Tausend Gesichter für Freie Impfentscheidung - das dritte Video
Im Rahmen der Aktion: TAUSEND GESICHTER FÜR EINE FREIE IMPFENTSCHEIDUNG ist nun das dritte Video mit weiteren 11 Menschen erschienen, die sich eindeutig gegen jeden Impfzwang aussprechen. Fortsetzung folgt. Mach mit!!!
Herzlichen Dank an die mutigen 11 Menschen, die hier öffentlich mit ihrem Gesicht für die Freie Impfentscheidung und damit für ihre Grundrechte einstehen.
Bitte teilt das Video hemmungslos in den sozialen Medien!
Das Ziel sind wenigstens Tausend Gesichter von ebenso mutigen Menschen, die wie eine Welle der Vernunft und der Freiheit durch das Internet fegen.
Das nächste Video ist bereits in Vorbereitung! Mach doch mit! Und sende Dein Video an einervontausend@impfkritik.de.
Es reichen drei Sätze, bzw. eine Aufnahme von 30 Sekunden, in denen Ihr direkt in die Kamera sprecht.
Danke auch für Euren Mut! Euer Hans U. P. Tolzin
Playliste mit allen Tausend Gesichtern
Kommentare
Gast schrieb am 24.10.2019 um 21:02:04
Sie können ab jetzt Mitglied des Vereins Initiative Freie Impfentscheidung e.V. (IFI) werden: https://initiative-freie-impfentscheidung.de/unterstuetzung/
Der Verein wird eine Verfassungsbeschwerde einreichen, sollte da Masernschutzgesetz mit Impfpflicht in der jetzigen Version verabschiedet werden.
Der Jahresbeitrag beträgt 25€.
Ein großer Verein wäre erstrebenswert.
Gast schrieb am 24.10.2019 um 20:47:48
Diese beiden Kleinen Anfragen wurden von der Bundesregierung nicht im vorgesehenen Zeitraum schriftlich beantwortet:
1) Die Linke (24.09.2019): http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/134/1913485.pdf
2) AfD (26.09.2019): http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/136/1913621.pdf
Finden könnte man die Antworten bspw. über https://www2.htw-dresden.de/~westfeld/cgi-bin/btdrs.cgi?max.
Laut der Geschäftsordnung des Bundestags sollte eine Beantwortung von Kleinen Anfragen innerhalb von 14 Tagen schriftlich erfolgen: https://de.wikipedia.org/wiki/Kleine_Anfrage_(Deutschland)#Kleine_Anfragen_im_Deutschen_Bundestag. Diese Frist ist nun bereits fast um das doppelte überschritten.
Gast schrieb am 24.10.2019 um 19:44:23
Kann es eigentlich auch sein, dass das Bundesverfassungsgericht "Verfassungsbeschwerden", wie z. B. das der ÄIIE garnicht berücksichtigen muss? Ich glaube dann ahne ich mittlerweile nichts gutes, denn wenn doch, ist doch jedem Blinden die Unverhältnismäßigkeit bewusst. I'm Zweifel trotzdem nicht impfen :).
Gast schrieb am 24.10.2019 um 21:32:58
Es stimmt, dass das BVG mit der Flut an Verfassungsbeschwerden überfordert ist. Und sehr viele Beschwerden werden deshalb - teils ohne Begründung (die ist nämlich theoretisch nicht erforderlich) - nicht angenommen. Man muss aber auch sehen, dass viele Beschwerden nicht angenommen werden, weil sie nicht den Mindestanforderungen genügen. Dies wird jedoch bei Verfassungsbeschwerden der ÄIIE oder IFI aufgrund der Unterstützung durch RA Jan Matthias Hesse und Prof. Dr. Rixen nicht passieren. So viel Zuversicht habe ich schon noch, dass die Beschwerde über eine Impfpflicht angenommen werden wird. Ob jedoch einer einstweiligen Anordnung stattgegeben würde, ist zu bezweifeln. Das hieße, dass je nach Schnelligkeit des BVG das Gesetz erstmal Geltung hätte.
