Kinderrechte ins Grundgesetz als Hintertür für Impfzwang?

Kinderrechte ins Grundgesetz
als Hintertür für Impfzwang?

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Die Koalition will bis Ende 2019 die Kinderrechte ins Grundgesetz verankern. Die Absicht mag ja gut sein, aber wie schon der Volksmund sagt, ist "gut gemeint" manchmal das genaue Gegenteil von "gut".

Die Würde des Menschen und die davon abgeleitete Grundrechte sind bereits im Grundgesetz verankert, gelten also auch für Kinder. Die Hüter dieser Grundrechte sind laut Grundgesetz die Eltern und nicht der Staat. Allerdings hat der Staat bereits jetzt eine Wächterfunktion, wenn Eltern ihre Verantwortung grob verletzen.

Was soll also eine zusätzliche Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz? Und wer genau will das? Nun, wir sehen derzeit eine politisch und gesellschaftlich stark raumgreifende Strömung zur Änderung des Konsens über bestimmte Werte, auf die unsere Gesellschaft basiert und unser Zusammenleben regelt.

Davon sind auch gerade unsere Kinder betroffen, z. B. wenn es um Sexualerziehung schon in der Kita, eine Kita-Pflicht oder Entscheidung über medizinische Maßnahmen geht.

Der Leipziger Rechtsprofessor Dr. And Uhle sieht durch die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz eine zwangsläufige Verschiebung der Elternrechte in Richtung Staat.

Die ersten Bezugspersonen eines Kindes und die Ankerpunkte für die wichtige emotionale Bindung und eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung sind nun mal die Eltern.

Die Liebe der Eltern ist es, die nach bestem Wissen und Gewissen einen Schutzraum für die Kinder schaft, und nicht die Vertreter des Staates, die für das Kind Fremde darstellen und denen das Kind fremd ist. Diese Liebe und diese emotionale Bindung kann der Staat nun einmal nicht bieten und nicht ersetzen.

Gerade wir Impfkritiker sind natürlich besonders sensibilisiert, was staatliche Übergriffe in den Hoheitsbereich der Familie angeht. Eine Verschiebung der Elternrechte auf den Staat kann uns deshalb nicht kalt lassen.

Interessanter Artikel von Mathias Gersdorff von der Aktion Kinder in Gefahr


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schrieb am 12.07.2019 um 20:13:17

Bemerkenswert ist auch, daß nun (23.5.19) unter anderem von der Bundesfamilienministerin gefordert wird die Kinderrechte "schnellstens" in die Verfassung aufzunehmen. Nun sei "die Zeit reif" dafür. Darüber steht als Überschrift "70 Jahre Grundgesetz".
www.zdf.de/nachrichten/heute/fuer-aufnahme-im-grundgesetz-giffey-fordert-kinderrechte-100.html
Der Text wortgleich im Ärzteblatt als politisches Ärztebeeinflussungsmedium:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103334/Giffey-sieht-Zeit-fuer-Kinderrechte-im-Grundgesetz-gekommen

Wofür also 70 Jahre lang die Zeit nicht "reif" war, das muss jetzt "schnellstens" geschehen. Warum so eilig? Mochte man früher keine Kinder? Wollte man sie nicht schützen? Alles Unfug, denn das Grundgesetz umfasst seit 70 Jahren auch Kinder - lt. Bundesverfassungsgericht, siehe mein Vorkommentar.

