Blauzungenimpfung: Kärntner Landwirt soll Haft antreten
Ernst Kraschl aus Feldkirchen Kärnten bewirtschaftet als Hobby einen kleinen Hof mit 10 Ziegen für Eigenbedarf. Im März 2009 sollte er seine Ziegen der Blauzungenpflichtimpfung stellen.
Er hatte schon von den massiven Schäden nach dieser Impfung gehört und informierte sich hierzu. Im Beipacktext des Impfstoffes (siehe Anhang) las er dann vielerlei Ungereimtheiten und auch, dass der Impfstoff nur für Rinder und Schafe geeignet ist, nicht aber für Ziegen. Da er die Ziegen ja für den Eigenbedarf hält und hier kein Risiko eingehen wollte, bat er den Tierarzt die Unbedenklichkeit dieses Impfstoffes schriftlich zu bescheinigen, was dieser aber nicht tat. Daher kam es auch zu keiner Impfung .
Obwohl die Pflichtimpfung schon einige Wochen später Ende März 2009 endete bekam Hr. Kraschl eine Strafverfügung über 360, Euro.
So wie hunderte andere Bauern auch erhob Herr Kraschl Einspruch und Berufung bei der Bezirkshauptmannschaft. Dann kam sein Fall ungewöhnlich schnell zum UVS (Unabhängiger Verwaltungssenat) und später in die nächste Instanz zum Verwaltungsgerichtshof. Dieser hob das Urteil wegen Rechtswidrigkeit auf (siehe Anhang). Doch der Fall wurde neuerlich vom UVS aufgegriffen und Herr Kraschl wurde neuerlich verurteilt, diesmal zu einer Strafe von 120 Euro.
Nun kam plötzlich eine Aufforderung zu Haftantritt, in dem er zu 1 Tag Freiheitsstrafe aufgefordert wird (siehe Anhang).
Anzumerken ist auch, dass die Bauzungen-Pflichtimpfung schon 2007 von der damaligen Ministerin Kodolsky beschlossen wurde. Auch gab es bis heut keinen einzigen klinischen Fall von Blauzungenkrankheit in Österreich. - Newsletter von www.mensch-tier.at vom 2. Dez. 2010
Pressemeldungen:
Kärntner Bauer soll wegen BT-Nichtimpfens ins Gefängnis
Gefängnisstrafe wegen Nicht-Impfung