Siehe auch hier: https://www.lto.de/recht/justiz/j/bundesverfassungsgericht-verfassungsbeschwerde-nichtannahme-ohne-begruendung-pflicht/
Gast schrieb am 24.10.2019 um 17:29:55
Ich verstehe gar nicht wie das BMG den Lobbyverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ: https://www.bvkj.de/der-bvkj/) der nachweißlich keine eigene unabhängige Meinung vertritt und Pharmafinaziert ist (GlaxoSmithKline) zulassen/einladen konnte:
siehe: Correctiv:
Im Jahr 2016 haben die großen Pharmaunternehmen in Europa erstmals die Namen von Ärzten und Fachkreisangehörigen veröffentlicht, die Geld von Pharmafirmen erhalten hatten.
Leider ist die Datenbank aus offline da gegen Correctiv massiv vorgegangen wird.
Die Dokumente zum BVKJ können aber sicherlich per E-Mail bei https://correctiv.org angefragt werden.
Gast schrieb am 24.10.2019 um 16:03:18
Das Thema Impfen und Impfpflicht ist ein sehr kontroverses Thema geworden. Während Impfen noch vor 150- 200 Jahren durchaus berechtigt war als die Idee mit den Erregern untersucht und Diskutiert wurden. Doch inzwischen haben sich die Zeiten geändert nur schaffen es viele nicht über ihren Schatten zu springen.
Daraus ist nun folgender Zustand entstanden. Die heutigen Impfgegener sind die damaligen Ketzer, die sich gegen das Scheibenweltbild der Kirche aussprachen. Der Wissenschaftliche Fortschritt und viele Jahrzehnte brachte es mit sich, daß heute "alle" wissen, daß die Erde keine Scheibe ist und all die Ketzer umsonst gestorben sind.
Wie ist das beim Impfen?
Heute weiß man, das Gewebe streng keimblattabhängig reagieren und eben nicht willkürlich auf Erreger oder gar entartend. Heute weiß man, das Krankheiten stets 2 phasig verlaufen und die Mikroben oder Viren (sollte es sie geben) erst in der 2. Phase am arbeiten zu beobachten sind und deshalb auch nicht die Ursache der Krankheit sein kann.
Doch so wie das damals mit der Scheibenerde war wird es wohl auch heute noch eine ganz schön lange Zeit dauern bis sich der Paradigmenwechsel durchgesetzt hat denn die Fakten sind klar. Es bleibt zu hoffen, daß in der Zeit des Internet die Phase schneller vorrüber ist und nicht so viele Köpfe kosten wird.
Ich kann nur AUFRUFEN, das alle Gruppen sich stark machen damit das Wissen unter die Leute kommt und Schaden verhindert wird. Ein großes Lob an die deutsche Nationalversammlung, die Verfassunggebende Versammlung Deutschland, die diesen Paradigmenwechsel bereits vollzogen haben und eine Zukunft ohne Impfpflicht geplant haben. Wenn noch mehr Menschen dies verstanden haben könnten das Thema Impfpflicht schon nächstes Jahr Geschichte sein, denn WIR, jeder von uns ist das Recht.
Gast schrieb am 24.10.2019 um 09:15:37
Hallo. Kann mir einer sagen wo ich diesen gesundheitsausschuss vom 23.10. Anschauen kann? Ich finde ihn nicht. Oder ist der schon wieder gelöscht?
Gast schrieb am 24.10.2019 um 14:06:24
Öffentliche Anhörung Aufzeichnung:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/masernschutz-661366
Gast schrieb am 22.10.2019 um 23:14:04
Eine Aufzeichnung der Ausschusssitzung wird morgen zeitverzögert im Parlamentsfernsehen zu finden sein, schon mal vormerken: https://www.bundestag.de/mediathek
Gast schrieb am 24.10.2019 um 05:26:09
Schön, dass in der Mediathek die Aufzeichnung zur Ausschusssitzung fehlt. Gestern war zumindest noch zeitversetzt der "Live"-Stream zu sehen.