Rein zufällig wird derzeit auch "schnellstens" am Impfzwang gearbeitet, der ganz aktuell, nämlich

"am kommenden Mittwoch (17. Juli) vom Bundes­­kabinett verabschiedet werden" soll. Das gehe "aus Unterlagen hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen. (...) Kinder ohne Impfschutz sollen künftig vom Kitabesuch ausgeschlossen werden. Bei Schulen sei dies wegen der Schulpflicht nicht möglich, hatte Spahn bereits mehrfach erklärt. „Aber wer sein Kind nicht impfen lässt, dem drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 2.500 Euro“"

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/104543/Bundeskabinett-will-Masernimpfpflicht-beschliessen

Das wird euphemistisch "Masernschutzgesetz" genannt. Und was passiert, wenn Eltern ihr Kind trotz Androhung des o.g. Bußgeldes nicht impfen lassen? Wenn sie dieses nicht zahlen, vielleicht nicht zahlen können oder dieses zwar zahlen, ihr Kind aber weiterhin nicht impfen lassen? Die nachdrücklichen Eltern also, die es Ernst meinen mit ihrer Gewissensüberzeugung?

Es ist anzunehmen, daß für diesen Fall die neuen "Kinderrechte" benötigt werden. Schließlich braucht man einen wirksameren Hebel als die 2500 Euro im Hintergrund, eine Drohkulisse quasi. Bewaffnet mit diesen neuen Rechten würden Jugendämter in Begleitung der "Freunde und Helfer" des Staates (Polizei) einschreiten, ggf. bereits in Begleitung eines Arztes oder zur Mitnahme, um die vom lokalen Gesundheitsamt angeordneten Zwangsmaßnahmen am Kind zu vollstrecken. Sie werden dann die vom Tiefen Staat im Namen der Bundesregierung verordneten nervensystemschädlichen Wirkstoffe Aluminiumhydroxid oder sonstige Wirkverstärker zzgl. toxisch verstärkend wirksamen Begleitstoffen, z.B. Quecksilberverbindungen wie Thiomersal, Formaldehyd u.s.w. behördlich injizieren lassen.

Auch der staatlich legitimierte Kindesentzug (siehe z.B. "Staatlicher Kinderklau" von Jo Conrad https://www.youtube.com/watch?v=u_uoR29r4-0) könnte in Teamwork mit Familiengerichten mit diesen neuen "Kinderrechten" begründet werden, um den Entzug der Kinder von ihren "belehrungsresistenten" Eltern leichter juristisch begründen und gerichtsfest machen zu können, so daß diese dauerhaft in Heimen oder bei (staatshörigen, politisch korrekten) Pflegefamilien untergebracht werden können. Selbstverständlich in Serie geimpft, solange "bis der Arzt kommt" (Klaus Hartmann) - der oft nicht mehr helfen kann.

schrieb am 11.07.2019 um 22:11:39

Wichtig ist dieser Satz aus einem Prozess vor dem BuVerfGericht (siehe Absatz 26 rechts, Satz 1):

"Das Kind ist ein Wesen mit eigener Menschenwürde und eigenem Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG (BVerfGE 24, 119 )"

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/03/rk20100331_1bvr291009.html

Damit erübrigen sich neue Kinderrechte im Grundgesetz, weil sie vom alten GG schon wahrgenommen (!) werden....es sei denn, man hat damit in Wahrheit Anderes als "Kinderrechte" im Sinn!

Bei der oben verlinkten BVG-Entscheidung GEGEN die Rückgabe eines Kindes an seine leiblichen Eltern war die entscheidende Grundlage ein angebliches "Schütteltrauma" Dem liegt eine Hirnschwellung als ärztliche Diagnose zugrunde, die man den Eltern oder Großeltern als Verursacher zuschrieb. Es konnte dann aber keiner Person die Tat nachgewiesen werden. Trotzdem wurde die eigentlich gültige Unschuldsvermutung (ohne Tatnachweis) ignoriert und vom BVG weiter ein hypothetisches Risiko für das Kind angenommen. Irgendwer müsse ja schliesslich der/die "SchüttlerIn" gewesen sein. Ob das Hirnödem durch etwas Anderes als Schütteln zustande gekommen sein könnte, wurde nie hinterfragt. Aufgrund dieses angenommenen Risikos durfte das Kind nicht zu seinen Eltern zurück.

