Unterrichtsausschluss nach Windpocken: Offener Brief an Gesundheitsamt Schwäbisch Hall

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In einem offenen Brief an das Gesundheitsamt Schwäbisch Hall begründet der Medizin-Journalist Hans U. P. Tolzin ausführlich, warum der Unterrichtsausschluss Ungeimpfter nach einem Windpockenfall sowohl unverhältnismäßig als auch kontraproduktiv war.

Offener Brief vom 16. Februar 2018 an die Leiterin des Gesundheitsamtes Schwäbisch Hall:
(Als PDF-Datei herunterladen)

Sehr geehrte Frau Dr. König,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 28. Nov. 2017 (siehe Anlage) an die Eltern einer Schule Ihres Landkreises, an der kurz zuvor ein Windpockenfall aufgetreten war.

In diesem Schreiben geben Sie bekannt, dass nicht gegen die Windpocken geimpfte Schüler dem Unterricht 16 Tage fernbleiben müssen.

Darüber hinaus fordern Sie Eltern von bisher nur einmal gegen die Windpocken geimpften Kindern auf, die zweite Impfung nachzuholen. Die nachgeimpften Kinder könnten dem Schreiben zufolge bereits am nächsten Tag wieder zur Schule gehen.

Ich möchte Sie hiermit bitten, für den Fall künftiger Ausbrüche Ihre Vorgehensweise zu überdenken:

Sie haben den Eltern wichtige Informationen vorenthalten, die für die sachgerechte Beurteilung der von Ihnen angedrohten Maßnahmen, für ihre persönliche Impfentscheidung und ihren Umgang mit der Krankheit Windpocken wichtig wären.

Impfungen sind invasive medizinische Eingriffe. Es werden dabei vorsätzlich Krankheitserreger, giftige Substanzen und potentielle Allergene in einen gesunden Organismus eingebracht. Somit handelt es sich bei Impfungen rechtlich gesehen um Körperverletzungen, deren strafrechtliche Folgen nur durch eine informierte Einwilligung abgewehrt werden können.

Eine informierte Einwilligung ist jedoch nur dann möglich, wenn Eltern alle Informationen zur Verfügung stehen, die für eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung notwendig sind.
In Ihrem Schreiben, in dem Sie immerhin einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte der Eltern und ihrer Kinder androhen, enthalten Sie den Familien jedoch genau diese Informationen vor.

1. Fehlende Verhältnismäßigkeit

Die Windpocken mögen zwar hoch ansteckend sein, sind aber eine harmlose Kinderkrankheit, die in der Regel problemlos verläuft und erfahrungsgemäß oft mit einem Entwicklungsschub und langfristig mit einer stabileren Gesundheit einhergeht. Leider gehen Sie in Ihrem Schreiben hierauf gar nicht ein. Außerdem: Eine einzelne Erkrankung macht noch keine Epidemie und rechtfertigt nicht die Verletzung von Grundrechten.

2. Verschwiegene Alternativen der Vorsorge

Zahlreiche Studien legen nahe, dass eine ausreichende Versorgung mit Vitalstoffen (Vitamine, Mineralien, etc.) wichtig für eine optimale Funktion des Immunsystems ist und das Risiko für schwere Krankheitsverläufe drastisch senken kann. Somit haben Eltern durchaus die Möglichkeit, auch ohne eine risikobehaftete Impfung auf den Verlauf einer Infektion, die im optimalen Falle völlig symptomlos verlaufen kann, Einfluss zu nehmen.

Darüber hinaus wäre es wichtig zu erwähnen, dass laut Studienlage die Unterdrückung von Symptomen - z. B. durch Fiebersenker - regelmäßig zu schwereren Verläufen führt.

Studien und die Erfahrung zeigen: Je weniger regulierend - und stattdessen allenfalls unterstützend - eingegriffen wird, desto besser die Prognose.

3. Verschwiegene Immunität durch symptomlose Erkrankung

Sie verschweigen, dass die Windpocken auch symptomlos verlaufen können. Somit können Kinder auch ohne Impfung und ohne Erkrankung über einen als schützend angesehenen Antikörpertiter im Blut verfügen. Da diese Kinder als immun zu betrachten sind, besteht keine Notwendigkeit für einen Unterrichtsausschluss.

Bitte weisen Sie die Eltern bei nächster Gelegenheit darauf hin.

