Epilepsie nach 14 Jahren als Impfschaden anerkannt
"In einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bayerischen
Landessozialgerichts in München hat ein am Dravet-Syndrom erkrankter
Jugendlicher einen Prozess auf staatliche Unterstützung gewonnen. Dem
vorausgegangen war ein längerer Rechtsstreit. Vorgeschichte: Aufgrund
einer 6-Fach-Impfung gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Hepatitis
B, Kinderlähmung und das sogenannte Hib-Bakterium im dritten Lebensmonat
erkrankte der Kläger am sogenannten Dravet-Syndrom, einer bestimmten
Form der Epilepsie, die im Kindesalter auftritt. Nach dem
Infektionsgesetz hat man bei Impfschäden Anspruch auf staatliche
Unterstützung nach dem Bundesversorgungsgesetz. Nachdem das zuständige
Versorgungsamt nach ärztlichem Gutachten eine Anerkennung ablehnte, wies
auch das Sozialgericht Bayreuth die Klage zur Anerkennung eines
Impfschadens aufgrund eines weiteren molekulargenetischen Gutachtens ab.
Dem konnte das Bayerische Landessozialgericht nicht zustimmen. Nach
Auswertung des Krankheitsverlaufes und der Gutachten kam das Gericht zu
dem Urteil, dass die Erkrankung wesentlich auf die Impfung
zurückzuführen sei und der Kläger somit Anspruch auf staatliche
Unterstützung hat. Az.: L 15 VJ 4/12."
www.epiaktuell.de vom 23. Mai 2016