Dr. med. Klaus Hartmann sagte bei Minute 15 in "Wie sicher sind Impfstoffe wirklich" (https://www.youtube.com/watch?v=S44J3vU_WYQ&t=114s): "Und er (der Pathologe Prof. Randolph Penning) sagte wörtlich zu mir, so ein Hirnödem habe ich in meiner langjährigen Pathologe-Karriere noch nicht gesehen. Mit dem Impfstoff stimmt etwas nicht."
Man vergleiche ergänzend: https://ehgartner.blogspot.com/2011/05/autismus-und-impfungen-neue.html

Da wird dann auch verständlich, warum der eigentlich ÖR-geförderte Film "Eingeimpft" (D. Sieveking), in dem Prof. Penning befragt und damit ein alter Skandal erneut thematisiert wurde, danach soviel Medienbashing erfuhr.

Achtung: Im Beitrag von Dr. Hartmann geht es um Hexavac. Infanrix hexa wird von Dr. Hartmann als ungefährlich beschrieben. Meine Recherchen ergaben gemäß Veröffentlichung von zuvor geheimgehaltenen Akten aus Gerichtsprozessen in Italien (Infanrix hexa Summary Bridging Report aus 2011), dass Infanrix hexa keineswegs weniger gefährlich (!), sondern möglicherweise noch gefährlicher ist. Darin finden sich neben auffällig vielen "plötzlichen Kindstoden" (sudden unexpected death, SUD, auch der Grund für Prof. Pennings Obduktion damals) vieles Weiteres in auffälliger Häufigkeit.

Weiter führt das BVG in o.g. Quelle aus (siehe Absatz 25, rechts):

"Bei einer Entscheidung nach § 1632 Abs. 4 BGB, die eine Kollision zwischen dem Interesse der Eltern an der Herausgabe des Kindes und dem Kindeswohl voraussetzt, verlangt die Verfassung eine Auslegung der Regelung, die sowohl dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG als auch der Grundrechtsposition des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG Rechnung trägt."

Hier ist also einerseits erneut von der "Grundrechtsposition des Kindes" die Rede. Ich zitiere genannte Gesetze:

§ 1632 Abs. 4 BGB:

"(4) Lebt das Kind seit längerer Zeit in Familienpflege und wollen die Eltern das Kind von der Pflegeperson wegnehmen, so kann das Familiengericht von Amts wegen oder auf Antrag der Pflegeperson anordnen, dass das Kind bei der Pflegeperson verbleibt, wenn und solange das Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet würde."

https://dejure.org/gesetze/BGB/1632.html

Dazu Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, womit dieses (untergeordnete) Gesetz aus dem BGB regelmässig "kollidiert":

"(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft."

https://dejure.org/gesetze/GG/6.html

Aus o.g. BVG-Zitat kann abgeleitet werden, warum nun neue, vorgeblich "eigene" Grundrechte für das Kind angestrebt werden. Ich wiederhole:

Die Verfassung verlange bei einer "Kollision zwischen dem Interesse der Eltern an der Herausgabe des Kindes und dem Kindeswohl (...) eine Auslegung..."

So eine gerichtliche Auslegung kann auch Zugunsten der Eltern ausgehen (!) und ist folglich lästig für den zunehmend totalitären Staat! Dazu Prof. Dr. Arnd Uhle zu den Bestrebungen:

„Die Mehrzahl der in jüngerer Zeit diskutierten [Gesetzes-]Vorschläge zeichnen doch die Tendenz aus, das bisherige Verhältnis zwischen Elternverantwortung und staatlichem Wächteramt zu verändern – und zwar zu Lasten des Elternrechts und zugunsten der staatlichen Einflussnahme.“

https://www.aktion-kig.eu/2018/10/kinderrechte-in-der-verfassung-sind-in-wahrheit-rechte-fuer-den-staat/

Wer die Abwägungen in o.g. BVG-Entscheidung liest, der stellt schnell fest, wie schwer es schon heute für Eltern ist, die Rechte an und für ihre(n) Kinder(n) zu wahren. Da braucht dann nur noch wenig an der Stellschraube zugunsten des staatlichen "Wächteramts" gedreht werden und die Eltern (und damit ihre Kinder, die sie im Regelfall mehr lieben, als irgendeine bezahlte fremde Person) werden ihre Rechte völlig und in nahezu jedem Fall verlieren. Somit würden die Kinder in Wahrheit entrechtet werden.