4. Zweite Impfung ist für Immunität nicht zwingend

Um den Unterrichtsausschluss abzuwehren, bestehen Sie darüber hinaus auf eine zweite Windpockenimpfung. Damit vermitteln Sie den Eindruck, dass ohne die zweite Impfung keine Immunität hergestellt werden kann. Wie Sie sicher wissen, ist dies nicht korrekt, denn die zweite Impfung soll ja nur den Anteil der Impfversager nach der ersten Impfung reduzieren. Je mehr Impfungen, desto größer die Risiken und der Stress für das zu impfende Kind.

Ein ausreichender Antikörpertiter wird in der Regel bereits nach der ersten Impfung erreicht, was durch einen Labortest einfach zu überprüfen ist.

5. Auch frisch Geimpfte sind anfangs noch ansteckend

Sie versprechen, dass frisch nachgeimpfte Kinder bereits am nächsten Tag wieder zur Schule gehen dürfen. Dadurch vermitteln Sie den Eindruck, als würde der als schützend angesehene Antikörpertiter innerhalb von 24 Stunden oder sogar weniger erreicht.

Sie wiegen damit Eltern, die Schule und auch die Eltern von immungeschwächten Kindern, die ohne Risiko für Leib und Leben nicht geimpft werden können, in falsche Sicherheit, denn das Immunsystem braucht ja in der Regel Tage oder sogar Wochen, um den schützenden Titer aufzubauen.

Sollte ein frisch nachgeimpftes Kind tatsächlich kurz vorher Kontakt zu einem Erkrankten gehabt haben, kann es - trotz frischer Impfung – andere Kinder anstecken. Das ist besonders bei immungeschwächten Kindern heikel, die ja auf ein immunes Umfeld angewiesen sind.

Mit Ihrer Vorgehensweise verletzen Sie Ihre Fürsorgepflicht und machen sich ggf. sogar der Körperverletzung schuldig, sollte es zu einer schweren Erkrankung oder gar zu einem Todesfall durch ein Kind kommen, dass zwar geimpft, aber nicht immun ist.

6. Verschwiegene Ansteckungsquellen durch Impfversager

Sie verschweigen den Eltern, dass es für keine Impfung, also auch nicht für die Windpockenimpfung, eine Garantie für Wirksamkeit gibt. Damit wiegen Sie die Eltern, die Schule und die Eltern von immungeschwächten Kindern in falsche Sicherheit, denn die Impfversager unter den geimpften Kindern sind ja im Kontaktfalle sowohl empfänglich als auch ansteckend.

Mit Ihrer Vorgehensweise verletzen Sie Ihre Fürsorgepflicht und machen sich ggf. sogar der Körperverletzung schuldig, wenn Sie auf eine Überprüfung der Antikörpertiter bei Geimpften verzichten.

7. Verschwiegene Risiken

Sie verschweigen den Eltern, dass es für keine Impfung, also auch nicht für die Windpockenimpfung, eine Garantie für Sicherheit gibt. Es wäre sehr wichtig, dass Eltern vor einer Impfentscheidung zusammen mit ihrem Kinderarzt in aller Ruhe die Produktinformation mit den bisher bekannten möglichen Nebenwirkungen durchgehen. Zulassungsstudien werden in der Regel nur mit nachweislich gesunden Kindern durchgeführt. Wie sich Impfungen auf akut oder chronisch kranke Kinder auswirken, wissen wir schlichtweg nicht. Damit fehlt auch die Information, welche Risikogruppen besonders empfänglich für schwere Nebenwirkungen sind.

Diese Info ist jedoch für eine vernünftige individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung von großer Bedeutung.

8. Missachtung des Verursacherprinzips bei Kostenübernahme

Angesichts der oben aufgeführten Mängel wäre es angemessen, für die Dauer des Unterrichtsausschlusses die Kosten für den häuslichen Privatunterricht zu übernehmen. Immerhin haben wir in Deutschland eine Schulpflicht.

Da die Krankenversicherungen in der Regel die Kosten für Antikörpertests nur dann übernehmen, wenn ein akuter Krankheitsfall vorliegt, wäre es darüber hinaus folgerichtig, wenn das Gesundheitsamt die Kosten für diese Labortests übernimmt.

Hiermit fordere ich Sie auf, bei künftigen Ausbrüchen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu wahren und die Eltern ausreichend zu informieren, so dass sie eine ausgewogene Nutzen-Risiko-Abwägung für ihr Kind treffen können.

