Mein Kind wurde ohne meine Einwilligung geimpft - was tun?
Mein Kind wurde ohne mein Wissen und Einwilligung geimpft - was tun?
Wenn ein Arzt Ihr Kind impft, ohne Ihre Einwilligung eingeholt zu haben, können Sie sich dagegen wehren. Hier erfahren Sie, wie.
1. Kopie der Patientenakte anfordern
Fordern Sie als allererstes eine Kopie der Patientenakte Ihres Kindes an. Am besten mit einer harmlosen Begründung und über die Sprechstundenhilfe, so dass der Arzt das nicht mitbekommt. Schöpft der Arzt nämlich Verdacht, dass Sie gegen ihn vorgehen wollen, könnte er versucht sein, die Einträge zu "begradigen".
Sie haben ein Anrecht auf eine Kopie der Patientenakte, müssen in der Regel jedoch eine Gebühr die Kopien bzw. Ausdrucke entrichten.
2. Arzt zur Rede stellen
Sobald Sie eine Kopie bzw. Ausdruck der Patientenakte haben, sollten Sie den Arzt zur Rede stellen und ihm Gelegenheit geben, Einsicht zu zeigen. Möglicherweise hat sich für Sie die Sache dann schon erledigt. Nehmen Sie unbedingt einen unabhängigen Zeugen mit zu diesem Gespräch.
Grundsätzliches für das weitere Vorgehen
Ist der Arzt nicht einsichtig und Sie entschlossen, den Vorgang nicht auf sich beruhen zu lassen, dann können Sie nachfolgend bezeichnete Stellen ansprechen. Sie ersparen sich viel Zeit und Nerven, wenn Sie von vornherein verbindlich vorgehen, indem Sie:
- alles schriftlich oder anderweitig nachvollziehbar dokumentieren
- auf schriftliche Stellungnahmen bestehen
- immer eine Bearbeitungsfrist setzen und nach Ablauf nachhaken
- rein mündliche Äußerungen als nicht gesagt ansehen
Strafanzeige
Eine Impfung ohne Einwilligung ist eine Körperverletzung im Sinne des Strafgesetzbuches. Erstatten Sie Anzeige beim zuständigen Polizeirevier. Bereiten Sie den Text der Anzeige schriftlich vor - das hilft, Missverständnisse zu vermeiden. Lassen Sie sich sofort ein Aktenzeichen geben, auf das Sie sich später beziehen können.
Weitere Maßnahmen:
- Beschwerde beim Gesundheitsamt
- Beschwerde bei Ihrer Krankenkasse
- Beschwerde bei Kassenärztlicher Vereinigung
- Beschwerde bei der Ärztekammer
Bestehen Sie grundsätzlich auf eine schriftliche Stellungnahme und haken Sie so lange nach, bis Ihnen diese vorliegt. Reichen Sie diese Stellungnahmen ggf. bei der Staatsanwaltschaft nach.
Auch wenn die Sache im Sande verläuft, wie das in solchen Fällen sehr häufig geschieht, so wird der betreffende Arzt doch mehrmals um Stellungnahme gebeten und damit aktenkundig.
Dies wird ihm gar nicht gefallen und vermutlich wird er sich künftig korrekter verhalten.