Wie oben von mir ausgeführt, besteht hier schnell der Kontext zu Impfereignissen und auch den gleichsam geplanten Zwangsimpfungen, denn auch im Fall der Verweigerung von Zwangsimpfungen oder auch unerwünschten Arzneimittelwirkungen, deren Urheberschaft aber nicht dem Arzneimittel (z.B. Impfstoff), sondern den Eltern zugeschrieben werden, werden Kinder entzogen. Jede Möglichkeit, dies wieder abzustellen, würde genommen.

Diese "unerwünschten Arzneimittelwirkungen" (UAW) - so gibt es o.g. "vertraulicher" (Confidential) Infanrix hexa-Report und was bereits darüber veröffentlicht wurde deutlich her - treten erheblich häufiger auf, als offiziell und selbst Behördenintern (s. Ausführungen des Ex-PEI-Mitarbeiters Dr. Klaus Hartmann) bekannt ist. Das liegt eben einerseits an der "Vertraulichkeit" solcher Berichte, für die die Politik systematisch keine Abhilfe schafft, und andererseits zum Beispiel an der in mehreren Studien auf 92-98% geschätzten Quote von "Underreporting", zu deutsch Unterberichterstattung über solche Arzneimittelwirkungen. Anders gesagt werden 2-8% der Fälle auch schwerer Nebenwirkungen gemeldet. Das schätzten die Studien im Fall von Arzneimitteln im Allgemeinen. Im Fall von systematischer Verschleierung und Schönreden von Risiken (wie bei Impfstoffen so üblich) dürfte diese Meldequote noch weit niedriger sein.

Der Toxikologe schrieb am 09.07.2019 um 16:14:56

Immer wieder wird von interessierter Seite im Zusammenhang mit Viren vor der Gefahr einer hoch ansteckenden Krankheit gewarnt.
Ja es werden sogar ersonnene Film-Szenarien zugekokster und instrumentalisierter Hollywood- Regiesseure (Outbreak mit Dustin Hofmann u.a.) dem virengläubigen Mob als Zukunftsrealität verkauft.
Diesbezüglich war mal wieder ein Gespräch mit einem alten Schaefer den ich auf die sog. Blauzungen- Krankheit ansprach
mit dem Hinweis dass diese Erkrankung rein Futter - und Einstreu- bedingt sei sehr aufschlussreich (Mykotoxikosen).


Als in einer Talaue in den 60zigern ein paar
Schafe mit jener Krankheit diagnostiziert wurden sollten die nicht betroffenen Schaefer mit ihren Schafen das Tal hier in der Gegend auf Anordnung der Behoerde verlassen was diese auch taten.
Einer der Schaefer wollte das nicht akzeptieren weil die anderen
Wiesen optisch deutlich schlechteren Bewuchs aufwiesen.
Er wollte hier grasen lassen trotz der Gefahr.
Also machte er sich auf schnappte sich ein erkranktes Schaf und rieb den angeblich hochkontagioesen Schleim vom Maul
seinen eigenen Tieren wiederholt in Nase und Schnauze um mit seinen dann erkrankten Tieren vor Ort bleiben zu können.

