Impf-Mobbing in KiTas und KiGas nimmt Jahr für Jahr zu
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(ir) Mir sind derzeit zwei Bundesländer bekannt, in denen Eltern sich vor den Verantwortlichen von Gemeinschaftseinrichtungen schriftlich rechtfertigen müssen, wenn sie ihre ungeimpften Kinder in diese Einrichtungen geben wollen: Hessen und Sachsen.
Im hessischen Kindergesundheitsschutzgesetz heißt es wörtlich (§ 2):
"Personenberechtigte eines Kindes, das Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des § 33 des Infektionsschutzgesetzes (...) besucht, haben vor der Aufnahme in die Einrichtung durch Volage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen, dass das Kind alle seinem Alter und Gesundheitszustand entsprechenden öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat, oder schriftlich zu erklären, dass sie eine Zustimmung zu bestimmten Impfungen nicht erteilen"
Dieses Gesetz ist sei 1. Januar 2008 in Kraft. Interessant an diesem Gesetz ist, dass es anfangs ausschließlich ohne den letzten Teilsatz zitiert wurde, so dass Eltern den Eindruck einer indirekten Impfpflicht haben mussten. Dieser Eindruck ist jedoch falsch. Ein Impfzwang besteht in Deutschland definitiv bis heute nicht, allerdings muss man von einem verstärkten staatlich sanktionierten Impf-Mobbing sprechen, wenn Eltern nun schriftlich erklären müssen, dass sie Impfungen für Blödsinn halten. Dieses Landesgesetz ist aus mehreren Gründen verfassungsrechtlich bedenklich. Sollten Eltern auf die Idee kommen, dagegen zu klagen, stehen die Chancen, dass diese Regelung gekippt wird, nicht schlecht. Doch seit 2008 hat dies bisher niemand gewagt.
Vorbild für das hessische Gesetz dürfte das Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) gewesen sein. Dort gibt es bereits seit Januar 2002 eine fast identisch lautende Regelung. Auch diese Regelung ist nicht verfassungskonform.
Zum einen widerspricht dies dem gesetzlich garantierten Platz in einer Gemeinschaftseinrichtung, zum anderen dem Recht auf Gleichbehandlung und körperliche Unversehrtheit. Denn rechtlich gesehen ist eine Impfung immer noch eine Körperverletzung, die der ausdrücklichen Zustimmung bedarf. Zudem gibt es so etwas wie eine ärztliche Schweigepflicht. Die medizinischen Daten unserer Kinder gehen außer dem Arzt unseres Vertrauens niemanden etwas an.
Für Sie als Eltern aus Hessen oder Sachsen ist vor allem wichtig zu wissen: Diese Regelungen stellen nur einen Rechtfertigungszwang, aber keinen Impfzwang dar. Und Sie sollten sich überlegen, ob Sie nicht die Mühe auf sich nehmen wollen, stellvertretend für alle Familien in Ihrem Bundesland gegen das Gesetz zu klagen. Bei der Umsetzung eines derartigen Entschlusses kann ich Ihnen gerne die notwendige fachliche Unterstützung vermitteln. - Hans Tolzin
Weitere gesetzliche Regelungen rund ums Impfen
Nicola schrieb am 04.10.2012 um 00:18:43
Das ist gerade in Griesheim (Hessen) passiert. Bei einen Mumps Fall in der schule hat meine Tochter ein 18 Tage Besuchsverbot bekommen, da sie ungeimpft ist.
Das kommt aus der IfSG-Leitfaden des Hessiche Sozialministerium.
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