Wer hat die Nebenwirkungsdatenbank beim PEI abgeschaltet?
Seit ihrer Gründung im Jahr 1973 ist die Impfstoff-Zulassungs- und Sicherheitspolitik des PEI, der zuständigen deutschen Behörde, undurchsichtig und fragwürdig. Und letztlich will es, wie so oft, keiner gewesen sein. So auch bei der umstrittenen Abschaltung der Online-Nebenwirkungs-Meldedatenbank im Jahr der Covid-Impfung.
(Hans U. P. Tolzin, 15. Juni 2024) In den 50 Jahren seiner Existenz hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als nationale Oberbehörde für die Zulassung und Sicherheit von Impfstoffen, das Thema Nebenwirkungen und Risiken von Impfstoffen immer nur dann aufgegriffen, wenn die Öffentlichkeit sie dazu gezwungen hat.
Vor 1986 wurden Nebenwirkungsmeldungen überhaupt nicht erfasst. Auch danach kann von einer systematischen Erfassung und Auswertung von Nebenwirkungsmeldungen nicht die Rede sein. Dass wir ab 1987 überhaupt jährliche Gesamtdaten haben, verdanken wir der Einzelinitiative eines Doktoranden beim PEI.
Ab 2001 sollte die Einführung einer Meldepflicht (§ 6 Abs. 1 Ziff. 3 IfSG) für alle Verdachtsfälle von unerwünschten Impfnebenwirkungen eigentlich dafür sorgen, dass die Melderate, die bis dahin laut verschiedenen Schätzungen zwischen einem Promille und maximal fünf Prozent lag, sich endlich einer Vollerfassung annähert.
Doch das PEI als die zuständige Bundesbehörde „vergaß“ dummerweise, die Ärzteschaft in Deutschland nachdrücklich auf die Meldepflicht hinzuweisen und veröffentlichte auch weiterhin keine Statistiken.
Letzteres änderte sich erst 2006, nachdem ich über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die offiziellen Meldedaten erhielt und auf meiner Webseite impfkritik.de veröffentlichte.
Beschämt zog das PEI nach etwa einem halben Jahr nach und veröffentlichte nun selbst die eingegangenen Meldedaten in einer zwar miserabel programmierten, aber immerhin einigermaßen auswertbaren Online-Datenbank.
Diese Daten zeigten eindeutig, dass die Meldepflicht für unerwünschte Impfnebenwirkungen völlig verpufft war. Mich wunderte das nicht, denn große Teile der Ärzteschaft sind sich bis heute nicht wirklich ihrer Meldepflicht bewusst. Auch das PEI war sich dieses Mangels wohl bewusst, wie mehrfach im Bundesgesundheitsblatt nachzulesen war, unternahm aber so gut wie rein gar nichts dagegen.
Anfangs war es von Nebenwirkungen und Impfschäden betroffenen Familien noch möglich, in der Datenbank anhand der Fallnummer den Status ihrer - anonymisierten - Meldung nachzuvollziehen.
Vermutlich aufgrund der mit der Zeit zunehmenden Nachfragen, warum das PEI diese oder jene - nicht nachvollziehbare - Änderung des Status bestimmter Meldungen vorgenommen hatte, wurde diese eindeutige Fallnummer nach einiger Zeit aus der Datenbank entfernt. Es folgten weitere Datenfelder, die plötzlich aus der Anzeige verschwanden, so dass sich die Auswertbarkeit der Daten im Laufe der Jahre ständig verschlechterte.
Im Zuge der Covid-Impfung, als die Nebenwirkungsmeldungen regelrecht explodierten, wurde es den PEI-Chefs offenbar zu heiß unter ihrem Hintern. Mit dem Vorwand, die Datenbank erfülle bestimmte Datenschutzkriterien nicht mehr, wurde sie 2021 „vorübergehend“ vom Netz genommen.
Dass man nicht vorhatte, die Datenbank jemals wieder online zu stellen, war mir von vornherein klar. Und so ist es auch bis heute, drei Jahre später.
Kürzlich fragte ich unter Berufung auf das IFG beim PEI nach, welche Datenschutzkriterien durch die Datenbank konkret verletzt worden seien und wer genau bei welcher Sitzung entschieden habe, die Meldedatenbank vom Netz zu nehmen. Ich forderte das entsprechende Sitzungsprotokoll an.
Hier ein Auszug aus der Antwort der Presseabteilung des PEI vom 14. Juni 2024:
„Das Paul-Ehrlich-Institut weist darauf hin, dass es sich bei der Darstellung von an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldeten Verdachtsfällen zu Nebenwirkungen sowie der Bereitstellung einer frei recherchierbaren nationalen UAW-Datenbank um ein freiwilliges, zusätzliches Serviceangebot des Paul-Ehrlich-Instituts für die Öffentlichkeit handelt.
Es besteht für dieses Angebot kein gesetzlicher Auftrag.
Die Entscheidung, die nationale Datenbank vorübergehend „on hold“ zu setzen, konnte daher nach einer Besprechung mit entscheidungsbefugten Personen getroffen werden. Ein Sitzungsprotokoll oder eine schriftliche Anweisung waren nicht erforderlich.“
Welche „entscheidungsbefugten“ Personen damit gemeint waren, wer also genau die Entscheidung zur Abschaltung der Datenbank getroffen hat, und mit welcher Begründung, ist demnach nicht nachvollziehbar.
Letztlich will es niemand gewesen sein. Wieder einmal...
Ich sehe dies als einen der vielen Gründe an, warum die Sicherheit der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe definitiv nicht gewährleistet ist. Eigentlich nie gewährleistet war.
Weitere Hintergrundinfos zum Thema dazu finden Sie in der impf-report-Ausgabe Nr. 138.
impf-report Nr. 138/139
Warten auf den Kuss des Prinzen:
Das PEI im ewigen Dornröschenschlaf