Rechtsanspruch auf Kita-Platz gilt auch für Ungimpfte!
Wussten Sie eigentlich, dass es in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz gibt? Dies ist ab 1. August 2013 im Sozialgesetzbuch acht (SGB VIII) geregelt und dort im § 24 „Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege“ definiert. Dort heißt es wörtlich:
„Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn
- diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
- die Erziehungsberechtigten a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten. (...)“
Davon, dass dieser Rechtsanspruch für ungeimpfte Kinder keine Gültigkeit hat, ist weder in diesem noch in anderen Gesetzestexten die Rede.
Wer genaueres wissen möchte, dem sei die Webseiten www.kitaplatz-rechtsanspruch.net und www.kitaplatz-einklagen.org des Verwaltungsrechtlers Prof. Dr. Florian Gerlach verwiesen. Dort ist eine Fülle weiterführender Informationen zu finden.