Sein Wunsch erfüllte sich nicht und er musste ebenfalls gehen, denn keines seiner Schafe erkrankte jemals daran.j Dies ist eine wahre Begebenheit!

schrieb am 11.07.2019 um 19:03:38

Bezüglich dieser Behauptung zur Blauzungenkrankheit mit der dahinterstehenden Kritik an Viren (und Krankheitserregern allgemein?) möchte ich bemerken, daß eine Übertragung durch Schmierinfektion unter Tieren - wie im Kommentar beschrieben - als "nicht bekannt" angegeben wird. Das behauptet Wikipedia, der ich allerdings auch nicht vertraue (Manipulationen zum "Zika-Virus" oder Fieder/Pohlmann: "Neues aus Wikihausen" z.B.). Stattdessen erfolge die Übertragung fast ausschließlich durch den Biss der Gnitte/Gnitze (Insekten). Insofern wäre der Bericht des Schäfers (für den allerdings die Quelle fehlt) kein Beleg für die Nichtexistenz von Viren oder ihre Nichtbeteiligung an der Blauzungenkrankheit. Es bleibt also die Frage: Wo wird öffentlich behauptet, daß die Blauzungenkrankheit durch Schmierinfektion übertragbar sei?

Allerdings halte auch ich die verbreitete Erregerphobie bzw. die Hypothese, Viren oder Bakterien würden Krankheiten verbreiten OHNE daß weitere Faktoren (gesundheitlicher Zustand des Organismus inkl. Immunsystem; Mikronährstoffversorgung; An- oder Abwesenheit von Noxen, z.B. Giften oder elektromagn. Strahlung) eine bedeutende oder entscheidende Rolle spielen würden, für unnötig bzw. unglaubwürdig.
Die Erreger brauchen im Regelfall Bedingungen (Schwächezustände), um sich im Organismus ausreichend vermehren oder ersthaft pathogen wirken zu können. Werden sie jedoch in extremen Mengen eingeschleust (z.B. durch Trinken stark kontaminierter Nahrung oder Flüssigkeit, oder gar in die Blutbahn), dann versteht sich leicht daß sie diese Vermehrung nicht zwingend benötigen, um bereits toxisch wirken zu können bzw. das Immunsystem nicht in der Lage sein wird, sie kurzfristig an der Vermehrung zu hindern.

Das kann jeder Erregerbezweifler mit dem Essen (ich rate dringend davon ab!) eines oder ggf. mehrerer verfaulter Eier oder Fisch z.B. selbst ausprobieren. Erst nach extremen Durchfällen und entsprechender Krankheitssymptomatik, z.B. einer handfesten Salmonellose, und entsprechenden Durchfällen wird es dem Körper gelingen, sich dieser, und ggf. ihrer gebildeten Toxine, mechanisch und immunologisch zu entledigen. Stark geschwächte Personen würden dies allerdings ggf. nicht überleben. Vergleichbar lässt sich bei Infektion einer stark "Erkälteten" Person (Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, ggf. Fieber, sog. gripp. Infekt) beobachten, wie in deren Radius gehäuft, wenn auch nicht zwingend, ähnliche Symptome auftreten, weil diese die viralen Erreger durch Niesen verbreitet. In diesem Fall sind es allerdings nur vergleichsweise geringe Mengen an Erregern, die zur Infektion führen. Wenn auch im Regelfall ohne ersthafte Pathogenität, d.h. der Körper überwindet diese nach einigen Tagen.

Die Wirkungen und Existenz von Erregern (Bakterien, Viren u.s.w.) bezweifle ich also im Grundsatz nicht. Berechtigt ist aber der Zweifel, ob bei manchen Symptomen von angeblichen "Infektionskrankheiten" tatsächlich Erreger eine entscheidende Rolle spielen, oder ob diese sich im geschwächten (oder sogar gesunden) Organismus nur Aufhalten und eine relativ unbedeutende Rolle spielen. Das war und ist offenbar beim Zikavirus der Fall, dem die - zuvor nie dadurch aufgetretene - massive Schädigung neugeborener Kinder zugeschrieben werden.