Die Sitzung "Anhörung zum PTA-Reformgesetz" von gestern ist ja auch da. Was soll das?
Gast schrieb am 23.10.2019 um 22:53:01
Die Veranstaltung war ja mal so was für den A*!
Welcher CDU-Mann war das gleich zu Beginn, der eine Frage stellte, dessen Antwort er eh schon kannte? Anstatt zuzuhören hat er dann seinen Muffin weitergefress* und sich einen Joghurt aufgemacht.
Insgesamt ist bei mir der Eindruck entstanden, als wäre das alles ein abgekartetes Spiel.
Sind überhaupt alle geladenen Gesellschaften befragt worden? Die DEGAM bspw. habe ich nicht gesehen?
Gast schrieb am 22.10.2019 um 23:09:38
Der Infektiologe Prof. Dr. Fickenscher gibt folgende Stellungnahme gegenüber dem Gesundheitsausschuss des Bundestags ab:
"...Sofern sich eine Masernimpfpflicht als verfassungskonform erweisen sollte, könnte sie mögli?
cherweise geeignet sein, die Impfquoten gegen die Masern genauso wie gegen andere wesentliche Krank?
heitserreger zu steigern und damit zur Reduktion der Krankheitslast beizutragen. Somit muss aber die Wirk?
samkeit der Impfpflicht engmaschig nach wissenschaftlichen Kriterien überprüft und validiert werden und
effiziente Informationsangebote müssen bereitstehen. Fundierte fachliche Begründungen sind zur Überzeu?
gung von Impfskeptikern sehr gut geeignet, auch wenn sie echte Impfgegner nicht erreichen.
Sollte sich aber bei der Entwicklung der Impfquoten ein kontraproduktiver Effekt der Masernimpfpflicht her?
ausstellen, wäre die Impfpflicht sofort aufzuheben. Eine Gegenreaktion könnte den Infektionsschutz der
Gemeinschaft gefährden. Der proaktive, breite gesellschaftliche Diskurs über die Vor? und Nachteile einer
Impfpflicht, sowie die Einbeziehung aller gesellschaftlichen Instanzen unter Einschluss der Bundesländer
bleibt diesbezüglich essenziell und sollte intensiviert werden..."
Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/663538/f8fd82dfb4d769a7ae603eed014cedf4/19_14_112-10-_ESV-Prof-Dr-Fickenscher_Masernschutz-data.pdf
Gast schrieb am 22.10.2019 um 23:04:45
Die Psychologin Prof. Dr. Cornelia Betsch äußert sich in Ihrer Stellungnahme ggü. dem Gesundheitsausschuss des Bundestags so:
1. Die in den Masernausbrüchen am stärksten betroffene Zielgruppe der
nach 1970 geborenen Erwachsenen wird durch die Impfpflicht nicht
erreicht.
2. Die Gründe des Nicht-Impfens, die in der Bevölkerung vorliegen,
werden durch das Maßnahmenbündel im Masernschutzgesetz nicht
ausreichend adressiert.
3. Eine Masernimpfplicht führt nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung der
Durchimpfungsrate. Evidenzbasierte Maßnahmen zur Erhöhung der
Durchimpfungsrate, die vor Einführung einer Impfplicht etabliert sein
sollten, sind in Deutschland gar nicht oder nicht flächendeckend
umgesetzt.
4. Die möglichen psychologischen Nebenwirkungen und negativen
Konsequenzen einer teilweisen Impfplicht nur gegen Masern werden
nicht beachtet. Hierzu zählen das mögliche Erstarken von Impfgegnern
sowie die Gefahr, dass freiwillige Impfungen weniger wahrgenommen
werden und somit das Impfprogramm geschädigt werden könnte.
...
Ein mögliches alternatives politisches Vorgehen ist nun die Implementierung
des aktuellen Gesetzesentwurfes ohne die Notwendigkeit einer Impfplicht.
Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/663526/3cf67c474063a8ccbbdda121f5be042e/19_14_112-5-_ESV-Dr-Betsch_Masernschutz-data.pdf
Gast schrieb am 22.10.2019 um 23:01:30
Der "Verband Forschender Arzneimittelhersteller" (vfa) schreibt:
Die Einführung einer partiellen Impfpflicht, d. h. nur für bestimmte
Personengruppen und nur für Masern, ist vor diesem Hintergrund
als Ultima Ratio zu sehen, allerdings auch mit Risiken verbunden.
So besteht die Gefahr, dass andere Impfungen als weniger wichtig
wahrgenommen werden. Auch finden Impfungen für Erwachsene,
die in der Regel geringe Durchimpfungsraten aufweisen, im Gesetzentwurf keine Beachtung. Zudem besteht bei einer Impfpflicht
grundsätzlich das Risiko, dass die Einschränkung der Entscheidungsfreiheit beim Impfen und die Androhung von Bußgeldern
neue Widerstände gegen das Impfen hervorrufen könnte. Beides
ist zu vermeiden.
Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/663532/18545990e67e700e874b45e98212fa71/19_14_112-8-_vfa_Masernschutz-data.pdf
Gast schrieb am 22.10.2019 um 22:49:53
Die "Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin" (DEGAM) sieht das Vertrauen zwischen Patienten und Hausärzten beeinträchtigt, sollte es zu einer Impfpflicht kommen: https://www.bundestag.de/resource/blob/663518/8b10022ec55f2baee14739393d80e5b9/19_14_112-1-_DEGAM_Masernschutz-data.pdf
"Gleichzeitig lehnt sie eine Impfpflicht ab, weil ihr Nutzen unklar und sie womöglich nicht geeignet ist, das Ziel höherer Durchimpfungsraten zu erreichen."
Gast schrieb am 22.10.2019 um 22:45:25
Die "Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege" möchte nicht, dass Kindergartenleitungen sich mit hoheitlichen Dingen beschäftigen müssen, dies zerstöre das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Kindern:
https://www.bundestag.de/resource/blob/663960/186633a86f70cd936592e53c9c0bf7e0/19_14_112-12-_BAGFW_Masernschutz-data.pdf
Gast schrieb am 22.10.2019 um 22:38:51
Die Stellungnahme der "Bundesvereinigung für kommunale Spitzenverbände" ggü. dem Gesundheitsausschuss finde ich klasse: https://www.bundestag.de/resource/blob/663528/2c563acf2e23e10d56973d3ea675a097/19_14_112-6-_Bundesver-kommunaler-Spitzenverbaende_Masernschutz-data.pdf
Der zeigt, dass es erhebliche Zweifel betreffs Umsetzbarkeit gibt.
Und eine Fristsetzung zur Stellungnahme von einer Woche ist ja schon fast eine Frechheit!
Gast schrieb am 22.10.2019 um 22:25:31
Denkt an die Anhörung morgen, 23. Oktober 2019, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Gesundheitsausschuss des Bundestags: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/masernschutz-661366
Man beachte auch die zwei neu hinzugekommenen Änderungsanträge der GroKo-Fraktionen: https://www.bundestag.de/resource/blob/663162/5e0910af6bbc0050427f1f24563a89cb/19_14_0111-1_AeA-1-3-Koa_Masernschutz_fachfremd-data.pdf und https://www.bundestag.de/resource/blob/663164/6137153de354068a16ea78c486379fb6/19_14_0111-2_AeA-1-12-Koa_Masernschutz_fachlich-data.pdf.
Hat sich jemand schon den Inhalt dieser Änderungsanträge angetan?
Es sind nun ebenfalls 13 Stellungnahmen für die morgige Anhörung verfügbar: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/stellungnahmen-inhalt-661372
Gast schrieb am 25.10.2019 um 20:38:07
https://amp.bzbasel.ch/basel/baselbiet/diese-runde-geht-an-die-impfgegner-kantonsgericht-sieht-impfung-nicht-als-kindsrecht-135858634?fbclid=IwAR1Jr8JuV2HyxdkDpSnb6fr0fh1E1_7Rn_knq6V4CjQ8DJSkjtv66Snzv7w
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