Es gibt keinen Masern-Einzelimpfstoff mehr - was kann ich tun?

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Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin ratlos. Seit diesem Jahr gibt es keinen Masern-Einzelimpfstoff mehr. Nach einigen Telefonaten habe ich das herausgefunden. Meine Tochter ist 4 Jahre, ich möchte sie eigentlich an Ostern in den Kindergarten schicken. Für mich kommt eine 3 fach (MMR-)Impfung aus ethischen Gründen nicht in Frage. Haben Sie weitere Informationen zu dieser Sachlage? Können Sie mir weiterhelfen? Ich bin über jeden Hinweis sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen, M.D.

Antwort: Dass die Industrie keinen Einzelimpfstoff mehr zur Verfügung stellt und unsere Gesunheitspolitiker dies nicht nur dulden, sondern sogar unterstützen, ist aus mehreren Gründen natürlich für sich allein schon ein Skandal. Doch unabhängig davon gibt es auch für den Einzelimpfstoff, sollte er noch verfügbar sein, keine belastbaren Daten zur Impfstoffsicherheit. Da jeder Mensch sowieso individuell auf eine Impfung reagiert, kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass eine Einzelimpfung besser vertragen wird als eine Dreifachimpfung.

Wenn es für die Unterbringung im Kindergarten wirklich keine Alternative gibt, dann sollte man sich unbedingt mit den Ausnahmeregelungen im Infektionsschutzgesetz auseinandergesetzt haben.

1. Liegt eine laborbestätigte Immunität (ausreichender Antikörpertiter im Blut) vor, entfällt die Impfpflicht. Viele Kinder machen unbemerkt eine sogenannte "stille Feiung" durch. Eine entsprechende Untersuchung könnte sich also lohnen und kostet auch nicht viel. Gehen Sie mit diesem Auftrag zum Arzt oder Heilpraktiker Ihres Vertrauens

2. Ärztliche Bestätigung einer Kontraindikation: Eine ausführliche Anamnese und Untersuchung VOR jeder Impfung sollte selbstverständlich sein. Sollten dabei mögliche Kontraindikationen zum Vorschein kommen, so ist das Kind von der Impfung freizustellen. Solche Atteste werden allerdings von den politisch weisungsgebundenen Gesundheitsämtern nicht immer anerkannt.

3. Ärztliche Bestätigung einer bereits durchgemachten Masernerkrankung: Dazu sollte jedoch eine glaubhafte Dokumentation vorliegen, falls das Gesundheitsamt nachhakt.


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schrieb am 05.03.2024 um 03:12:15

Hallo, auf gar keinen Fall würde ich meine Kinder impfen lassen und lieber auf den Besuch eines Kindergartens verzichten. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Kindergärten überbewertet werden und oft gar nicht so gut für die Kinder sind, weil der Personalschlüssel gering ist. Da es hierzulande leider noch eine Schulpflicht gibt, müssen Kinder die Schule besuchen, ich kenne mich da nicht so gut aus, aber denke mir, dass die Schulpflicht vorgeht und man dann vielleicht mit einem Zwangsgeld belegt wird, was zwar auch ungut ist, aber besser als das Kind zwangszuimpfen ist es allemal.
Eine Kollegin von mir hat einen Sohn mit einem Impfschaden, das ist so ein Leid und das das ganze Leben lang. Meine Kinder sind 14 und 16 Jahre alt. Sie sind komplett ungeimpft und haben auch nie Antibiotika und sonstige Medikamente bekommen, nur Homöopathie. Sie sind sehr gesund und haben keine kognitiven Einschränkungen. Ich selber arbeite als Sozialpädagogin an einer Schule und sehe tagtäglich Kinder mit Auffälligkeiten. Es gibt natürlich auch die Geimpften, die dennoch gesund sind. Aber weiß man denn, wie (genial) sie ohne Impfung wären?
Es bleibt zu hoffen, dass es bald Änderungen gibt und dass diese unsägliche Impfpflicht verschwindet. Es ist ein Verbrechen, andere Menschen zu zwingen, solche Eingriffe vornehmen zu lassen.
Wie ich gerade vor wenigen Tagen festgestellt habe: Für den Besuch von Berufsschulen benötigt man keine Masernimpfung. Wo ist denn da die Logik? Wenn die selben Schüler eine Oberstufe besuchen würden, im selben Klassenverband, müssten sie die Impfung vorliegen. Macht ein Masernvirus, sollte es ihn geben, denn vor Berufsschülern Halt? Weil man Handwerkernachwuchs braucht?
Bitte lassen Sie Ihr Kind nicht impfen. Vielleicht gibt es irgendwo eine Tagesmutter, die das Kind noch zwei Jahre aufnimmt oder sie nehmen selber Tageskinder dazu auf. Auch Kinder, die keinen Kindergarten besucht haben, werden später zu sozialen und empathischen Menschen. Kindergartenkinder brauchen noch keine Freundschaften, das wird erst später in der Schule wichtig, so meine Erfahrung. Herzliche Grüße und alles Gute!

