können. Ich halte es für viel wahrscheinlicher, dass die angeblichen SSPE durch eine medikamentöse Behandlung ausgelöst wurde.

Masern sind eine harmlose Kinderkrankheit, die durch die Überwindung der Armut schon vor Jahrzehnten in Deutschland ihren Schrecken verloren hat und in der Regel ohne Komplikationen verlaufen. Eltern und Erzieher beobachten regelmäßig regelrechte Wachstumsschübe nach durchstandenen Masern, was darauf hindeutet, dass die Masern sogar eine sinnvolle Maßnahme der Natur darstellen, um die Entwicklung eines Kindes zu fördern.

Komplikationen haben in der Regel individuelle Ursachen, die durch eine sorgfältige und umfassende Anamnese – die in der Schulmedizin schon lange nicht mehr üblich ist – festgestellt und behandelt werden können.

Zwischen dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und der auf Gewinnmaximierung fixierten Pharmaindustrie besteht ein ungutes Abhängigkeitsverhältnis, was die Verbreitung solcher Meldungen, die nicht mehr als reine Marketing-Aktionen für Impfungen darstellen, hinreichend erklärt.

Pressemeldung des Ärzteverbandes

Hintergrund-Infos:

impfkritik.de über Masern

Masernausgabe der Zeitschrift "impf-report"

 

Korrektur und Ergänzung am 26. Dez. 2011

Natalie wurde neuen Informationen zufolge, die mir inzwischen vorliegen, im Säuglingsalter angesteckt und war ungeimpft. Somit kann es sich hier nicht um einen sogenannten "Impfdurchbruch" gehandelt haben. Insofern muss ich meine obenstehenden Ausführungen korrigieren. 

Andererseits wurde mich jedoch bestätigt, dass die Mütter der beiden später an SSPE erkrankten Kinder, die sich damals als Säuglinge in dieser Kinderarztpraxis angesteckt haben sollen, gegen Masern geimpft waren. Da geimpfte Mütter ihren Kindern allenfalls einen geringen Nestschutz mitgeben können, muss die Erkrankung dieser Säuglinge als Folge der Massenimpfung angesehen werden. Früher, als es noch keine Masernimpfung gab, waren Säuglingsmasern unbekannt. Damit sind - aus rein schulmedizischer Sicht - auch die SSPE-Spätfolgen eine Folge der Masernimpfung. Dies vergisst der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte leider zu erwähnen - ein Indiz mehr für seine Abhängigkeit von industriegeleiteten Interessen, denen eine ausgewogene Information der Bevölkerung nicht gelegen sein kann.

 

 

 

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