Angesichts meines Wissens um vielfältige Giftstoffe in Impfstoffen, Wohnungen, Autoabgasen, Nahrungsmitteln etc (Beispiele dort: Nanopartikel, oft zusätzlich in Form eines bekannten Toxins), ihrer wissenschaftlich klar bestätigten, nicht selten Immunsuppressiven (!), Wirkungen und gleichsam ihrer weitestgehenden Verheimlichung u. Desinformation durch öffentl. Stellen, sehr weitreichenden Nichtlehre gegenüber Ärzten, Psychiatrisierung von daran Erkrankten u.s.w., muss ich zu dem Schluss kommen, dass deren Rolle bei sogenannten "Infektionskrankheiten" nicht nur unterschätzt wird, sondern daß sie potentiell oftmals die wesentlichen Auslöser sind. Und: daß dies auch so gewollt ist!

Passend zum Thema (und gleichsam als weiteren starken Hinweis gegen die einigermassen virulente Erreger-Nichtexistenz-Hypothese) möchte ich alle Leser hier noch darauf hinweisen, daß die US-Regierung mittels ihrer DARPA in Georgien an der Veränderung von Insekten forscht, um sie für die Übertragung potentiell tödlicher Krankheitserreger (ggf. auch Toxinen) geeigneter zu machen. Ich empfehle jedem Leser, einschliesslich Herrn Tolzin, sehr den Bericht der Sendereihe MARKmobil Mittelpunkt - "Labor des Todes" https://www.youtube.com/watch?v=Wa7wmfCsJ6k

Darin wird auch die Quelle bei der DARPA genannt, die im übrigen auch für den Anstoss des Projekts "Facebook" verantwortlich sein soll, das sich ja nun durch zunehmende Zensur auszeichnet. Aus Georgien berichtete Beispiele sind der Einsatz von Sandmücken und Tigermücken, denkbar wären also auch Gnitten.


Pilou schrieb am 04.07.2019 um 16:11:43

Wenn ich mal überlege, wieviele Kinder jedes Jahr nur durch ertrinken sterben müssen. 1 Maserntoten oder auch 2, rechtfertigt für mich keine Zwangsimpfung. Was ist mit den Nebenwirkungen? Wenn ein Kind durch die Impfung stirbt, ist dieses Kind dann weniger wert wie ein an Masern gestorbenes Kind ? Warum soll ein Kerngesundes Kind gegen den Willen, der Eltern zwangsgeimpft werden, obwohl niemand weiß wie das Kind diese Impfung verträgt ? Was ist wenn dieses Kind schwere Gesundheitliche Probleme bekommt ? Das interessiert dann niemand. Finde ich traurig und ungerecht. Es wird wegen 1, 2 totesfällen im Jahr so ein Fass aufgemacht. Es ist immer schlimm, wenn ein Mensch sterben muss, aber es sind keine 100 oder 1000 die daran sterben, dann könnte man es auch nachvollziehen.
Mit dieser Zwangsimpfung wird doch mehr Menschen ( Kindern ) geschadet, als ihnen geholfen. Mal davon abgesehen, dass Impfungen Körperverletzungen sind. Wo kommen wir denn hin, wenn ich als Mutter keine Rechte mehr für mein eigenes Kind habe. Ich bin da um mein Kind Zuschützen und nicht um es zu verraten und es diesem Geldgeilen verlogenen Staat auszuliefern der ganz bestimmt nicht an der Gesundheit unserer Kinder der interessiert ist. Außerdem wird man nicht nur gezwungen Masern, sondern auch Mumps und Röteln gleichzeitig mitzuimpfen.
Ich kann nur Hoffen, dass genug Eltern dagegen vorgehen werden und alles dafür tun um ihre Kinder vor diesem Wahnsinn zu bewahren. Schließlich sind unsere Kinder das wertvollste und Kostbarste was wir haben. Und für sie müssen wir kämpfen wie Löwen. Damit sie Gesund und Glücklich aufwachsen können und vorallem ohne Angst und Zwang, denn Zwang kann nie der richtige Weg sein.

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