schrieb am 08.02.2024 um 14:08:02

1. Ich glaube nicht das es ein Gesetz gibt, das zur Impfung verpflichtet.
2. Ich denke das Gesetze oft (insbesondere hier) so formuliert werden, das das beabsichtigte Opfer (Laie) es begleitet mit (vor Ort) Druck, und Einschüchterung falsch verstehen soll, zugunsten der Täter. (Lobbyisten...und manche Profiteure wie Ärzte/ Verkäufer an der Basis.)
3. Aber selbst wenn die Impfpflicht im Gesetz drin stehen würde, sind diese Gesetze rechtswidrig und über BGB § 226 Schikaneverbot abzuwehren. Weil die Impfgesetze nur die Aufgabe haben einem Schaden zuzufügen. Einen sicheren Beweis dafür das die Impfung vor die zu schützende Krankheit zum einen schützt, und zum Anderen nicht irgendwie schadet gibt es nicht. Da wird dann mit aalglatten nie beweisbaren undurchsichtig zurecht gebastelten Wahrscheinlichkeiten begründet. Hier soll der Glauben der Impfbefürwortet zur Verbindlichen Volksreligion erhoben werden. Es reicht zudem zu wissen das Geimpfte dennoch Masern usw. bekommen, und das es sogar anerkannte Tote durch Impfungen gibt. Selbst im Soldatengesetz steht nicht die Pflicht zu sterben.

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilnehmen können, können durch Rechtsverordnung nach Satz 1 nicht zu einer Teilnahme an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe verpflichtet werden. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.
(7) Solange das Bundesministerium für Gesundheit von der Ermächtigung nach Absatz 6 keinen Gebrauch macht, sind die Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung nach Absatz 6 ermächtigt. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die obersten Landesgesundheitsbehörden übertragen.

Dazu noch abschließend bemerkt.
A. Da steht Rechtsverordnung. Ohne dem tut uns das Gesetz nichts. Auch diese Verordnung wird nur glaubhaft gemacht, gibt es nicht. Wer hat dafür die Verantwortung übernommen?
B. Da steht Schutzimpfung. Das Wort beinhaltet die Aussage Schutz und Impfung. Bereits der Erste Teil Schutz wird nur glaubhaft gemacht, wurde nie bewiesen. Hier wird dem Laien einfach ein "3 Sterne" Professor entgegengestellt. Was angeblich Beweise für jeden Laien und Richter verständlich ersetzt. (Hintergrundwissen die ganzen Hefte Bücher von Hans Tolzin, Stephan Lanka ) Und Impfung. So wie ich das verstanden habe gibt es angesichts der Ständigen Zutaten und Verfahren Änderungen von Impfungen, gar keine Klare Aussage dazu was eine Impfung ist. Damit fehlt die Rechtsklarheit dieses Begriffes. https://de.wikipedia.org/wiki/Normenklarheit . Impfung ist ein beliebiger in der Sache unklarer reiner Bewertungsbegriff, ohne Sachlichen Inhalt. Mal sind es Bakterien, mal behauptete Viren, und seit Kurzem Genmanipulationen. Und auch die Giftstoffe deren Folgekrankheiten einfach Nebenwirkungen genannt werden, als wenn es dadurch gesünder würde.)
Vor Gericht heist es. Im Zweifel für den Angeklagten.

Einfach der Impfpflicht, und den Behaupteten Harmlosigkeiten und Schutzwirkungen wiedersprechen. Und dies mit NICHT WISSEN begründen. (ZPO Wahrheitspflicht)
Dann müssen die Impferpresser alles Beweisen. Das Letzte Wort hat der Richter, nicht die Erpresser.

Kurz: Das Hauptproblem besteht darin die Aussagen der Erpresser (Kita, Schule, Arbeitgeber usw.) gerichtsfest zu bekommen. Den da findet der Haupt Machtkampf statt. Arbeitsplatz, Schul-, Arztpraxis Verbot usw.

Gast schrieb am 08.02.2024 um 00:48:31

Zum Thema: https://impfkritik.de/pressespiegel/2023092101.html

schrieb am 07.02.2024 um 18:57:14

Wird glaubhaft gemacht das man Impfen muss?
Schriftlich mit Unterschrift?
Und man muss jetzt Impfungen annehmen,
die man nicht will, weil die Einzelimpfung nicht angeboten wird?
Das ist in etwa so, wie wenn ich den Kasten Wasser nur verkauft bekomme, wenn ich noch einen Schnaps und eine Tüte H-Milch dazu kaufe. Ich würde versuchen das als Erpressung anzuzeigen. Vermutlich wird einem die Polizei das auszureden versuchen. Fehlende Freiwillligkeit spricht aber dafür. Und wir wollen doch den Richter nicht arbeitslos machen. So ein minimales Restrisiko muss man schon eingehen.

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