Mit freundlichen Grüßen

Hans U. P. Tolzin
 
Medizin-Journalist und Autor
https://www.impfkritik.de
https://www.impf-report.de
redaktion@impf-report.de
Fon 07032 784 849-1
Fax 07032 784 849-2

Anlage: Ihr Schreiben vom 28. Nov. 2017

schrieb am 17.09.2019 um 13:02:45

Vielen Dank für den Brief. In unserer Schule ist heute ein Fall von Windpocken bekannt geworden und morgen soll der Impfstatus überprüft werden. Meine Kinder sind nicht gegen Windpocken geipmpft und werden es auch nicht.
Hat man eine rechtliche Handhabe gegen einen eventuellen Ausschluss?
Darf man den Text aus Ihrem Brief weiterverwenden?
Vielen Dank!

schrieb am 17.09.2019 um 16:01:32

ja klar, darf gerne verwendet werden.

schrieb am 01.04.2019 um 16:23:45

Heute wurde auch an der Schule unserer Kinder mit Unterrichtsausschluss für 16 Tage gedroht (durch das Gesundheitsamt), wenn keine Impfung vorhanden ist. Kinder, die die Infektion durchgemacht haben (aber keine Impfung) sollen eine ärztliche Bestätigung vorlegen. Wer übernimmt denn hierfür die Kosten? Die Windpockeninfektion ist schon so lange her, dass ich gar nicht weiß, ob der Arzt hier überhaupt noch Unterlagen hat. Da beide Kinder damals infiziert waren, weiß ich ohnehin nicht mehr, ob ich mit dem kleineren Kind, welches sich zeitversetzt vom Älteren angesteckt hat, beim Arzt war. Es tragen keine Komplikationen auf und der Arzt hat die Kinder sowieso nicht mal angeschaut, um keine Infektionen in die Praxis zu holen. Wo soll ich denn da eine Bestätigung herbekommen? Sehr ärgerlich. Ich bin mal gespannt...

schrieb am 10.03.2019 um 09:57:18

Lieber Herr Tolzin, ich danke Ihnen für Ihr wunderbares Schreiben an das Gesundheitsamt auch wenn ich dieses Schreiben erst 1 Jahr später lese! Wie recht Sie haben! Viele Grüße aus Niedersachsen

Marcus F. schrieb am 22.11.2018 um 14:17:42

Lieber Herr Tolzien,
habe Sie eine Antwort erhalten – mit welchem Ergebnis?
Danke.

schrieb am 22.11.2018 um 16:28:14

Nein, ich habe keine Antwort erhalten.

schrieb am 21.02.2018 um 17:24:49

Hinweis zu Punkt 7: "...welche Risikogruppen besonders empfänglich für schwere Nebenwirkungen sind."
Studie von Dr. Yehuda Shoenfeld gibt Aufschluß über die Risikogruppen
Predicting post-vaccination autoimmunity: Who might be at risk?

Hier werden vier Risikogruppen benannt.

schrieb am 21.02.2018 um 13:17:50

Mich würde noch interessieren: waren die Kinder dann tatsächlich 16 Tage zu Hause? Wurde versucht, die Kosten für die Betreuung dem Gesundheitsamt in Rechnung zu stellen?
Mich interessiert auch: die Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden dürfen, müssen diese auch zu Hause bleiben, gibt es da Erfahrungen?

schrieb am 21.02.2018 um 10:19:52

Vielen Dank für diesen offenen Brief. Er stellt für mich eine kurze schlagkräftige Darstellung des Sachverhalts der Impfung dar.

schrieb am 21.02.2018 um 08:06:02

Bevor Ihr fragt: Noch keine Antwort!

schrieb am 27.04.2018 um 20:13:44

Lieber Herr Tolzin, gibt es inzwischen eine Antwort? Mein Sohn wird im Sommer auf die weiterführende Schule wechseln. Eine Impfung wird mir empfohlen,weil er sonst -ohne Impfung- drei Wochen vom Unterricht ausgeschlossen würde. Das ist natürlich eine kleine Katastrophe: gesunde Kinder auszuschließen.
In der Grundschule kam das bereits einmal vor (für einen kürzeren Zeitraum).
Unfassbar, wie Eltern zu einer Impfung gezwungen werden.

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