Erfolgreiche Abwehr von Impfmobbing an einer Berufsfachschule
Ein Erfahrungsbericht von Katja Pape
Meine Tochter besucht ab Sommer die Berufsfachschule Sozialassistentin, Schwerpunkt Sozialpädagogik. Diese verlangt zusätzlich zu dem von der STIKO empfohlenen Impfungen einen Impfschutz für Hepatitis A und B und bezieht sich auf die BbS-VO vom 10. Juni 2009, Anlage 4 ui §33, §3 Aufnahmevoraussetzungen, Absatz 12 und Anlage 8 zu § 33, § 3 Aufnahmevoraussetzungen, Absätze 4 und 5.
Ich konnte in der BbS-VO keine Passage finden, aus der eindeutig hervorgeht, ob Impfungen verlangt werden können. Es heißt immer nur, man muss die gesundheitliche Eignung nachweisen. Was auch immer das bedeutet. Zusätzlich beruft sich die Schule auf die Biostoffverordnung.
Auf meine telefonische Anfrage bei der Schule wurde mir nur mitgeteilt, die Impfungen müssten sein. Nähere Begründungen konnte man mir nicht nennen.
Nach telefonischer Nachfrage bei dem Landesamt für Arbeitsschutz bezüglich der genannten Biostoffverordnung wurde mir folgendes mitgeteilt:
,,In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine gesetzlich festgelegte Impfpflicht. Die Verordnung enthält deshalb lediglich das Impfangebot, welches in der Regel im Rahmen einer Pflichtuntersuchung anzubieten ist. Der Beschäftigte kann deshalb - ohne Konsequenzen befürchten zu müssen - das Impfangebot ablehnen. Die Ablehnung des Impfangebots gegen einen impfpräventablen biologischen Arbeitsstoff ist kein Grund, gesundheitliche Bedenken gegen die Ausübung einer Tätigkeit auszusprechen."
Ich habe dann einen Brief an die Berufsschule geschrieben, in dem ich darauf hingewiesen habe, dass meines Erachtens keine Pflicht zur Impfung besteht und ich daher aus haftungsrechtlichen Gründen eine Bestätigung benötige, dass für die Schule ein Impfschutz bestehen muss und sie ansonsten meiner Tochter die Aufnahme verweigern würden. Habe dann von der Schule ein Schreiben bekommen in dem kurz und knapp steht:
"Hierdurch teilen wir Ihnen mit, dass sich Ihre Tochter nicht zwingend impfen lassen muss."
Ich gabe zusätzlich noch an das Niedersächsische Kultusministerium geschrieben und bat um Klärung folgender Fragen:
- Welche Impfungen sind lt. der BbS-VO Neufassung Pflicht?
- Gibt es generell für die Schüler einer Impfpflicht?
- Kann ein Schüler aufgrund fehlender Impfungen abgelehnt werden?
Die Antwort war alles andere als konkret. Es wurde nur noch mal die BbS-VO zitiert, aber auf meine Fragen wurde nicht eingegangen.
Daraufhin habe ich noch einmal zurückgeschrieben und habe um Klärung meiner Fragen gebeten.
Ich erhielt ein Antwortschreiben. Der 1. Satz lautete:
"Es besteht formal rechtlich keine Impfpflicht."
Gleichzeitig wurde mir mitgeteilt, dass es für sie nicht nachvollziehbar sei, dass man auf die Impfungen verzichtet. Das fand ich persönlich seltsam, da ich ja nur nach der rechtlichen Seite gefragt hatte, wofür das Kultusministerium ja zuständig ist. Die Meinung der Dame hatte mich nicht interessiert und ich glaube nicht, das sie medizinische Kenntnisse hatte. (dies wird ja auch schließlich immer Impfgegner vorgeworfen). Wollte man da an mein Gewissen appellieren?
Mein Fazit:
Bei den meisten Anmeldeformularen schreiben die Schulen, dass ein Immunschutz bestehen soll. Sie beziehen sich auf die BbS-VO sowie auf die Biostoffverordnung. Der Text ist teilweise so gehalten, dass es so rüberkommt, als müsste man. Besteht man allerdings auf eine schriftliche Bestätigung, dass ein Immunschutz bestehen muss und dem Schüler ansonsten die Aufnahme verweigert wird, sieht die Sache gleich ganz anders aus.
Weder die Berufsschule, das Niedersächsische Kultusministerium noch das Landesamt für Arbeitsschutz wollten mir schriftlich mitteilen, dass eine Pflicht zur Impfung besteht.
Also egal ob man für oder gegen das Impfen ist; eine Pflicht dazu gibt es zum jetzigen Zeitpunkt in Deutschland nicht. Jeder kann also ganz allein entscheiden und weder eine Schule noch ein Arbeitgeber kann einen dazu zwingen. Lasst Euch also auf keine Diskussion über die Impfungen ein, sondern besteht ausschließlich auf die Klarstellung der rechtlichen Situation. Jeder hat das Recht auf seine eigene Meinung und niemand sollte sich rechtfertigen müssen, wenn er sich gegen Impfungen entscheidet.
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht? Dann schreiben Sie bitte an redaktion@impf-report.de
Kommentare
Birgit Menkens schrieb am 24.04.2016 um 20:23:21
Hallo, Ihr Beitrag hat mir sehr weitergeholfen, da meine Tochter dieselbe Ausbildung anfangen wil und auch schon die Aufnahmebescheinigung erhalten hat.
Ich möchte hier für alle Interessierten noch einen Buchtipp geben. Ich habe nach der Geburt meiner Tochter das Buch "Impfschutz-Irrtum oder Lüge" gelesen. Dieses wurde von Wissenschaftlern und Ärzten geschrieben, u. a. von Simone Delarue. In diesem Buch beschreiben sie ihre Beobachtungen von "Inpferfolgen" bei Epedemien weltweit. Sie haben wirklich alles genau untersucht. Dieses Werk ist kein Meinungsmacher o.ä. Sie haben herausgefunden, dass Impfungen NICHTS mit dem Rückgang der Krankheiten zu tun hatten, sondern nur mit der Verbesserung der Hygiene- und Lebensbedingungen. Es sind sogar mehr geimpfte Personen an der Krankheit erkrankt als ungeimpfte. Außerdem haben sie herausgefunden, dass die Statistiken gefälscht sind, in denen von dem Erfolg von Impfungen berichtet wird.
Herzliche Grüße,
Birgit Menkens
Brigitte K. schrieb am 13.07.2016 um 19:40:32
Mein erster Kommentar als Internetnutzer: Ich bin unendlich dankbar über die Weitergabe dieser Informationen! Ich stehe am gleichen Punkt - quasi ungeimpftes Kind, gleicher Berufswunsch. Ich freue mich, dass das Internet dazu beiträgt, dass man sich mit Menschen verbinden kann, die ernsthaft versuchen Gesundheit auf einer tieferen Ebene zu verstehen und zu leben und dafür einstehen. Danke!
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