Geschwärzte STIKO-Protokolle: Vergleich vor Oberverwaltungsgericht Berlin
(Hans Tolzin) In meiner Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) forderte ich Einblick in die Sitzungsprotokolle der Ständigen Impfkommission (STIKO) der Jahre 2004 und 2005. Die Protokolle wurden mir vom Robert-Koch-Institut (RKI), bei der die STIKO angesiedelt ist, auch zugeschickt. Allerdings waren entscheidende Passagen geschwärzt. Mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin und der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin forderte ich auch die Freigabe dieser geschwärzten Stellen.
Ein Argument der Gegenseite, das durchaus erwägenswert erscheint, war, dass auch die Pharma-Lobbyisten durch diese Protokolle die Möglichkeit haben, sich gezielt bestimmten STIKO-Mitgliedern zu widmen, die eine ihnen nicht genehme Meinung vertreten. Letztlich dürfte das jedoch keine Rolle spielen, da zumindest einige der Mitglieder sowieso eng mit den Herstellern verbandelt sind.
Es zeigte sich, dass sich die Durchsetzung der Freigabe der geschwärzten Passagen als sehr schwierig gestaltet. Ich erklärte mich deshalb mit einem Vergleich einverstanden. Die Gerichtskosten wurden gegeneinander aufgehoben.
Abschließender Kommentar: Neue IFG-Anfragen bezüglich geschwärzter Protokoll-Passagen haben - falls überhaupt - nur dann Erfolgschancen, wenn ganz gezielt einzelne der Schwärzungen herausgegriffen werden. Auf diese Weise wäre das RKI gezwungen, die Schwärzungen konkreter zu begründen - oder eben freizugeben.
Auch wenn die Klage letztlich nicht den erhofften Erfolg brachte, haben wir mit der Freigabe der ungeschwärzten Passagen doch einiges erreicht.
Weitere Infos zu dieser IFG-Anfrage:
http://www.impf-report.de/ifg-anfragen/006