AIDS-Kontroverse: Gericht bestätigt ärztliche Meinungsfreiheit
(ir) Ein Bielefelder Zahnarzt war von seiner Zahnärztekammer angeklagt worden, da er öffentlich bezweifelte, dass es sich bei AIDS um eine ansteckende Viruserkrankung handelt. Das Verwaltungsgericht Münster bestätigte jedoch die Meinungsfreiheit des seit 30 Jahren niedergelassenen Arztes. - Neue Westfälische online vom 1. Nov. 2011
Kommentar
Ich kenne viele impfkritische Ärzte, die immer noch eine große Scheu davor haben, sich offen zu äußern. Dieses Urteil, sollte es nicht angefochten werden, wird auch die Meinungsfreiheit in Bezug auf die Impfthematik sehr stärken.