Petition zur Impfstoffsicherheit abgewiesen
(ht) Am 3. Jan. 2010 hatte ich eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht und wegen bestehender Interessenkonflikte die Trennung der Impfstoffsicherheit von der Zulassung gefordert. Die Petition wurde im Nov. 2010 erwartungsgemäß zurückgewiesen, erzielte aber immerhin über 3.500 Mitzeichner. Die Ablehnungsbegründung ist bemerkenswert ausführlich.
Die vom Petenten artikulierten Behauptungen seien unzutreffend und seine Befürchtungen unbegründet. Der Ausschuss könne daher weder Anlass noch Möglichkeit erkennen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden.
Auf meine in der Petition geäußerten Befürchtung, das PEI stehe als Zulassungsbehörde für Impfstoffe in einem Interessenkonflikt, wenn es die von ihm selbst zugelassenen Impfstoffe nachträglich - eventuell negativ - bewerten müsse, geht der Petitionsausschuss nicht direkt ein. Er verweist statt dessen darauf, dass die Mitarbeiter des PEI jährlich eine Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten abgeben müssten.
Interessenkonflikte von einzelstaatlichen Instanzen seien durch das zunehmend auf EU-Ebene zentralisierte Zulassungsverfahren ausgeschaltet.
Der Petitionsausschuss zeigte sich überzeugt, dass das PEI "alle Bewertungen und Maßnahmen fachlich kompetent und objektiv unvoreingenommen" vornehme.
Jedem dem PEI bekannt gewordenen Todesfall im Zusammenhang mit einer Impfung würde nachgegangen. Dies gelte auch für die Fälle, die dem PEI nur durch die Presse bekannt wurden.
Eine pauschale Ablehnung eines Zusammenhangs zwischen den damals bekannten ca. 50 Todesfällen nach der Schweinegrippeimpfung von Seiten des PEI liege nicht vor. Die vorliegenden Daten seien in nachvollziehbarer Weise dargestellt.
Es sei mitnichten so, dass mutmaßliche Impfschadensopfer die Beweislast für einen möglichen Zusammenhang tragen. Das IfSG sehe sogar eine Beweiserleichterung vor, da die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs für die Impfschadensanerkennung ausreiche. Eine Beweislastumkehr zu lasten der Opfer gebe es nicht.
Die Beurteilung und Anerkennung sei im übrigen nicht Sache des PEI, sondern der Versorgungsämter der Bundesländer.
Zur E-Petition vom 3. Jan. 2010
Ablehnungsbegründung des Petitionsausschusses vom 30. Nov. 2010
PDF-Datei, Größe: 600 KB
Kommentar:
Dazu gebe es einiges zu kommentieren. Doch ich will es kurz machen: Wenn Sie wissen wollen, wie sehr das PEI die Impfstoffsicherheit im Griff hat, lesen Sie bitte diese Original-Zitate.
Abschließend nur noch folgende kleine Anmerkung: Mindestens fünf von mir an die Pressestelle des PEI gemeldeten Todesfälle wurden ignoriert und fehlen in der Online-Meldedatenbank!