Gibt es eine Pflicht zur schriftliche Risikoübernahme durch ungeimpfte Lehrerkollegen?
Kürzlich erreichte uns folgende Anfrage:
"Ich bin hier in einer heilpädagogischen Einrichtung (Schule) beschäftigt. Behinderte Kinder erfüllen bei uns ihr Schulpflicht. Im Rahmen einer Betriebsuntersuchung möchte man nun auch bei uns die Kollegen "durchimpfen" bzw. alte Impfungen auffrischen. Man hat ein großes Blutbild durch den Betriebsarzt machen lassen, um zu schauen wie es um den Impfschutz des einzelnen Mitarbeiters bestellt ist.
Einige Kollegen, unter Anderen, meine Person sind nun nicht bereit sich impfen zu lassen (es steht z.B. eine Impfung gegen Hepatitis A und B an), da sie den Sinn darin nicht sehen, bzw. das Impfrisiko nicht eingehen möchten.
Nun sollen wir (die Impfverweigerer) seitens unsere Personalabteilung ein Blatt unterschreiben, dass wir uns nicht impfen lassen möchten und alles auf eigenes Risiko tun Dort heißt es u. a.:
"(...) Ich lehne die gefährdungsbezogene Untersuchung/Impfung durch den Betriebsarzt ab. Ich erkläre hiermit ausdrücklich, dass mir die möglichen Gefahren bekannt und Folgen meiner Ablehnung bewusst sind und ich freiwillig diese Entscheidung treffe."
Meine Vermutung ist nun, dass man versucht die Berufsgenossenschaft, die für uns zuständig ist, aus der Gewährleistung zu nehmen, falls es doch mal, wie auch immer, zu einer Infektion mit TBC, Tetanus oder Hepatitis kommt. Wie ist es in diesem Fall rechtlich gesehen, muss ich dieses Blatt unterschreiben?"
Diese Frage leitete ich zur Beantwortung an Rechtsanwalt Rüdiger Voerste aus Bubenreuth weiter. Seiner Ansicht kann ein Arbeitgeber nicht ohne weiteres eine Risikoübernahme von einem ungeimpften Mitarbeiter verlangen.
Anmerkung: Juristische Fragen, die in allgemeinem Interesse sind, leiten wir im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten zur Beantwortung an kompetente Rechtsanwälte weiter. Bitte unterstützen Sie diese wichtige Arbeit durch eine Spende an den gemeinnützigen Verein "Arbeitsgemeinschaft Bürgerrecht & Gesundheit e.V.", weitere Infos unter www.agbug.de .