Was Impfstoffe von Toastern unterscheidet
(ir) Zu jedem Autotypen gibt es vom ADAC eine Pannenstatistik, in der die Anzahl der auf deutschen Straßen fahrenden Fahrzeuge berücksichtigt wird, um die Vergleichbarkeit der Typen zu gewährleisten. Das sieht das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), in Deutschland zuständig für die Impfstoffsicherheit jedoch ein bisschen anders: Die Vergleichbarkeit der einzelnen Impfstoffe bezüglich ihrer Risiken hat die deutschen Eltern nicht zu interessieren, denn die Anzahl der verimpften Dosen ist ein "Geschäfts- und Betriebsgeheimnis" der Hersteller.
Wenn Sie ein Auto kaufen wollen, können Sie sich beim ADAC über die Pannenanfälligkeit der verschiedenen Typen informieren, kaufen Sie einen Toaster oder ein anderes elektrisches Gerät, wenden Sie sich möglicherweise an Stiftung Warentest. Bei Produkten des alltäglichen Bedarfs ist der Vergleich selbstverständlich.
Bei Impfstoffen ist das anders. Obwohl ihre Verabreichung eine Körperverletzung darstellt, wenn keine mündige Einwilligung des Impflings bzw. seiner Sorgeberechtigten vorliegt oder wenn auch nur eine Aufklärung über die Risiken unterblieben ist, gab es bis vor wenigen Jahren keinerlei Informationen über die vom PEI erfassten Impfkomplikationen zu den jeweiligen Produkten.
Erst eine Anfrage der Zeitschrift "impf-report", die sich auf das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) berief, zwang die Behörde dazu, diese Daten offen zu legen. Eine Vergleichbarkeit der Impfstoffe bezüglich ihrer Risiken war damit jedoch noch nicht gegeben, denn dazu benötigt man die Anzahl der insgesamt verimpften Dosen.
Obwohl diese Vergleichbarkeit eindeutig im Interesse von uns Eltern liegt, sah sich das PEI bis heute nicht genötigt, die Anzahl der jährlich in Deutschland verimpften Impfstoffdosen zu erfassen. Somit scheint eine Vergleichbarkeit unmöglich. Allerdings liegt dem PEI die Anzahl der von ihm freigegebenen Impfstoffdosen vor, so dass man diese Zahlen als Ersatzmessgröße heranziehen könnte.
Eine entsprechende Anfrage des "impf-report" wurde vom PEI nun abschlägig beschieden. Die Anzahl der freigegebenen Dosen sei ein zu schützendes Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Hersteller und dieses sei vom PEI zu schützen.
Indirekt räumt das PEI damit ein, dass die Geschäftsgeheimnisse der Hersteller die Interessen der Eltern, ihre Kinder vor impfbedingten Erkrankungen zu schützen, überwiegt.
Der "impf-report" hat angekündigt, sich mit dieser Auskunft nicht zufriedenzugeben und auf Herausgabe der Anzahl der freigegebenen Impfstoffdosen zu klagen.