GenReis: BAYER erneut zu Strafzahlung verurteilt

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Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) begrüßt die erneute Verurteilung des BAYER-Konzerns durch ein Gericht in St. Louis. In dem jüngsten Fall hatten drei Reisfarmer aus den US-Bundesstaaten Arkansas und Mississippi wegen Verunreinigung ihrer Ernte mit genveränderten Sorten geklagt und $1,5 Mio Schadenersatz zugesprochen bekommen. Insgesamt fordern bis zu 3000 Landwirte in den USA Entschädigung von BAYER. Die gegen das von BAYER produzierte Herbizid Glufosinat resistente Reis-Sorte LL 601 war im Jahr 2006 weltweit in den Handel geraten, obwohl hierfür keine Zulassung vorlag. Der Schaden der Reisbauern wird auf bis zu 1,3 Milliarden Dollar beziffert.
 
Die CBG startete bereits im Jahr 2004 eine Kampagne gegen eine EU-Importzulassung der GenReis-Sorte LL62, die ebenfalls gegen Glufosinat resistent ist (Kampagne hier unterstützen). LL-Reis wäre das erste genveränderte Nahrungsmittel, das nicht nur als Tierfutter eine Zulassung erhielte, sondern direkt auf den Tisch der Konsumenten käme. Der Antrag von BAYER erhielt bei den Abstimmungen im EU-Ministerrat mehrfach keine Zustimmung, wurde bis heute aber nicht zurückgezogen.

Neben den Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher fürchtet die Coordination gegen BAYER-Gefahren Gefahren für die Artenvielfalt und die Ernährungssicherheit. Der Anbau von LL-Reis soll vornehmlich in Asien stattfinden - eine Kontamination und Verdrängung traditioneller, lokal angepasster Reis-Sorten wäre unvermeidlich. Asiatische Landwirte, die bislang durch Tausch und Eigenzüchtung ihr Saatgut selbst produzieren, dürften ihre Ernte künftig wegen des Patentschutzes nicht wieder aussäen. Stattdessen müssten sie Jahr für Jahr neues Saatgut und die zugehörigen Pestizide erwerben. Millionen Kleinbauern wären in Gefahr, ihre Existenz zu verlieren.
 
Ein großflächiger Anbau von LL-Reis hätte zudem ein erhöhtes Schädlingsaufkommen und einen verstärkten Einsatz gefährlicher Pestizide zu Folge. Das mit LL-Reis gekoppelte Herbizid Glufosinat ist als reproduktionstoxisch klassifiziert und verursacht Missbildungen bei Föten. Der Wirkstoff gehört zu denjenigen Pestiziden, die wegen erwiesener Gefahren für Anwender und Verbraucher keine erneute EU-Zulassung erhalten dürfen. Die CBG bezeichnet es als „unverantwortlich“, einen vermehrten Einsatz gefährlicher Wirkstoffe wie Glufosinat in Entwicklungsländern zu forcieren und fordert einen sofortigen Verkaufs-Stopp.
 
Die beigefügten Karikaturen sind bislang unveröffentlicht und zum Abdruck freigegeben.
 
weitere Informationen:

Coordination gegen BAYER-Gefahren
http://www.CBGnetwork.org
Tel 0211-333 911, Fax 0211-333 940

Quelle: CBG-Newsletter vom 8. Feb. 2010

 

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